Hallo,
wir möchten einen Arbeitnehmer für ca. 11 Stunden die Woche anstellen. Er ist Hauptberuflich selbstständig tätig. Soweit ich gelesen habe müssen wir als AG dann keine SV Beiträge entrichten. Es sind lediglich Arbeitnehmerbeiträge in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten. Ist das korrekt? Zweite Frage: Wie wird das in den Personaldaten Sozialversicherung geschlüsselt? Ich konnte nichts in der Hilfe dazu finden. Bin dankbar für Hinweise!
Gruß
Antje Kozempel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unserer Kenntnis nach hat der AN lediglich keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur KV/PV. Alle anderen Zweige der SV müssen beidseitig bedient werden.
Beitragsgruppenschlüssel 011, und falls eine Fehlermeldung stören sollte , die pKV hinterlegen und AG-Zuschuss abwählen.