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"Beitragspfl. Einnahme AN" Hinweis auf Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 06.04.2023 10:51:03 von Jacqueline_Schön
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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Hallo!

 

Ich habe eine Probeabrechnung für Oktober gemacht und erhielt auf einer Lohnabrechnung den aufgedruckten Hinweis " Beitragspflichtige Einnahme AN" und eine Summe.

Im Fehlerprotokoll steht dazu nichts.

 

Kann mir jemand helfen, was es sich hiermit auf sich hat?

 

Die Mitarbeiterin war ab Januar in Krankengeld und ist seit Mitte September wieder tätig.

 

Viele Grüße

 

MiHe
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe den gleichen Text. Mein Arbeitnehmer war aber durchgängig beschäftigt (Midijob).

 

LG

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MiHe
Beginner
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Nachricht 3 von 26
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Hallo zusammen,

 

habe nochmal mit einer Kollegin gesprochen und rumgerechnet. Das ist der Wert, von dem der Beitrag des Arbeitnehmers berechnet wird. z.B. wenn da 300,00 € steht, müsste bei RV-Beitrag 300,00*18,6% /2 = 27,90 € stehen. Das ist der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt.

 

LG

pogo
Meister
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@MiHe @Lohnbüro80 

 

Die beitragspflichtige Einnahme ist der Betrag von dem für den Mitarbeiter die SV-Beiträge berechnet werden.

 

An der Berechnung ändert sich einiges ab 1.10., so dass Arbeitnehmer entlastet (besonders wenn sie im unteren Midijobbereich entlohnt werden) und Arbeitgeber stärker belastet werden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@pogo  schrieb:

Arbeitgeber stärker belastet werden.


???

 

Der Arbeitgeberanteil ist m.E. unverändert.

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pogo
Meister
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https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

 

Gib einfach mal etwas ein, am besten im niedrigen Bereich 540€ oder so, und Wechsel dann den Zeitraum.

 

Haufe: Neue Beitragslastverteilung im Übergangsbereich 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Oha!

 

So genau hatte ich mich damit noch gar nicht beschäftigt.

 

Das wird aber nicht gerade dazu führen, dass Arbeitgeber bereit sind, Mitarbeiter in dem Verdienstbereich einzusetzen...

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Ah super, danke!

Das haut bei meiner Abrechnung hin.

 

 

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hilmar
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Hallo, steht es jetzt zwangsweise auf den betreffenden Lohnabrechnungen? Was soll der AN damit anfangen?

diplodocus
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Meine Frage wäre wie bekommt man das wieder weg oder ist das eine Pfilichrangabe

 

diplodocus
Aufsteiger
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Bitte beachten dass die Formel  10 Nachkommastellen hat. Als nächstes wird die

Rentenversicherung von 19 % auf Wurzel 381,4 fesrgeserz. Datev erhöht auch wegen dem permanenten Gesetzgebungsquatsch die Preise. Man braucht jetzt einen Mathematker um den Lohn von jemandem auszurechnen der 521 Euro verdient.

fraua
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe auch diesen Hinweistext mit der beitragspflichtigen Einnahme AN, kann man den entfernen, da ich sonst sicher immer Rückfragen des AN bekomme, und falls ja, wie kann ich den Text entfernen?

Vielen Dank. 

NinaJ
Aufsteiger
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Hello,

 

der Text und auch die Platzierung ist für den AN / AG wirklich irreführend. Der AN fragt sich vielleicht, ob er das noch bekommen soll...

 

Kann es nicht unten in der SV-Abteilung angedruckt werden?

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


der Text im Hinweisfeld zur beitragspflichtigen Einnahme kann nicht entfernt werden.


Da die Brutto/Netto-Abrechnung als "Erklärung" des Verdiensts für den Mitarbeiter dienen soll, muss es für diesen möglich sein, seine Sozialversicherungsbeiträge nachrechnen zu können. 

Ohne diesen Vermerk auf der Abrechnung wäre das nicht möglich.


In der SV-Abzugszeile kann der Andruck leider nicht erfolgen, da wir im aktuellen Layout der Brutto/Netto-Abrechnung keinen Platz hierfür haben.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JVogel
Einsteiger
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Welcher Betrag wird dann jetzt im SV-Brutto ausgewiesen? Ist das der Arbeitgeber-Anteil?

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pogo
Meister
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Nö, ist es nicht.

Es ist das errechnete Gleitzonenentgelt.

 

Der Arbeitgeberbeitrag errechnet sich aus dem Beitrag des Gleitzonenentgelts abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags.

 

 

Ist das etwa nicht nachvollziehbar? 🤣

Der Arbeitnehmer kann seine SV-Beiträge doch auch nachrechnen, wenn er die richtigen Zahlen dazu auf der Abrechnung findet. 😁

H-Sauer11
Beginner
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Ich habe heute auch schon die ersten Rückfragen von Leuten in diesem

Bereich. Es ist wirklich verwirrend, auch weil beim AN ein anderer Wert

bei SV steht. Auch bei der Auswertung Lohnjournal und Nachweis für 

die Krankenkassen steht der verminderte Wert nicht dabei. 

Hier wäre separate Zeile für Berechnung AN Anteil aus meiner Sicht sinnvoll.

 

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hilmar
Beginner
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Hallo, die beitragspflichtige Einnahme ist klar, warum steht aber ein anderer Wert bei KV-Brutto, RV-Brutto usw.? Was bedeutet dieser Wert? Bei Lohn und Gehalt steht bei KV-Brutto, RV-Brutto die beitragspflichtige Einnahme! Warum ist es bei Lodas anders?

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@hilmar  schrieb:

Hallo, die beitragspflichtige Einnahme ist klar, warum steht aber ein anderer Wert bei KV-Brutto, RV-Brutto usw.? Was bedeutet dieser Wert? Bei Lohn und Gehalt steht bei KV-Brutto, RV-Brutto die beitragspflichtige Einnahme! Warum ist es bei Lodas anders?

 


Es gibt seit Oktober 2022 zwei beitragspflichtige Einnahmen:

 

beitragspflichtige Einnahme AN -> neu seit 10/2022 und gesondert in der Abrechnung (also der Betrag auf den die Beiträge des Arbeitnehmers berechnet wird)

 

beitragspflichtige Einnahme gesamt -> dies ist das SV-Brutto (also der Betrag, auf den der Gesamtbeitrag berechnet wird)

 

Und das sollte es auch in LuG so geben...

diplodocus
Aufsteiger
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M.E ist das immer noch unklar. Wie kommt man von der beitragspflichtigen Einnahme des Arbeitnehmers

zu dem tatsächlichen Teil auf den der Arbeitnehmer SV zahlt ? Das sind wie bereits mehrfach erwähnt

unterschiedliche Beträge. Warum heißt dann beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers so, obwohl der

Beitrag aus einem anderen Betrag (für den Arbeitnehmer) berechnet wird.

Es ist die beitragspflichtige Einnahme, die aber nicht beitragspflichtig ist ?

Bitte um Rat

Freundliche Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@diplodocus  schrieb:

Wie kommt man von der beitragspflichtigen Einnahme des Arbeitnehmers zu dem tatsächlichen Teil auf den der Arbeitnehmer SV zahlt ? Das sind wie bereits mehrfach erwähnt unterschiedliche Beträge.


Nein, das sind keine unterschiedliche Beträge. Die beitragspflichtige Einnahme AN ist der Betrag, auf den die AN-Beiträge berechnet werden. 

 

Bei z.B. € 1.200,00 Bruttoverdienst ergibt sich eine beitragspflichtige Einnahme AN in Höhe von € 1.007,41.

 

Hierauf fallen dann die Beiträge an:

7,3% KV € 73,54

9,3% RV € 93,69

usw.

 

Die Gesamtbeiträge errechnen sich dann aus der beitragspflichte Einnahme gesamt. Diese beträgt in diesem Beispiel € 1.142,40. 

 

Die Gesamtbeiträge ergeben damit:

14,6% KV € 166,80

18,6% RV € 212,48

usw.

 

Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall den Differenzbetrag:

KV: € 166,80 ./. € 73,54 = € 93,26

RV: € 212,48 ./. € 93,69 = € 118,79

usw.

 

Besonderheiten bei der Berechnung gibt es dann nur beim Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei kinderlosen Versicherten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

angehängt habe ich die Berechnung aus dem o.g. Beispiel mal aus dem TK-Rechner für Midijobs

diplodocus
Aufsteiger
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Sehr geehrter Herr Renz

Vielen Dank. Mir war nicht klar warum man

nicht den AN Anteil da eindruckt da ja mit diesem gerechnet wird. Also da braucht man den Gesamtbetrag und kann mit der Zeile dann aber nicht mehr rechnen sondern nehme den AN Betrag von oben.

Verstehe vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

R.Seidenfuss

 

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Uwe_Lutz
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@diplodocus  schrieb:

Mir war nicht klar warum man nicht den AN Anteil da eindruckt da ja mit diesem gerechnet wird. Also da braucht man den Gesamtbetrag und kann mit der Zeile dann aber nicht mehr rechnen sondern nehme den AN Betrag von oben.

 

 


Warum die DATEV dies so gelöst hat, kann ich natürlich auch nicht sagen.

 

Letztlich sind die Felder aber das KV-Brutto/RV-Brutto usw. Und dies sind die "beitragspflichtigen Einnahmen gesamt". Insoweit passt es (auch wenn man mit den Beträgen die AN-Anteile nicht ausrechnen kann).

 

Und die "beitragspflichtige Einnahme AN" ist ganz neu und musste auch noch irgendwo untergebracht werden...

pogo
Meister
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Auch mit dem Vermerk ist es aktuell unmöglich (manchmal) die richtigen Beiträge zu ermitteln. 🤣

 

Im Bild unten ist die beitragspfl. Einnahme bei einer Nachberechnung des Oktobers im November unverändert, bezieht sich also auf 975€.

Bei den neuen 1170€ müsste dort ja 962,96€ stehen.

 

pogo_0-1669289055838.png

 

Private09
Einsteiger
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Hallo Frau Bäuerlein,

ist das Muster "Brutto/Netto-Abrechnung detailliert erklärt" schon diesbezüglich überholt worden? denn der Ausweis zur Übergangszone wird ja nun nicht wie bisher: AN-Werte im AN-Bereich dargestellt. Es wäre toll, wenn wir hierzu ein Feedback bekämen. Danke.

Dok-Nr. 1021475 (ist m.E. nicht aktuell, es gab vor Jahren bei Umstellung zur Entgeltbescheingigungsverordnung ne schöne pdf, dei auch den Abrechnungen beigefügt war - das würden wir uns noch mal neu wünschen....) 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 26 von 26
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Hallo,


entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.


Vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Wir haben diesen aufgenommen und zur Prüfung weitergebgeben.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.04.2023 10:51:03 von Jacqueline_Schön
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