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hauptberuflich selbstständiger Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 02.04.2026 08:58:07 von jena
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Antje_K74
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Nachricht 1 von 9
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Hallo,

wir möchten einen Arbeitnehmer für ca. 11 Stunden die Woche anstellen. Er ist Hauptberuflich selbstständig tätig. Soweit ich gelesen habe müssen wir als AG dann keine SV Beiträge entrichten. Es sind lediglich Arbeitnehmerbeiträge in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten. Ist das korrekt? Zweite Frage: Wie wird das in den Personaldaten Sozialversicherung geschlüsselt? Ich konnte nichts in der Hilfe dazu finden. Bin dankbar für Hinweise!

Gruß

Antje Kozempel

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 9
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Unserer Kenntnis nach hat der AN lediglich keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur KV/PV. Alle anderen Zweige der SV  müssen beidseitig bedient werden.

 

Beitragsgruppenschlüssel 011, und falls eine Fehlermeldung stören sollte , die pKV  hinterlegen und AG-Zuschuss abwählen.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 9
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Ich hol das Thema mal hoch, weil ich gerade an so einem Fall sitze. (Bonuspunkte: die Krankenkasse hat jetzt festgestellt, dass die hauptberufliche Selbstständigkeit seit 06/24 ist, also Korrektur in LODAS, dann teilweise Korrektur der Korrektur im SV-Meldeportal. 🍾)

Wie bekomme ich LODAS beigebracht, dass die Mitarbeiterin freiwillig versichert mit Beitragsgruppe 0110 (will die Krankenkasse) ist? Trage ich sie als freiwillig versichert und Selbstzahler ein, motzt es, dass die PV falsch geschlüsselt oder keine private PV eingetragen ist. Trage ich in der privaten PV dann 0/0 Euro ein, motzt es, dass sich die Angabe und der Haken Selbstzahler widersprechen. Hilfe-Center schmeißt mir bei der Suche nach "hauptberuflich selbstständig" bloß das halbe Lohn-Lexikon raus, aber keine Hilfe-Artikel.

GAAAAH! 😠

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@rschoepe  schrieb:

 

Wie bekomme ich LODAS beigebracht, dass die Mitarbeiterin freiwillig versichert mit Beitragsgruppe 0110 (will die Krankenkasse) ist? Trage ich sie als freiwillig versichert und Selbstzahler ein, motzt es, dass die PV falsch geschlüsselt oder keine private PV eingetragen ist.


Über diese Tätigkeit liegt keine Krankenversicherung vor. Also nur Beitragsgruppe 0110, aber keine Angabe der freiwilligen Versicherung als Selbstzahler. Ob und wie sie ihre Krankenversicherung zahlt, spielt für die Angabe in LODAS keine Rolle.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 9
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@rschoepe  schrieb:

 

Wie bekomme ich LODAS beigebracht, dass die Mitarbeiterin freiwillig versichert mit Beitragsgruppe 0110 (will die Krankenkasse) ist? 😠


Freiwillig versichert mit BGS 0110 gibt es nicht (auch wenn die KK das gerne hätte):

 

- entweder freiwillig versichert und BGS 0111

- oder privat kv mit BGS 0110.

 

https://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html

 

und dort unter Beitragsgruppe Pflegeversicherung (4. Stelle).

 

VG

 

 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Ein hauptberuflich Selbstständig ist nicht als freiwillig KV-Versichert zu schlüsseln.

 

Beitragsgruppenschlüssel 0110

 

Es wird nur AV und RV abgeführt.

 

Kein Arbeitgeberzuschuss zur KV

 

Um die Abführung der KV- und PV- Beiträge muss der Arbeitnehmer sich selber kümmern .

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Martin79
Beginner
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Hab mal recherchiert. Die BGR 0110 ist leider rechtlich korrekt. 

 

Dann muss es auch eine Möglichkeit geben diese in DATEV/Lodas einzugeben. Kommt ja durch aus immer wieder mal vor. 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 9
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Also nur Beitragsgruppe 0110, aber keine Angabe der freiwilligen Versicherung als Selbstzahler.


Ich habe die Beiträge/Zuschüsse zur KV/PV auch manuell auf Null gesetzt, aber die freiwillige KV halt eingetragen, damit der Mandant die eAU abfragen kann.

Gerade habe ich die Angaben zur freiwilligen KV mal komplett wieder raus genommen (und die KV nur als gesetzliche eingetragen gelassen), dann erhöht sich interessanterweise die Lohnsteuer um 50 Euro. Aber ansonsten scheint LODAS damit keine Probleme zu haben, es gibt keine Fehlermeldung.

Wäre schon gut, wenn es zu dieser Konstellation ein Hilfe-Dokument gäbe, ganz so ungewöhnlich ist das ja nicht.

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jena
Erfahrener
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Nachricht 9 von 9
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Bei gesetzliche Krankenkasse ist doch eh was eingetragen (für Beiträge RV/AV). Die dort hinterlegte Krankenkasse wird für eAU-Abruf herangezogen, also kann/muss freiwillige KV leer bleiben.

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letzte Antwort am 02.04.2026 08:58:07 von jena
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