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eAU

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letzte Antwort am 07.11.2022 16:24:15 von Norddeutsch_Gunns
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Meike_2022
Beginner
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Nachricht 1 von 24
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Zum 01.01.2022 hat ja bereits die Pilotphase zur eAU gestartet... 

 

Wie werdet ihr dies mit den Mandanten handhaben? 

 

Wenn der Arbeitnehmer erkrankt, erhält er ab 01.07.2022 keinen gelben Zettel für den Arbeitgeber.... Nach mündlicher Mitteilung der Krankheitszeiten an den Arbeitgeber gibt dieser die Krankzeiten an den Steuerberater weiter und dieser ruft dann die Daten elektronisch ab. Dies dauert alles sehr lange und der Arbeitgeber erfährt deshalb erst nach einiger Zeit ob die Krankzeiten tatsächlich gestimmt haben...

 

Aktuell haben wir hier noch keine praktikable Lösung....

NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 24
2534 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bin auch noch nicht so sicher, wie das in der Praxis laufen soll...

 

Vorallem bekommt ja man meist die Std.nachweise + AU gesammelt, und dann die eAU abzurufen und noch ein paar Tage zu warten, bis die KK etwas rückgemeldet.... (kann bis zu neun Tage dauern?!) das ist irgendwie fern von abrechnungsfreundlich.

 

Ich habe auch keine Lust, alles telefonisch aufzunehmen, und dann jede AU einzeln abzufragen.

 

Ganz ehrlich, ich finde es unmöglich, wie alles auf die Steuerbüros abgewälzt wird. 

 

Und dann kommt die eAU zwar zurück, aber steht nicht automatisch in den Fehlzeiten? Dann trage ich es nochmal händisch ein...

TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 24
2529 Mal angesehen

Mal ganz abgesehen davon, dass, wenn der Arzt zum Abruf noch nicht übermittelt hat, die Sache zunächst für 14 Tage gesperrt sein soll....

 

Bei Mandanten mit einigen 100 AN muss die Abfrage wohl eher beim Mandanten via sv-net stattfinden....

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 24
2525 Mal angesehen

Ach ja, und die Anforderung anrechenbare Vorerkrankung scheint ja auch nicht integriert zu sein.

 

Auch ich habe hier ziemlich große Fragezeichen...

Meike_2022
Beginner
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Nachricht 5 von 24
2522 Mal angesehen

ja sehr schwierig mich würde hier mal interessieren, ob sich die Datev mal etwas überlegt hat... wie man das organisatorisch hinbekommen soll ....

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 24
2446 Mal angesehen

Hallo Community,


in unserem Hintergrund-Dokument: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund erhalten Sie die entsprechenden Informationen zum Verfahren der eAU.

 

Weiter können wir Sie hierzu leider nicht beraten.

 

Bitte halten Sie bei Fragen Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 24
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Hallo Frau Schön,

 

das "Problem" dürfte doch auch beim Abrechnungsservice der Datev auftauchen.

 

Wie soll es den hier gelöst werden?

 

Vielleicht könnte die Datev hier mal aus dem "Nähkästchen" plaudern, wie sie es selbst als Lohnabrechnungsdienstleister lösen möchte / wird.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Maureen1975
Einsteiger
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Nachricht 8 von 24
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Wir werden es so lösen, dass der AN spätestens am 2. Tag zum Arzt gehen und uns als AG danach unverzüglich über die Dauer der Krankschreibung informieren muss. Bei einer Folgebescheinigung muss die Information natürlich auch unverzüglich nach Arztbesuch erfolgen. 

 

Anders hat man als AG ja gar keine Möglichkeit der Personalplanung. 

 

Die eAU ist nach derzeitigem Stand wieder mal ein bürokratisches Monstrum, das AG und deren Lohnbüros nicht im geringsten entlastet. Die einzigen, die davon derzeit profitieren, sind die Krankenkassen und dann ab Juli natürlich die Arbeitnehmer. 

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cro
Experte
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Nachricht 9 von 24
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@Maureen1975  schrieb:

 

................................Die eAU ist nach derzeitigem Stand wieder mal ein bürokratisches Monstrum, das AG und deren Lohnbüros nicht im geringsten entlastet. Die einzigen, die davon derzeit profitieren, sind die Krankenkassen und dann ab Juli natürlich die Arbeitnehmer. 


Wer während der Pilotierung schon mitmacht, hat sicher seine Ärgernisse. Vor dem (voraussichtlich) 01.07.2022 bleibt

der gesamte Vorgang bei uns außen vor. Die Papier-AU's flattern ja weiter regelmäßig rein.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 24
2387 Mal angesehen

Ich vermute, dass das Problem auch mehr oder weniger ab dem 01.07. bestehen wird.

 

Die Abfrage der Vorerkrankungen hat an vielen Stellen auch nicht zur Erleichterung beigetragen. Von den Rückmeldungen, AU's fehlen [könnte sich hoffentlich jetzt erledigen]mal abgesehen, ist die Erleichterung nur da, wenn es ein simpler Fall ist.

 

Mit der Antwort auf die Anfrage sieht die Krankenkasse die Fälle als erledigt an. Als Mandant/Berater weis man nicht, wie die Krankenkasse zum Ergebnis kommt. Wurde tatsächlich eine Arztanfrage gemacht oder war der Sachbearbeiter medizinisch so fit, dass er wusste, dass ein Beinbruch nichts mit einer Gastroenteritis zu tun hatte. Wobei, vielleicht ist der Mitarbeiter ja auf der.... ausgerutscht.

Anmerkungen zu Anfragen oder Rückfragen zu einer Antwort sind überhaupt nicht möglich. Hier fängt man dann wieder von vorne an. Am Ende hat in solchen Fällen keiner was gewonnen. Lassen Sie es bloss nicht zu zwei Leistungsträgern kommen, dann ist ganz vorbei. Die Reha vom Rentenversicherungsträger Wochen nach der eigentlichen Erkrankung, die von der Krankenkasse bearbeitet wurde. Das Thema wurde einfach nicht weiter gedacht.

Ich befürchte, dass passiert bei diesem Thema auch wieder.

 

Digitalisierung in Deutschland... 🤐

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cro
Experte
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Nachricht 11 von 24
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Kann ich sehr gut verstehen. Dennoch bleibe  ich persönlich mal auf dem Standpunkt: "Ich glaub an voraussichtlich".

NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 24
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Hallo cro,

 

Sie sagen, voraussichtlich... (schon in einem anderen Thread)

 

Ich hätte auch gern die leise Hoffnung, aber befürchte, dass das der Stand der Dinge ist und wir als Steuerbüro / Lohnabrechner "damit zurückgelassen" werden. 

 

Allerdings finde ich es gut, sich bereits mit dem Thema zu beschäftigen, weil ich sehe, dass es auch Kollegen gibt, die eben bei der "ganzen Technik" nicht mehr durchblicken.

 

Trotzdem denke ich, dass die ganze Praktik überorganisiert ist - es macht einen "einfachen Krankenschein" zu einem umständlichen Vorgang.

 

 

 

 

NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 24
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JimJackJohnny
Einsteiger
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Nachricht 14 von 24
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Hallo,

 

ich habe das mal ausprobiert.

Mitte des Monats das Abfragedatum eingegeben und ab. 

Mandant geschlossen

Heute geöffnet, beim Öffnen kam ein Protokoll und Mitarbeiter geöffnet. Nichts. Keine Übernahme der Fehlzeiten, wieder händisch.

Es wurde auch nur der Zeitraum übertragen, nur der angefordert wurde, es gibt aber 3 AU-Bescheinigungen

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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 24
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So ging es mir auch. Die Zeiten waren unvollständig. Es wurde auch ein stationärer Aufenthalt rückgemeldet, obwohl ein normaler Schein vorliegt... keine Ahnung 

 

Im Zweifel muss man sich ja dann auf die Rückmeldung verlassen, wenn man keinen Zettel mehr hat.

 

Und ich finde die Vorgehensweise "immer mal zwischendurch abrufen" nicht praktikabel. 

 

Naja es bleibt spannend. 

 

 

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 16 von 24
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Ja, aber genau das sagt DATEV ja auch. Es gibt ein Protokoll und Sie dürfen das dann händisch eintragen.

 

Damit ändert sich im Grunde nix an der persönlichen Arbeit, nur das man alle Fälle jetzt mind. mal doppelt anfassen muss. Einmal die Anfrage stellen und dann irgendwann die Fehlzeiten eintragen.

 

Daher hier nochmals die Frage an DATEV: Warum soll es technisch nicht möglich sein, die rückgemeldeten Daten beim Mitarbeiter zu erfassen?

Lang may yer lum reek
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 24
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Hallo zusammen,
einen aktuellen Stand und Ausblick zur eAU finden Sie im Beitrag eAU - Krankmeldung der Arbeitnehmer. Ihren Wunsch, dass die Fehlzeiten nach erfolgter Rückmeldung automatisch in die Fehlzeiten übernommen werden, haben wir bereits weitergegeben. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 24
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Hallo Community,


Sie hatten den Wunsch, dass die Fehlzeiten aus den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) automatisch in die Erfassungsmaske unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten übernommen werden können.


Wir haben hierzu gute Neuigkeiten.


Seit der LODAS Version 11.86 können die rückgemeldeten Zeiten automatisch in die Fehlzeiten übernommen werden, wenn unter Extras | Einstellungen Mandant in der Registerkarte „Rückmeldeverfahren“ das Kontrollkästchen „Automatische Datenübernahme der eAU-Rückmeldung in die Fehlzeiten des Mitarbeiters“ aktiviert ist.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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honda
Einsteiger
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Nachricht 19 von 24
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Hallo,

 

ich möchte gerne das Thema eAU nochmal aufnehmen. Es geht mir um den Prozess der Mitteilung der Erkrankung eines Arbeitnehmers an den Steuerberater. Gibt es die Möglichkeit seitens von DATEV diese Info irgendwie über Datev Unternehmen online einzubauen?

Oder gibt es eine Vorlage oder ein Musteranschreiben zu diesem Thema? Wir wird der Mandant darauf vorbereitet, das wir diese Info zeitnah benötigen. Die Rückmeldung der Krankenkasse kann schon auch mal 14 Tage dauern.

LG

Annette Roth

JimJackJohnny
Einsteiger
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Nachricht 20 von 24
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Oder gibt es eine Vorlage oder ein Musteranschreiben zu diesem Thema?

wie wäre es mit einer schnöden E-Mail, 

 

Mitarbeiter X ist ab morgen krank. Fertig, Ende, Aus

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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 21 von 24
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Hallo Annette,

 

mir geht es auch so, dass ich nicht weiß, wie man das am besten organisiert.

 

Ich denke, DATEV hat ihren Beitrag mit der Programmumsetzung schon geleistet. Die Statusübersicht ist zumindest schon mal hilfreich.

 

Wir werden das intern nochmal besprechen. Mir kam so der Gedanke, dass wir Mdt. bitten, die AUs gleich zu melden. 

 

Dann werde ich mir die vielleicht in einer Excel-Liste sammeln und einmal pro Woche abrufen. Und hoffen, dass zur Lohnabrechnung alles rückgemeldet wurde. Anderenfalls muss man dann einfach Nachberechnungen durchführen..?

 

Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass an dem Werk nur Theoretiker gearbeitet haben.

JimJackJohnny
Einsteiger
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Nachricht 22 von 24
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Excel?

dann können Sie sich auch gleich eine Vorlage zum Import basteln

[Allgemein]
Ziel=Lodas
BeraterNr=
MandantenNr=
Stringbegrenzer="
Feldtrennzeichen=;
Zahlenkomma=,
Kommentarzeichen=*
Datumsformat=TT.MM.JJJJ
StammdatenGueltigAb=01.10.2019
* Berater- und Mandantennummer noch ergänzen
* StammdatenGueltigAb-Datum entsprechend ändern.


[Satzbeschreibung]
*Satzbeschreibung Personalstammdaten: Fehlzeiten (unbezahlter Urlaub)
40;u_lod_psd_fehlzeiten;pnr#psd;datum_von_ttmmjjjj#psd;datum_bis_ttmmjjjj#psd;grund_fehlzeiten#psd;
* Erläuterung zu den Datensätzen - Satzbeschreibung 40
* 1. Spalte = Satzbeschreibungsnummer (frei wählbar, numerisch, Umfang: 1-99)
* 2. Spalte = Personalnummer (numerisch, max. 5stellig)
* 3. Spalte = Fehlzeit von (Datum erwartet; Format lt. Angabe im Sektor [Allgemein])
* 4. Spalte = Fehlzeit bis (Datum erwartet; Format lt. Angabe im Sektor [Allgemein])
* 5. Spalte = Grund der Fehlzeit
*mögliche Werte: (Bitte nur den numerischen Wert verwenden.)
*11 Kinderpflege mit Krankengeld
*15 Pflegezeit
*16 Kurzzeitige Pflege
*19 unwiderrufliche unbezahlte Freistellung
*21 Unbezahlter Urlaub
*22 Unbezahlte Fehlzeit
*23 Unrechtmäßiger Streik
*24 Kinderpflege ohne Krankengeld
*25 Krank privat Versicherte ohne Krankentagegeld
*26 Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminderungs-/Altersrente
*27 Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN.
*28 Aussteuerung
*29 Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente
*31 Rechtmäßiger Streik
*32 Aussperrung
*33 Entgeltfortzahlung ohne AU-Bescheinigung
*41 Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur
*42 Verletztengeld bei Krankheit oder Kur
*43 Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur
*44 Versorgungskrankengeld bei Krankheit oder Kur
*45 Mutterschutzfrist
*47 Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung
*51 Elternzeit
*61 Wehrdienst
*62 Zivildienst
*63 Wehrübung
*64 Eignungsübung
*81 KUG/S-KUG Krank
*103 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
*105 unwiderrufliche bezahlte Freistellung
*106 Studienzeit (dualer Studiengang)
*200 Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung
*201 Kinderpflege bei Schwersterkrankung
*210 Pflegeunterstützungsgeld
*260 Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
*300 Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebespende
*301 Freistellung im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen


NinaJ
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 24
1347 Mal angesehen

Gute Idee!

 

Nein, im Ernst: man muss ja irgendwie den Überblick behalten... wollte mich nur in der Community austauschen, Vorlagen kann ich mir selbst basteln, danke.

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Norddeutsch_Gunns
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 24 von 24
1329 Mal angesehen

Wir sehen auch das Problem und stehen ebenfalls vor dem Problem, eMails scheiden wohl aus!

 

Was sagt die DATEV dazu? Lovor konsequent nutzen?

 

Wir würden dann ein pdf als Vorlage anbei geben und das dann über die digitale Personalakte spielen. Andere Ideen? Hier sind die Praktiker gefragt.....

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letzte Antwort am 07.11.2022 16:24:15 von Norddeutsch_Gunns
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