Lt. BMF sind diese lediglich im Lohnkonto aufzuzeichnen. Daher würde ich eine steuer- und sv-freie Brutto-Lohnart wählen, die nicht in die LStBescheinigung einfließt.
Ich persönlich würde hier noch nichts machen, da es bisher noch keine gesetzliche Grundlage für die Sonderzahlung gibt. Oder habe ich etwas nicht mitbekommen?
Ich kenne bisher nur die Aussage von Herrn Scholz, dass dies geplant ist.
von Heute:
https://livefeed.nwb.de/beitrag/D-822839-G/?starter=nl_proplus
Wie wäre es mit Lohnart 3701?
Gibt eigentlich auch schon ein neues Thema dazu:
Vielen Dank für die Infos.
Ist das ein Freibetrag oder eine Freigrenze? Dazu habe ich noch nichts in den Pressemitteilungen gefunden.
Aus meiner Sicht der Dinge Freibetrag.
Wenn ihre AG mehr zahlen wollen- selbstverständlich möglich- dann aber eben nicht steuer- und sv frei sondern pflichtig.
Weniger spielt weder bei Freigrenze noch bei Freibetrag eine Rolle.
Allein die Formuliuerung Zuschläge bis 1500 EUR während ..... im Zeitraum vom 1.3.-31.12.2020 steuerfrei spricht für den Freibetrag.
Bei Freigrenze hätte die Formulierung höchstens oder maximal oder so ähnlich erfolgen müssen.
Sehe ich das falsch, oder könnte man dann nicht einfach den Lst- und svpflichtigen Anteil des Kugzuschusses <80% über diese Prämie abbilden?
DAs wird eine Frage der Vereinbarung sein.
Je größer das Unternehmen desto eher wird es eine Betriebsvereinbarung geben inder dann eben der Zuschuss zum KUG > 80% nehme ich an meinten Sie vereinbart ist.
Der Zuschuss KUG wird aber für das Nichtarbeiten bezahlt ( KUG).
Der steuerfreie Zuschuss wird aber gerade fürs arbeiten bezahlt.
Daher steht das im Widerspruch. Sie werden für KUG Ausfallstunden dokumentiert haben bzw. ihre AG.
Daher wird hier einen Umwandlung die dem Grunde nach sowieso nicht erlaubt ist in diesem Falle nicht möglich sein.
Hallo,
zu diesem Thema gibt es bereits einen Beitrag. Diesen habe ich verlinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin zusammen,
wenn wir die Corona-Prämie über die LA 201 in LODAS abrechnen, wie verhält es sich mit UV-Pflicht für diese C-Prämie?
Freue mich auf Hilfestellung und sage schon einmal Danke schön.
Viele Grüße aus dem Norden.
Hallo Community,
im Arbeitsentgeltkatalog des Spitzenverbands DGUV ist Folgendes beschrieben:
"Corona-Prämie: Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einer Höhe von 1500€, die zwischen dem 01. März und 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise zusätzliche zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind nicht UV-pflichtig.
(Zuschüsse zum Kurzarbeitergelt fallen hier nicht darunter.)"
Die Stammlohnart 201 ist standardmäßig in LODAS bereits UV-frei vorbelegt.