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Rechte zum Abruf der eAU einschränken

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letzte Antwort am 14.08.2026 07:41:41 von Private09
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Birgit-Wehrmann-
Beginner
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Nachricht 1 von 13
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Hallo liebe Community,

 

so wie ich es zwischendurch mal gelesen habe, soll es demnächst möglich sein, dass über die Lohn-Vorerfassung der Abruf der eAU erfolgen kann.

 

Jetzt wäre die Frage, wenn es in einem größeren Unternehmen weitere Mitarbeiter als die Personaler geben soll, die diese Abrufe machen können, kann ich die Rechte über den Zugang (Smart-Login) soweit einschränken?

 

Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.

 

Oder gibt es schon wieder etwas neueres? Gerade zum Jahreswechsel komm ich nicht so wirklich hinterher, wann was geht, wann was kommt und wann nichts mehr geht.

 

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 13
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Sorry, aber da haben Sie wirklich ein Defizit! Die eAU ist seit dem 01.01.23 verpflichtend, was u.a. aus den Brennpunkten in den Lohnprogrammen schon seit ein "paar" Monaten ersichtlich ist. Ich hoffe, Sie können das noch erfolgreich umsetzen.

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 13
1149 Mal angesehen

@Birgit-Wehrmann-  schrieb:

Hallo liebe Community,

 

..................Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.

 

 


Was ist denn an den Stammdaten so schützenswert? Der überwiegende Teil landet doch in der Brutto-Netto-Abrechnung, die ja wohl alle sehen dürfen. Wäre hilfreich, wenn das etwas näher erläutert wird. Danke.

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Birgit-Wehrmann-
Beginner
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Nachricht 4 von 13
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Zunächst einmal die fachlichen Punkte bekomme ich natürlich mit und bin auch im Bilde, aber wann welche technische Umsetzung passiert, geht schon einmal an mir vorbei :-).

pogo
Experte
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Nachricht 5 von 13
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@Birgit-Wehrmann-  schrieb:

Jetzt wäre die Frage, wenn es in einem größeren Unternehmen weitere Mitarbeiter als die Personaler geben soll, die diese Abrufe machen können, kann ich die Rechte über den Zugang (Smart-Login) soweit einschränken?

 

Sie dürfen halt keine Daten aus den Stammdaten sehen.

Dann könnten die nicht-Personaler den Abruf ja über sv.net/standard oder sv.net/comfort machen und das Ergebnis an die Personaler weiterleiten. Ist halt schon ein kleinerer Aufwand.

 

Ich befürchte, dass man in Datev Personaldaten keine solche Zugriffsbeschränkungen konfigurieren kann, wenn die eAU-Abfrage dort irgendwann verfügbar sein wird. Aber lassen wir uns überraschen.

Birgit-Wehrmann-
Beginner
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Nachricht 6 von 13
1045 Mal angesehen

Ich möchte gerne die Abfrage der eAU über die Lohnvorerfassung abwickeln und vom Mandanten machen lassen (mehr als 30 Mitarbeiter), da für die Abfrage die benötigten Daten hinterlegt sind. Aber über die Lohnvorerfassung können die Stammdaten von allen Mitarbeitern eingesehen werden, zum Beispiel auch, was der jeweilige Kollege verdient.

Bei uns im Steuerbüro darf jeder alles sehen, aber beim Mandanten soll nicht jeder Mitarbeiter sehen, was der andere verdient.

 

Zum Abruf der eAU müssen ja keine sensiblen Daten des erkrankten Mitarbeiters angegeben werden, so dass diese Abfrage auch weitere Mitarbeiter als die Personalleiterin anstoßen können. 

 

Ich hoffe, diese ergänzenden Infos helfen, um mir zu helfen.

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t_r_
Allwissender
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Über Vorerfassung online werden Sie die eAU-Daten nie abrufen lassen können , sondern nur über Personaldaten online.

 

Hier:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/eAU-Elektronische-Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung-verpflichtend/m-p/328051#M77928

 

finden Sie dazu Infos, wie beide Voerfassungssysteme gleichzeitig genutzt werden können.

 

Und trotzdem muss es auf Dauer eine Möglichkeit geben den Zugriff auf Personalnummernebene einzuschränken.

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 13
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Hallo zusammen,

 

wir haben Ihre Anforderung zur Einschränkung der Rechte für DATEV Personaldaten weitergegeben. Der Sachverhalt wird geprüft. Wir informieren Sie hier wieder über den aktuellen Stand.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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maka
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 13
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Guten Tag Frau Mack, 

 

gibt es hier schon etwas Neues? Die Rechte bei DATEV Personaldaten einzuschränken wäre auch für uns wichtig. 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 13
703 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe die Information erhalten, dass es hierzu noch keine neuen Entwicklungen gibt.

 

Der Fokus liegt aktuell auf DATEV Personal - wir bleiben weiter dran.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 13
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Hallo,

kann jmd. beantworten, ob das  Gehalt gesperrt ist? WEnn die Sekretariatsangestellten nur die eAU abrufen sollen, müsste das Gehalt geheim bleiben. ist das in der Rechtevergabe so korrekt. Die Kollegin der Abteilung fragt das gerade... und wir können ja nicht testen, was der Mdt. sieht... usw. 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 13
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Personaldaten ist stark eingeschränkt. Gehaltsdaten sieht man nicht.

Auch Stammdatenänderungen können nicht vorgenommen werden.

 

Personaldaten soll aber demnächst abgeschalten werden und dann läuft wohl alles über "Mitarbeiter". Dort kann man auf alle Fälle auch das Gehalt entsprechend ausblenden. Vielleicht wird es dann dort auch ein Einzelrecht für die eAU geben. Das bleibt aber abzuwarten.

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Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 13
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Es passt alles. 

Danke.

Bin gespannt, wie es weitergeht. 

 

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12
letzte Antwort am 14.08.2026 07:41:41 von Private09
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