Guten Tag ,
ich steh momentan auf dem Schlauch. Die Vorschrift ist bekannt und soll nun auch umgesetzt werden.
Mandant hat einem Geschäftspartner ein Geschenk f. EUR 150 gemacht und wir wollen die pauschale Steuer erklären.
Ich weiß bloß nicht wie? Gibt es ein Formular oder eine Programm? Oder schreiben wir einfach einen Brief ans FA?
Gruss aus dem sonnigen Niedersachsen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
die pauschale Steuer nach § 37 b EStG wird über die Lohnsteueranmeldung gemeldet.
Wenn Sie ein Lohnprogramm der Datev nutzen, können Sie die selbst ermittelten Steuern in den Lohnprogrammen über einen Punkt Lohnsteuern aus Nebenbuchhaltung in die Lohnsteueranmeldung eintragen.
Für Mandanten ohne Lohn können Sie das DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung von der Datev nutzen.
Wir warten in der Regel aber bis zum Jahresende ab, da ja das Besteuerungswahlrecht nur für alle Geschäftspartner gleich ausfallen muss. Außerdem nutzt man so noch den Liquiditätsvorteil.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Högemann,
die Anmeldung erfolgt mit der Lohnsteuer-Anmeldung. Sofern also die Firma Mitarbeiter beschäftigt, sind diese zusammen in der Lohnsteuer-Anmeldung mit anzugeben.
Im DATEV-LODAS-Programm kann man diese Beträge z.B. unter Mandantendaten-Steuer-Allgemeine Daten in der Lasche "Nebenbuchführung" erfassen.
Sofern keine Mitarbeiter beschäftigt werden, enthält die LSt-Anmeldung eben nur die Pauschalsteuer. Hier würde ich vor der Übermittlung Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, wenn für die Firma kein Arbeitgeber-Kennzeichen gesetzt ist, da dann die elektronische Übermittlung beim Finanzamt als Fehler ausgewiesen wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herr Reich,
Herr Lutz
vielen Dank für die schnellen Antworten,
auf die LSt-Anmeldung wäre ich nicht gekommen, weil kein Bezug zum Lohn besteht?
Werde es entsprechend umsetzen.
Viele Grüße
Timo Högemann
Hallo Herr Högemann,
auf die LSt-Anmeldung wäre ich nicht gekommen, weil kein Bezug zum Lohn besteht?
Doch, schauen Sie mal in Abs. 4 des § 37b EstG.
Viele Grüße
T: Reich
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie und vor allem wann melden Sie die Lohnsteuer für Geschenke an?
Grundsätzlich würde ich sagen im Dezember.
Da die meisten Geschenke im Dezember gekauft werden erfährt man ja erst wesentlich später wie viel Lohnsteuer für das jeweilige Jahr angefallen ist.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist dann ja bereits lange erledigt.
Wie handhaben Sie diese Thematik?
Viele Grüße
Michael Blieninger
Guten Morgen,
wenn die Pauschale Lohnsteuer über die Nebenbuchhaltung (in meinem Fall Versteuerung Betriebsfeier) erfasst wurde, zieht das Finanzamt dann den Betrag automatisch ein oder wie läuft das ab?
Ich freue mich sehr über eine Antwort.
Freundliche Grüße
Yvonne Faigle
Kommt darauf an. Wenn der Mandant Lastschrifteinzug hat, wird der Betrag mit der entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung eingezogen. Wenn nicht, ist er mit zu überweisen.
Hallo,
die bis dahin aufgelaufenen Werte sollten Sie auf alle Fälle im Dezember versteuern und im Januar den Rest.
LG
VM
Hallo,
hier in der "Lasche" Nebenbuchführung gibt es ja 3 Auswahlmöglichkeiten.
In welche der 3 Möglichkeiten gebe ich die pauschale Lst, Soli, Kirchensteuer ein für Zuwendungen an eigene Mitarbeiter (die über der Freigrenze liegen) §37b EstG ein? Diese gibt es nämlich garnicht.
Das wäre sehr hilfreich.
Dankeschön im Voraus
Lg
Franzi
Hallo Franzi,
als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
Prüfen Sie bitte, ob die pauschale Steuer nach §37b EStG abzugsfähig oder nicht abzugsfähig ist. Entsprechend erfassen Sie die Beträge für die pauschale Lohn- und Kirchensteuer sowie den pauschalen Solidaritätszuschlag in der Gruppe "Pauschale Steuer nach §37b EStG (Sachzuwendungen)".
Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 9221101 - Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen .
Hallo,
Geschenke an eigene AN, die Sie nach 37b versteuern, sind sv-pflichtig.
Da finden Sie Hilfestellungen für die Lohnprogramme.
Hallo, wir kriegen die Rechnungen von Weihnachtsgeschenken und Betriebsfeier erst immer Mitte/ Ende Januar, des Folgejahres. sodass ich dann auch erst im mit der Januarabrechnung in der Nebenbuchführung für Dezember pauschalieren kann. Die angefallene Pauschalierung für Januar nehme ich dann im Februar vor weil ich in der Eingabemaske nur für einen Monat die Werte eingeben kann. Macht ihr das auch so?
Solange kein LSt-Außenprüfer etwas gesagt hat, reicht das. Aber wenn es sich um hohe Summen handelt, wollen Prüfer in Wiederholungsfällen, dass Sie sich notfalls diese Rechnungen vorab schicken lassen und sie in den Dezember (also ins richtige Steuerjahr!) einfließen lassen.
Wo finde ich den in Lohn und Gehalt die entsprechenden Felder, über die ich die Pauschalversteuerung für Geschenke oder Betriebsfeiern eingeben kann?
Super, vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe den Punkt, wie bei Lodas, unter dem Reiter "Steuern" gesucht.
Ja, einige Punkte findet man in unterschiedlichen Masken, irritiert mich auch manchmal.