Guten Morgen, wir sind ein Verein und kommen zum ersten mal mit der Ehrenamtspauschale in Berührung. Es sind einige Fragen aufgekommen, die ich noch nicht klären konnte. Ein Rechtsanwalt, der für uns Mietrechtsberatungen in den Beratungsstellen ausführen soll, ist ebenso in einer Kanzlei angestellt. Müssen die Einnahmen, die er von uns erhalten würde komplett lohnversteuert werden oder nur soweit der Überschuss der Entschädigung über die Aufwendungen den Freibetrag von 840 € järlich überschreitet. Gibt es hier eine Lohnart? Gibt es formale Vorgaben? Muss der Übersteigende Betrag ggf. nicht auch als Minijob abgerechnet werden? Wie kann ich sicherstellen, dass der Betrag überschritten ist oder nicht, wenn er noch weitere Ehrenamtliche Tätigkeiten ausübt? Vielen Dank für die Hilfe! Antje K.
... Mehr anzeigen