Guten Tag,
ist ein Wechsel eines Minijobbers in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Midijob) beim gleichen Arbeitgeber mitten im Jahr zum Monatsende unproblematisch? Ich würde eine neue Personalnummer anlegen und den Minijob abmelden. Ich möchte nur sicher gehen, dass dies keine rückwirkende Korrektur des Minijobs (Sozialversicherungsbeiträge) über das Jahr hinweg zur Folge hat! Vielen Dank.
Unproblematisch. Habe ich häufiger.
Aber warum eine neue Personalnummer?
Das ist unnötig und mache ich in dieser Konstellation nie.
Ausnahme: Wechsel nicht zum 01. sondern im laufenden Monat (anteilig). Funktioniert dann leider nur mit neuer Personalnummer
Warum sollten die Beiträge sich rückwirkend ändern? Gibt es keinen Grund bei korrekter Erfassung
Vielen Dank. Ich dachte weil rückwirkende Korrekturen bei gleicher Personalnummer nicht mehr möglich sind (?).
Mir wurde mal erzählt, dass man solch eine Änderung nur zum Jahreswechsel vornehmen kann.
Dies war dann aber wohl eine falsche Info. Wenn keine Gefahr besteht dass der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig wird (Jahresentgelt), bin ich beruhigt. Mfg
Wenn Sie die gleiche Personalnummer verwenden und der Wechsel zum 1. des Monats statt findet, dürfen Sie KEINEN neuen Beschäftigungszeitraum anlegen, sondern ändern lediglich die Daten entsprechend an. Denn nur so können Sie ggf. noch Nachberechnungen für die Vormonate vornehmen.
Eine Änderung vorheriger Abrechnungen ist nur nicht mehr möglich, wenn in diesem Fall der Beschäftigungszeitraum beendet würde und für den Midijob unter der gleichen Pers.Nr. ein neuer Zeitraum begonnen würde. Das wird dann aber auch bei der Eingabe des neuen Zeitraums als Meldung angezeigt.
Am einfachsten ist es ohne Änderung des Beschäftigungszeitraums die Stammdaten im 1. Monat des Midijobs zu ändern (falls die Änderung zum 1. des Monats gültig ist) und dann weiter abzurechnen.
Die von Dir genannte Problematik, dass nach dem Minijob kein Midijob möglich ist, trifft nur auf kurzfristige Beschäftigungen zu. Wenn der Mitarbeiter geringfügig beschäftigt war gibt es dahingehend kein Problem.
Guten Tag zusammen,
ich habe gerade den gleichen Fall.
Die Minijobberin hat bei uns nicht am ELSTAM-Verfahren teilgenommen, ich hatte die Steueridentifikationsnummer nicht eingetragen.
Ich habe nun zum 01.11.25 die erforderlichen Änderungen in der Personalnummer vorgenommen (StId-Nr. eingetragen, Haken bei "Midijobregelung anwenden", Beitragsgruppenschlüssel geändert etc.)
Wie stoße ich denn nun den ELSTAM-Abruf an? Geht das überhaupt händisch? Oder muss ich bis zur nächsten Lohnabrechnung warten und das geschieht dann automatisch?
Ich hab sowas eigentlich immer gerne zeitnah erledigt 🙂
Danke vorab!
Zuerst die Stammdaten ins Rechenzentrum senden.
Die Verarbeitung abwarten!
Dann manuell die Anmeldung ausführen:
Ganz oben in der LODAS Menüleiste: Mitarbeiter -> Elektronische Lohnsteuerkarte
@theresa_roemer schrieb:
Die Minijobberin hat bei uns nicht am ELSTAM-Verfahren teilgenommen, ich hatte die Steueridentifikationsnummer nicht eingetragen.
Aber die Steuer-ID ist doch eigentlich auch für die Jahres-/Abmeldungen bei pauschal versteuerten Minijobbern mit anzugeben.
Aber die Steuer-ID ist doch eigentlich auch für die Jahres-/Abmeldungen bei pauschal versteuerten Minijobbern mit anzugeben.
Stimmt, muss mich auch korrigieren. Steuer-ID war eingetragen.
Steuerklasse und evtl. Freibeträge nicht.
Zuerst die Stammdaten ins Rechenzentrum senden.
Die Verarbeitung abwarten!
Dann manuell die Anmeldung ausführen:
Ganz oben in der LODAS Menüleiste: Mitarbeiter -> Elektronische Lohnsteuerkarte
Prima, genau dieses Dialogfeld hatte ich gesucht, war aber im Hilfecenter nicht fündig geworden.
Stammdaten sind gesendet. Ich warte ab und stoße ggf. die Tage händisch an.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.