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hauptberuflich selbstständiger Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 14.11.2022 10:02:19 von TN
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Antje_K74
Beginner
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Nachricht 1 von 2
539 Mal angesehen

Hallo,

wir möchten einen Arbeitnehmer für ca. 11 Stunden die Woche anstellen. Er ist Hauptberuflich selbstständig tätig. Soweit ich gelesen habe müssen wir als AG dann keine SV Beiträge entrichten. Es sind lediglich Arbeitnehmerbeiträge in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten. Ist das korrekt? Zweite Frage: Wie wird das in den Personaldaten Sozialversicherung geschlüsselt? Ich konnte nichts in der Hilfe dazu finden. Bin dankbar für Hinweise!

Gruß

Antje Kozempel

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
528 Mal angesehen

Unserer Kenntnis nach hat der AN lediglich keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur KV/PV. Alle anderen Zweige der SV  müssen beidseitig bedient werden.

 

Beitragsgruppenschlüssel 011, und falls eine Fehlermeldung stören sollte , die pKV  hinterlegen und AG-Zuschuss abwählen.

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letzte Antwort am 14.11.2022 10:02:19 von TN
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