Hallo,
ich hätte eine Frage wann und wo wird die Vorbeschäftigung der kurzfristigen Beschäftigung zurückgemeldet?
Habe für den Monat Oktober eine MA kurzfristig angemeldet jetzt habe ich in vielen Foren gelesen, dass da eine Rückmeldung kommt leider weiß ich nicht wo.
Vielleich kann mit hier jemand helfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
die Vorbeschäftigungszeiten müssen Sie beim Mitarbeiter erfragen, um überhaupt einschätzen zu können, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt.
Von einer Rückmeldung von Vorbeschäftigungszeiten habe ich noch nichts gehört, kann mir aber vorstellen, dass dies durch die Minijobzentrale erfolgt, nachdem der Mitarbeiter dort angemeldet wurde.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Die Vorbeschäftigungszeiten habe ich bereits abgefragt die würden passen.
Wenn das durch die Minijobzentrale erfolgt kommt das dann per Post oder kommen hier Rückmeldedaten?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe auch noch nichts davon gehört. Eine elektronische Rückmeldung wird es nicht geben. Falls dann nur durch die Minijob-Zentrale, wenn auf Grund der An- und Abmeldungen festgestellt wird, dass die Fristen überschritten sind. Ob dies aber auch zeitnah (lfd. oder Folgejahr) erfolgen wird ist fraglich.
Hallo,
ich nutze aktuell LuG, jedoch ist das ja recht ähnlich mit Lodas.
Bei mir gibt es unter Stammdaten -> Beschäftigung -> Tätigkeit -> DEÜV-Meldung/Kammerberechnung einen Punkt "Kurzfristige Beschäftigung". Dort trudeln die Rückmeldungen ein, in meinem Fall ohne Vorbeschäftigung. Eintrittsdatum war der 16.08. und die Rückmeldung traf am 26.08. ein.
Vielleicht gibt es das in Lodas auch?
Viele Grüße
Lena
EDIT: das ist jedoch nur ein Feld, in welchem ein Haken gesetzt wird oder halt auch nicht - von daher unterliegt die Prüfung ob der Länge dann trotzdem dir.
Falls der Arbeitnehmer bereits eine kurzfristige Beschäftigung im Kalenderjahr ausgeübt hat, kommt im Übernahmeprotokoll die Meldung:
Hinweis: Für den Arbeitnehmer besteht im Kalenderjahr des Meldebeginns der DEÜV Anmeldung mindestens eine weitere kurzfristige Beschäftigung. Bitte überprüfen Sie in Absprache mit dem Arbeitnehmer und der zuständigen Krankenkasse die SV-rechtlichen Auswirkungen auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.
Ich finde diese Meldung jedoch wenig hilfreich, da hieraus nicht die Anzahl der Vorbeschäftigungstage hervorgeht.
Wenn der Mitarbeiter am 1.10., 14.10. und 31.10. arbeitet, melden Sie ihn doch wahrscheinlich für den ganzen Monat an, oder? Dann Kennt die Knappschaft aber nur den Zeitraum, nicht die tatsächlichen Arbeitstage. Daher kann nur die Rückmeldung erfolgen, dass da "schon mal was war".
Genau so, das ist mir schon klar. Trotzdem irritiert die Meldung, wenn man den Mitarbeiter am Jahresanfang für 5 Tage als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet hat und einige Monate später nochmals für 5 Tage beim gleichen Arbeitgeber abrechnet. Die Vorbeschäftigungen werden ja grundsätzlich im Personalfragebogen abgefragt. Ich finde diese Meldung daher entbehrlich, weil ich keine neuen Erkenntnisse gewinnen kann.
Wenn er aber nicht bei Ihnen war und einträgt, das vorher nichts war, und dann kommt diese Meldung, dann müssen Sie noch mal nachhaken...
Das es bei Lodas hier elektronische Rückmeldungen gibt wäre mir neu.
Vorbeschäftigungen müssen vom Arbeitgeber beim Arbeitnehmer abgefragt werden.
Gibt es Überschneidungen bei Minijobs kommt Post von der Minijobzentrale. Aber nicht unbedingt sofort sondern erst wenn es dort auffällt.
Hier haben wir aber Erfahrungen bezüglich Kurzfristiger Beschäftigungen sondern eher bei mehreren Minijobs die die Grenzen überschreiten oder Differenzen bei den RV-Befreiungen
@Lohnnutzer schrieb:Das es bei Lodas hier elektronische Rückmeldungen gibt wäre mir neu.
So ganz neu ist das aber nicht:
Auszug aus dem Dokument Kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter erfassen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center:
Rückmeldung ab 2022Seit 2022 erhalten Arbeitgeber nach der DEÜV-Anmeldung eine elektronische Rückmeldung der Minijob-Zentrale, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung Folgendes zutrifft:
Weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen
Weitere kurzfristige Beschäftigungen bestanden im laufenden Kalenderjahr
Beachten Sie: Sie erhalten nur dann Rückmeldung, wenn tatsächlich weitere kurzfristige Beschäftigungen vorliegen oder vorlagen.
Das ist ja interessant.
Nun haben wir - zum Glück 😉- äusserst selten kurzfristig gemeldete Mitarbeiter.
Bei geringf. Minijobber ist das aber noch nicht elektronisch oder?
Hier hatte ich in diesem Jahr bereits 2-3 mal Post zu Abweichungen von der Minijobzentale: nicht gemeldeter zweiter Minijob mit Überschreitung und Differenz bei der RV-Befreiung
@Lohnnutzer schrieb:Bei geringf. Minijobber ist das aber noch nicht elektronisch oder?
Genau. Das kann auch gerne mal ein halbes Jahr dauern, bis die Info kommt. Und wenn sie unterjährig einen zweiten Minijob annehmen, bei dem sie sich dann RV-befreien lassen, kommt das Schreiben sogar erst nach den Jahresmeldungen. _/Das/_ ist dann richtiger Spaß.
Kurzfristige Mitarbeiter hatte ich bislang nur als Schüler in den Sommerferien, da kam nie eine Rückmeldung.