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Prämienzahlung Corona St./SV frei

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letzte Antwort am 10.09.2020 13:18:43 von Verena_Heinlein
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Nici1
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Mit welcher Lohnart wird die St./SV-freie Prämienzahlung (bis 1.500,- € bis Ende des Jahres möglich) eingegeben?
lohnhilfe
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Lt. BMF sind diese lediglich im Lohnkonto aufzuzeichnen. Daher würde ich eine steuer- und sv-freie Brutto-Lohnart wählen, die nicht in die LStBescheinigung einfließt.

LG
VM
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björn
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Ich persönlich würde hier noch nichts machen, da es bisher noch keine gesetzliche Grundlage für die Sonderzahlung gibt. Oder habe ich etwas nicht mitbekommen?

 

Ich kenne bisher nur die Aussage von Herrn Scholz, dass dies geplant ist.

lohnhilfe
Meister
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bodensee
Experte
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von Heute: 

 

https://livefeed.nwb.de/beitrag/D-822839-G/?starter=nl_proplus 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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User2
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björn
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Vielen Dank für die Infos.

 

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ocs_gmbh
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Ist das ein Freibetrag oder eine Freigrenze? Dazu habe ich noch nichts in den Pressemitteilungen gefunden.

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bodensee
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Aus meiner Sicht der Dinge Freibetrag. 

 

Wenn ihre AG mehr zahlen wollen- selbstverständlich möglich- dann aber eben nicht steuer- und sv frei sondern pflichtig. 

 

Weniger spielt weder bei Freigrenze noch bei Freibetrag eine Rolle. 

 

Allein die Formuliuerung Zuschläge bis 1500 EUR während ..... im Zeitraum vom 1.3.-31.12.2020 steuerfrei spricht für den Freibetrag. 

 

Bei Freigrenze hätte die Formulierung höchstens oder maximal oder so ähnlich erfolgen müssen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jeffreyfricker
Einsteiger
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Sehe ich das falsch, oder könnte man dann nicht einfach den Lst- und svpflichtigen Anteil des Kugzuschusses <80% über diese Prämie abbilden?

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bodensee
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DAs wird eine Frage der Vereinbarung sein. 

 

Je größer das Unternehmen desto eher wird es eine Betriebsvereinbarung geben inder dann eben der Zuschuss zum KUG > 80% nehme ich an meinten Sie  vereinbart ist.

 

Der Zuschuss KUG wird aber für das Nichtarbeiten bezahlt ( KUG). 

 

Der steuerfreie Zuschuss wird aber gerade fürs arbeiten bezahlt. 

 

Daher steht das im Widerspruch. Sie werden für KUG Ausfallstunden dokumentiert haben bzw. ihre AG. 

 

Daher wird hier einen Umwandlung die dem Grunde nach sowieso nicht erlaubt ist in diesem Falle nicht möglich sein. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

zu diesem Thema gibt es bereits einen Beitrag. Diesen habe ich verlinkt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
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Moin zusammen,

 

wenn wir die Corona-Prämie über die LA 201 in LODAS abrechnen, wie verhält es sich mit UV-Pflicht für diese C-Prämie?

 

Freue mich auf Hilfestellung und sage schon einmal Danke schön.

 

Viele Grüße aus dem Norden.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


im Arbeitsentgeltkatalog des Spitzenverbands DGUV ist Folgendes beschrieben:


"Corona-Prämie: Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einer Höhe von 1500€, die zwischen dem 01. März und 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise zusätzliche zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind nicht UV-pflichtig.
(Zuschüsse zum Kurzarbeitergelt fallen hier nicht darunter.)"


Die Stammlohnart 201 ist standardmäßig in LODAS bereits UV-frei vorbelegt.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.09.2020 13:18:43 von Verena_Heinlein
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