Hier komme ich nicht weiter. Der Unternehmer sitzt im Ausland und begründet im Inland keine lohnsteuerliche Betriebsstätte. Er nimmt daher auch nicht am LSt-Abzugsverfahren teil; die AN müssen ESt vorauszahlen. Ohne Steuernummer vom Unternehmer - die er aber nicht hat und m.E. auch nicht bekommen kann - kann ich die Mitarbeiter aber für Lohn nicht anlegen. Wie lässt sich das lösen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ohne St.-Nr. kann man in Deutschland keine LSt abführen. Was machen die AN denn in D?
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
Das Bundeszentralamt für Steuern schreibt:
Ein ausländischer Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) ist nicht verpflichtet, die Lohnsteuer für in Deutschland tätige Arbeitnehmer einzubehalten uns abzuführen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen an sein zuständiges Finanzamt zu entrichten.
Wenn Sie den Lohn anlegen müssen Sie eine Lohnart auswählen, bei der kein Steuerabzug vorgenommen wird. Somit wird auch keine Lohnsteuer bei den AN einbehalten.
Inwieweit das Programm die Lohnabrechnungen ohne Steuer-Nr. in den Stammdaten erstellt kann ich nicht beurteilen (Dummy-Nr.?)
Mit freundlichen Gruß
Martin Heim
Die Frage ist spannend, da ich gerade das gleiche Szenario hier habe. Ich habe eine Steuernummer beim FiAmt beantragt, aber bisher noch nicht erhalten.
Die Variante mit der ESt-Vorauszahlung ist aber ebenso spannend.
Vielen Dank. DATEV hat telefonisch auch mitgeteilt, dass man die StNr. vom AN eintragen soll. Das erscheint mit ja nicht sonderlich professionell. Bin gespannt, was das FA dazu sagt.
Falls noch jemand eine Lösung für Lohnanlage ohne Steuernummer hat, bin ich für einen Hinweis dankbar.
Ich bin kein Lohnfachmann.
Kann man die elektronische Lohnsteueranmeldung nicht unterdrücken?
Ansonsten hilft nur eine Abstimmung mit dem Finanzamt. Kann ja wohl nicht der erste Fall dieser Art sein.
Ich bin kein Lohnfachmann.
Kann man die elektronische Lohnsteueranmeldung nicht unterdrücken?
Ansonsten hilft nur eine Abstimmung mit dem Finanzamt. Kann ja wohl nicht der erste Fall dieser Art sein.
Kann man. Einfach gar nix bei Finanzamt eintragen. Ohne Zieldaten geht die Übermittlung halt auch nicht. Es kommt dann aber immer eine Fehlermeldung. Ach und darauf achten, dass die AN nicht am Elstam-Verfahren angemeldet werden.
na dann sollte es doch funktionieren.
Fehlermeldungen zu ignorieren ist ganz leicht. Ich hatte nur befürchtet, dass dieser Fehler so schwerwiegend sei, dass keine Auswertung erfolgt.
Ich bin gespannt und bitte um Rückmeldung, ob es tatsächlich so funktioniert.
Hat bei mir jedenfalls nicht abschließend funktoniert. Fehler: "Monatsabschluss wurde nicht durchgeführt". Und dann gehts nicht weiter
Ah sorry - Kategorie nicht gesehen. Ich arbeite mit Lodas - da geht es definitiv.
Moin,
ich hatte gerade in meinem Fall Kontakt mit dem FA. Fakt ist, da lohnsteuertechnisch keine Arbeitgebereigenschaft vorliegt, wird keine Steuernummer vergeben. Aber es wird noch besser: Da bei dem AN nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und er auch nicht verheiratet ist, setzt das FA auch keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Auch nicht, wenn es durch den Nichteinbehalt der Lohnsteuer zur einer Nachzahlung kommt!?
Da frage ich mich doch, wie das Finanzamt dann wohl die Einkommensteuer-Erklärung anfordern will, wenn es den AN ja faktisch gar nicht gibt. Lediglich, wenn Einkommensersatzleistungen gezahlt würden, gäbe es ja eine elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung, aber sonst ...
Ich gehe davon aus, das eine Rückmeldung der Daten aus ELSTAM erfolgen wird. In der Meldung muss selbstverständlich auch der Arbeitslohn und die einbehaltene Steuer eingetragen werden. Danach wird wohl das Finanzamt den Fall überprüfen müssen und den Arbeitnehmer auffordern eine Steuererklärung einzureichen.
Wie soll das gehen? Ohne eine AG-Steuernummer ist eine Anmeldung via ELSTAM nicht möglich. Ergo gibt es auch keine Rückmeldungen. Eine Abrechnung ist jedenfalls problemlos möglich, auch ohne Steuernummer.
§ 41b EStG i.V. mit §93 ff AO, regelt, dass zwingend eine ELSTAM Meldung gemacht werden muss.
Die technische Frage interessiert nicht.
Wäre ansonsten ja ein tolles Steuersparmodell.
Ich bin da ja ganz bei Ihnen. Aber wenn ich doch keine AG-Steuernummer habe, dann KANN ich ja keine ELSTAM Meldung machen. Ich muss, kann aber nicht. Und nun?
Beitrag gelöscht - Nutzer gesperrt - Danke für die Hinweise dazu.
Viele Grüße
Dirk Jendritzki
Hallo,
die Eingabe einer Steuernummer ist die Voraussetzung zur Datenübermittlung der Lohnsteueranmeldung.
Die Teilnahme zur Datenübermittlung kann dennoch in den Mandantendaten | Steuer | Lohnsteuer-Anmeldung entfernt werden, indem Sie bei Teilnahme an der Datenübermittlung und Weitergabe von Beraterdaten ans Finanzamt den Haken entfernen.
Die Angabe einer Finanzamtsnummer ist allerdings ein Pflichteingabefeld, das Feld Steuernummer kann ohne Erfassung bleiben.
Dadurch erhalten Sie keine Fehlermeldung mehr zu diesem Sachverhalt im Verarbeitungsprotokoll.
Ebenso kann die Fehlermeldung zur Teilnahme der Datenübermittlung zur Elektronischen Lohnsteuerkarte vermieden werden, indem in den Mandantendaten | Steuer | Berechnung
die Teilnahme an der Datenübermittlung zur Elektronischen Lohnsteuerkarte sowie die Teilnahme an Datenübermittlung Lohnsteuerbescheinigung abgeschlüsselt wird.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Aber wie werden dann die Daten des Arbeitnehmers ans Finanzamt übermittelt?
Die müssen dort hin.
Die Daten des Arbeitgebers müssen nicht dort hin, weil es keine Steuer-Nr. gibt.
Wenn es aber - wie in meinem Fall - keinen Arbeitgeber gibt (steuerrechtlich), kann es auch keinen Arbeitnehmer geben (steuerrechtlich). Zwischenzeitlich hat das Finanzamt zumindest akzeptiert, dass ESt-Vorauszahlungen durch den AN geleistet werden.
Das sind dann die Einstellungen für LuG?
Hallo,
wenn in Lohn und Gehalt aufgrund der fehlenden Steuernummer vom Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Datenübermittlung ab geschlüsselt wurden, können keine Daten des Arbeitnehmers, wie z. B. ELStAM-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen, an das Finanzamt übermittelt werden.
Hierfür sind die Steuernummer und die Teilnahme an der Datenübermittlung zwingend notwendig. Der Arbeitnehmer kann jedoch anhand der erfassten Steuermerkmale abgerechnet werden.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich klinke mich hier auch noch mal gerne ein - gibt es neuere (und bessere) Erkenntnisse?
Ich habe diese Themen auch - und auch schon an diversen Punkten mit Datev andiskutiert. In meinen Fällen mache ich für den ausländischen Arbeitgeber mit in Deutschland sitzenden Arbeitnehmern nur eine Abrechnung für SV-Zwecke.
Die Lohnarten sind dann steuerfrei und sv-pflichtig; alle Übermittlungen für Lohnsteuerbescheinigungen oder ELSTAM sind unterdrückt und um im Monatsabschluss weiter zu kommen, habe ich "fake" Angaben für das Finanzamt eingegeben (das auch mit Hinweis an allen möglichen Stellen im System vermerkt, falls ich das mal vergessen sollte). Es wird dann keine elektronisch übermittelbare Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Ich gebe den Mitarbeitern dann auch eher den Hinweis, dass sie sich die Dezemberabrechnung ansehen sollen für die SV-Beiträge, die in die Steuererklärung kommen.
Leider habe ich noch keine bessere Alternative gefunden, wenn es eine Gehaltsabrechnung nur für SV-Zwecke geben soll - Hinweise nehme ich auch gerne entgegen.
Und ja, der Mitarbeiter ist selbst verantwortlich, seine Steuern dann zu erklären.
Viele Grüße
Annett Leitgebel
Hallo @Sabine_Hauch
dies scheint die Lösung für das Programm LUG. Aber wie seht es mit LODAS aus? Ich habe genau das gleiche Thema und frage mich wie ich vorgehen soll.:
Ausländischer AG
FA hat die St-Nr verweigert
die AN müssen selbst eine ESt-VZ leisten
Die Lasche Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten | Lohnsteuer-Anmeldung sieht völlig anders in Lodas aus. Welche Hacken müssen hier rein- bzw. rausgenommen werden?
Viele Grüße
Moin,
um in LODAS eine Übermittlung der LSt-Anmeldung zu verhindern, müssen Sie in den Auswertungssteuerungsdaten die Auswertung 23 auf "Papier" umstellen oder ganz löschen.
Eine Mandanteneinstellung für die Nicht-Teilnahme am ELStAM-Verfahren ist mir nicht bekannt. Sie müssten dies einzeln pro Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben anhaken:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich hatte solche Fälle in der Vergangenheit und auch gegenwärtig.
Ich habe in Absprache mit dem Finanzamt eine fiktive lohnsteuerliche Betriebsstätte an meiner Kanzleiadresse , ein andermal haben wir die Adresse der AOK verwendet gegründet. Dann erhalte ich eine Steuernummer und kann den Lohn 'fast' normal abrechnen.
Lohnsteuereinbehalt wie schon geschrieben Null, hier habe ich mit dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt im Vorfeld besprochen das EST- VZ gegen den AN festgesetzt werden und ich im Lohnsteuerabzugsverfahren keine Lohnsteuer einzubehalten habe. Somit laufen die SV Meldungen korrekt und die Lohnsteuer auch.
In ein paar Fällen lief darüber auch bereits sowohl die SV BP als auch Lst BP, die zwar kurz gemurrt hat wg. mangelnder Elstam Abfrage wollte die Prüferin Abrechnung mit Lst kl. 6 aber das konnte ich dann mit dem entsprechenden Abkommen mit den Wohnsitzfinanzämter vermeiden.
@Uwe_Lutz Vielen Dank. Ich habe es so umgesetzt. Das passt. Ich habe immer noch die Meldung mit der fehlenden Steuernummer. Aber das kann (glaube ich) ignoriert werden.
Viele Grüße