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Zuzahlung des Arbeitgebers bei Wiedereingliederung

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letzte Antwort am 25.02.2025 12:53:50 von AndiH
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steffi1803
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich habe einen Arbeitgeber, der während der Wiedereingliederung die Stunden, die nicht gearbeitet werden, als Zuzahlung dem Arbeitnehmer auszahlen will.

 

Das ist mein 1. Fall dieser Art und ich bin nicht sicher, wie ich das abrechnen kann.

 

Kann mir vielleicht jemand helfen ?!

 

Viele Grüße

 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 13
462 Mal angesehen

ich habe einen Arbeitgeber, der während der Wiedereingliederung die Stunden, die nicht gearbeitet werden, als Zuzahlung dem Arbeitnehmer auszahlen will.

Mit anderen Wort, der AG will das normale volle Gehalt zahlen, richtig? Unterbrechung beenden und normal erfassen.

Der AG weiß schon, dass eine Zahlung das KG kürzt bzw. das er weder verpflichtet ist die gearbeiteten Stunden zu bezahlen, geschweige die nicht gearbeiteten? Wenn er voll bezahlt, fällt halt das KG komplett weg.

pogo
Experte
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Nachricht 3 von 13
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Es gibt immer wieder interessante Fragen. 🙂

 

Der AG zahlt kein Arbeitsentgelt für die geleisteten Stunden?

 

In dem Fall könnte vermutlich ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt werden, das der MA ja weiterhin erhält.

Da sind dann aber bestimmte Grenzen zu beachten, wenn der Zuschuss SV-frei bleiben soll.

AndiH
Beginner
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Nachricht 4 von 13
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Hallo Steffi,

 

wie war den die Lösung des Problems?

 

Habe gerade einen ähnlichen Fall. Der AN ist den halben Monat noch über AU krankgeschrieben, anschließend 2 Tage EEL und danach beginnt die Wiedereingliederung. Der AG möchte die Differenz in der Wiedereingliederung zwischen ELL und normalen Gehalt zuzahlen. 

 

Die Zuzahlung ist natürlich steuer- und sv-pflichtiges Entgelt, wird das eingetragen stimmen die Berechnungen für den Erstattungsbeitrag in der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr.

 

Für einen Lösungsansatz wäre ich sehr dankbar.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@AndiH  schrieb:

 

Die Zuzahlung ist natürlich steuer- und sv-pflichtiges Entgelt


Solange der Arbeitgeber nur den Differenzbetrag zwischen normalen Netto und Krankengeld ausgleicht, liegt hier nach meiner Kenntnis ein nicht beitragspflichtiger (aber lohnsteuerpflichtiger) Zuschuss vor.

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AndiH
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Nachricht 6 von 13
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Problem ist, sobald ich einen Zuschuss erfasse, wird das als zusätzliches Brutto in die Berechnung für die Entgeltfortzahlung einbezogen. Was meiner Meinung nicht stimmt, das monatliche Bruttogehalt ändert sich ja nicht.

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lohnhilfe
Meister
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welche Lohnart nehmen Sie denn für den Zuschuss?

LG
VM
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AndiH
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Ich hätte 2000 genommen.

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Claudia-
Aufsteiger
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Ich würde hier das volle Brutto aufteilen in den Betrag der gekürzt wird und den Rest (Zuschuss) als Lohn der nicht gekürzt wird. (Teilmonat nicht kürzen / Ausfall Monat nicht kürzen)

 

In Summe wird dann das Brutto korrekt ausgegeben und die weitergewährten AG-Leistungen ermittelt.

 

Anschließend noch bei der Fehlzeit die weitergewährten AG-Leistungen eintragen und Rückmeldung der KK zur Entgeltersatzleistung prüfen.

AndiH
Beginner
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Nachricht 10 von 13
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Ich habe dazu im Hilfe-Center folgendes gefunden, der Sachverhalt kann in LODAS und LUG nicht dargestellt werden. Entweder muss dazu die Fehlzeit K6 storniert oder über eine 2. Personalnummer abgerechnet werden.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1006633

 

In jedem Fall muss mit der Krankenkasse die Vorgehensweise vorab durch den Arbeitgeber abgeklärt werden. 

 

Ließt sich für mich, es wird der normale Lohn ohne Fehlzeit abgerechnet und später bei der Krankenkasse durch den AG die Erstattung beantragt.

 

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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo Andi,

 

Zuzahlungen bei Wiedereingliederung ist ein leidiges Thema. 

leider bietet DATEV dafür keine einfache Lösung an. Ich hatte den Fall auch schon, dass der AG bei Wiedereingliederung einen Teil vom Lohn zahlen wollte, da Mitarbeiter ja auch etwas arbeitet. 

Aber der Gute Wille geht da nach hinten los, da jede Zahlung an den Arbeitnehmer den Krankengeldanspruch mindert. 

 

Über die reguläre PNR kannst du nur abrechnen, wenn du die Fehlzeit rausnimmst. Andernfalls bleiben die SV-Tage auf 0.

0 SV-Tage ist falsch, aber Fehlzeit rausnehmen ist ebenfalls falsch, da dann wieder eine DEÜV Anmeldung erfolgt. Mit der Anmeldung ist der Mitarbeiter dann nicht mehr im KG Bezug und die KK freut sich.

 

Ich hatte in diesen Fall dann nach Anleitung eine 2. PNR angelegt und den AG Zuschuss darüber abgerechnet.

Hat alles wunderbar geklappt. Krankenkasse hat KG alles korrekt berechnet.

Nachteil: Am Jahresende musst du dann eine manuelle Korrektur der Jahresmeldung machen, damit die Gesamtsumme korrekt auf der Jahresmeldung 50 steht.

 

Alles leider noch nicht so ausgereift. Am besten sollen die AG auf einen Zuschuss während Wiedereingliederung verzichten. Und wenn sie unbedingt was zahlen wollen, dann entweder nach der Wiedereingliederung als Bonuszahlung oder als rückwirkenden Bonus vor der Wiedereingliederung, sodass es nicht in den Zeitraum fällt. 😉

 

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 13
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Meine Mandanten zahlen dem Mitarbeiter nach vollständiger Genesung irgendwann einmal eine Prämie.

AndiH
Beginner
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Nachricht 13 von 13
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Das sehe ich auch als beste Lösung an. Bonuszahlung nach der Genesung macht am meisten Sinn. Vielen Dank.

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letzte Antwort am 25.02.2025 12:53:50 von AndiH
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