Wir haben eine MA, die Stillpausen macht und ansonsten arbeitet.
Die Stillpausen sind ja bezahlter Arbeitslohn, den ich über die U2 erstattet bekomme.
Wer kann mir sagen, wie ich diese Stunden oder das anteilige Gehalt erfasse, damit auch ein Erstattungsantrag elektronisch übermittelt wird.
Hallo,
Dass Stillzeiten über die Umlage U2 erstattet werden, war mir bisher nicht bewusst. Danke für die Aufklärung. In diesem Falle würde ich ein Teilbeschäftigungsverbot beim Mitarbeiter einschlüsseln und monatlich den zeitlichen Anteil der Stillzeit rausrechnen. Dann würde ich das Gehalt um den anteiligen Betrag im entsprechenden Monat durch eine Gegenbuchung Lihnart 200 mit BS 2 ins Minus setzen und den gleichen Betrag mit Lohnart 889 Mutterschutzlohn Betrag und BS 2 ins Plus setzen. Somit wird in Summe das Gehalt in gleicher Höhe abgerechnet und Dir wird der Erstattungsantrag U2 mit dem Mutterschutzlohn erstellt. Probier es mit der Probeabrechnung aus.
Viel Erfolg
Constanze
Leider ist mein Problem, dass Lodas ohne gefüllte Mutterschutz Daten, die Lohnarten als Fehler laufen lässt.
Die Frist der Mutterschutz kann ich ja nicht einfach verlängern... oder?
findet man in jedem Datev Programm
bei Teilerfassung des Suchwortes:
Bei Auswahl des ersten Wortes kommt folgende Auswahl:
und da dann Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Beschäftigungsverbot - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Wenn Sie dort mit Strg + F das Suchfeld öffnen und nach "Still" suchen, kommen Sie an den richtigen Punkt
können Sie nicht in der bestehenden Mutterschutz-Nr. einen Zeitraum für ein individuelles Beschäftigungsverbot erfassen?
@GStr schrieb:Wir haben eine MA, die Stillpausen macht und ansonsten arbeitet.
Die Stillpausen sind ja bezahlter Arbeitslohn, den ich über die U2 erstattet bekomme.
Gilt das nicht nur bei einem Beschäftigungsverbot? Das scheint bei dir ja nicht vorzuliegen.
Das einzige, was ich zu dem Thema gefunden habe:
3. Stillpausen und Stillräume:
[...]
Die Kosten für die bezahlte Stillpause werden nicht von der Umlagekasse U2 erstattet,
sondern sind vom Arbeitgeber zu tragen.
@GStr schrieb:
Die Stillpausen sind ja bezahlter Arbeitslohn, den ich über die U2 erstattet bekomme.
Diese Aussage halte ich für falsch.
Die Freistellung nach § 7 und § 23 MuSchG für stillende Mütter ist kein Beschäftigungsverbot, so dass diese Zeiten auch nicht über das U2-Verfahren erstattet werden. Nur der Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots nach § 18 MuSchG unterliegt dem U2-Verfahren.
Danke, auch an Uwe Lutz, für die Klarstellung. dann geht es nicht, weil es nicht erstattungsfähig ist.
Die Krankenkasse hat mir schon bestätigt, dass ein teilweises, individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt und ich die Stillpausen über die U2 abrechnen darf...
@GStr schrieb:Die Krankenkasse hat mir schon bestätigt, dass ein teilweises, individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt und ich die Stillpausen über die U2 abrechnen darf...
Das würde ich mir auf jeden Fall von der Krankenkasse schriftlich geben lassen, damit dies bei einer Prüfung nicht später beanstandet wird.
Zu unterscheiden ist m.E. eine Stillpause, in der die Mutter während der Arbeit eine Unterbrechung für das Stillen einlegen darf und ein Stillbeschäftigungsverbot, bei der eine Mutter bestimmte Arbeiten während der Stillzeit gar nicht ausüben darf (z.B. im Umgang mit bestimmten Stoffen). Bei einem Still-BV arbeitet die Mutter (zumindest in der Tätigkeit) gar nicht, bei einer Stillpause übt sie ihre normale Tätigkeit aus, die zeitlich unterbrochen wird. Und dies muss m.E. auch der Krankenkasse bei der Beurteilung genau erzählt werden.
Nachtrag noch zu den Folgen, die das m.E. hat:
Stillbeschäftigungsverbot - Erstattung U2
Stillpause - keine Erstattung
Wie man sieht auch hier muss genau unterschieden werden.
Bei Beschäftigungsverboten auch Teilzeit bekommen Sie doch von der KK eine konkrete Mitteilung worauf sich das Verbot bezieht , vermutlich nicht auf die Stillpausen.
Kleine Anekdote aus eigener Erfahrung: In der Schweiz erhalten Sie - ob heute noch weiß ich nicht aber früher auf jeden Fall - Milchgeld wenn sie das eigene Kind stillen. Ich glaube es waren damals 200 chf / Monat.
Ich hatte mich vor allem über die Begrifflichkeit Milchgeld amüsiert.
... und ich denke beim Begriff 'Stillpausen' unwillkürlich an 'Schweige-Seminare' (z.B. im Kloster) 😉
... was ist bei mir bloß falsch gelaufen ? :😀
Naja im Schweigen z.Bsp. im Kloster sind es ja gerade keine Pausen von der Stille, sondern man sucht in Stille nach Pausen aus unserem umtriebigen Leben.
Kenne ich selbst aus buddh. Schweigeretreats ganz gut.