Liebe Community,
kann mir bitte jemand ganz schnell „über die Straße“ helfen? (Für eine eigene Recherche fehlt mir leider aktuell die Zeit.)
Ich hatte kürzlich hier https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/elektro-firmenwagen-geplante-steuervorteile-in-der-uebersicht-363957/
gelesen, dass eine Gesetzesänderung „geben soll“. Ich beziehe mich auf den letzten Absatz:
Vorteile bei Ermittlung des zu versteuernden Privatnutzungsanteils
Klar, der Kauf eines Elektro-Firmenwagens ist nicht billig. Doch neben der Turboabschreibung winken bei dieser Investition auch Steuervorteile bei der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils. Beträgt der Bruttolistenpreis nämlich nicht mehr als 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro), muss bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises berücksichtigt werden. Wird der Privatanteil für einen E-Firmenwagen nach den Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs ermittelt, dann sind die Leasinggebühren oder die Abschreibungsbeträge für dieses E-Fahrzeug nur zu einem Viertel in die Gesamtkosten zu berücksichtigen. Im Klartext: Für E-Fahrzeuge muss ein deutlich geringerer Betrag für die Privatnutzung versteuert werden.
Diese neue Bagatellgrenze von 100.000 Euro soll nur für einen E-Firmenwagen gelten, der ab dem 1. Juli 2025 für das betriebliche Anlagevermögen des Betriebs angeschafft wurde.
Exakt einen solchen Fall habe ich in der aktuellen Juliabrechnung 2025 zu berücksichtigen und bitte nun freundlich um einen kurzen Hinweis, ob sich diese Änderung tatsächlich im Gesetzestext findet.
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine rechtsverbindliche Quelle, wie das im Details gehandhabt wird, gibt es m.W.n. noch nicht.
Ich gehe davon aus, dass Bestandsfahrzeuge (> 70.000 K) die vor dem 01.07.2025 zugelassen wurden nicht darunter fallen.
Das hier ist das einzig mir bekannte Offizielle:
Liebe Community, hallo DATEV,
bei der Neuanlage eines vollelektrischen Pkw gibt mir heute das derzeit verfügbare DATEV-Dokument 9292133 mit Stand vom 23.07.2024 eine Übersicht, die die aktuelle Rechtslage seit 01.07.2025 noch nicht berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage Lohnsteuer (Liste) - DATEV Hilfe-Center
Ist nun nur das DATEV-Dokument nicht aktuell, gilt weiterhin der Bruttolistenpreis von max. 70.000 € für die Berechnung mit 1/4 des Bruttolistenpreises, oder habe ich das falsche Dokument?
Gibt es in den Brennpunkten in LODAS ggf. schon einen Hinweis für ab die seit 01.07.2025 geltenden neuen Grenzwerte, den ich überlesen habe?
Vielen Dank, viele Grüße und einen schönen Tag!
Da man das Dokument nicht im Hilfe-Center findet, wird es wohl nicht mehr gepflegt.
Firmenwagen anlegen und abrechnen ist aktuell.
OT.
Bin ich gerade der einzige der bei Bagatellgrenzen von zuletzt 70k und aktuell augenscheinlich 100K irgendwie das Gefühl bekommt in einem komplett falschem Film zu sitzen?
Mir ist klar, das man für bis 70k leider inzwischen in der Golf-Klasse suchen muss....Das steuerliche Sponsoring für Fahrräder kann ich verstehen. Für E-Autos.....mit der Anhebung der Grenze erweist man dem Umweltschutz einen Bärendienst.
OT-Ende
Hallo @pogo ,
vielen Dank für das Verlinken des aktuellen hilfreichen Dokumentes.
Kann mir jemand über die Straße helfen? Wenn ich innerhalb der Erfassung die aktuelle Hilfe bemühe:
werde ich zu dem von mir unaktuellen Dokument geleitet. Das verstehe ich leider nicht ...
VG
@lohnexperte schrieb:Kann mir jemand über die Straße helfen? Wenn ich innerhalb der Erfassung die aktuelle Hilfe bemühe:
werde ich zu dem von mir unaktuellen Dokument geleitet. Das verstehe ich leider nicht ...
Warum man das so macht, verstehe ich auch nicht, aber die Feldhilfe hat tatsächlich nochmal eigene Artikel, die man auch nicht über die Suche findet, glaube ich. In manchen Fällen ist das ganz hilfreich, in anderen wäre eine Verlinkung des Info-Artikels oder der Beispiele deutlich nützlicher. Insbesondere, wenn z.B. die Hilfe zum Feld Ausbildungsbeginn dann nur sagt, dass man hier den Beginn der Ausbildung erfasst …
Dann würde ich über das Feedback melden, dass der Eintrag nochmal aktualisiert werden muss.
@jjunker, nee, ich versteh's auch nicht.
@jjunker schrieb:OT.
.mit der Anhebung der Grenze erweist man dem Umweltschutz einen Bärendienst.
OT-Ende
Umweltschutz ?! Hier gehts längst nicht mehr um Umweltschutz 😉
Apropos:
Wenn man ein E-Auto für 150k, 100k oder 50k kauft und es im besten Fall über die "eigene Sonne" lädt, spielt das für den Umweltschutz keine wesentliche Rolle.
Nehmen Sie diese offizielle Begründung (Umweltschutz) tatsächlich ernst?
Nein natürlich nicht.
Der Bärendienst durch die Anhebung besteht vielmehr darin, dass man mit 100k in der Passatklasse suchen kann. Mit "nur" 70k eher in der Golfklasse.
Größeres E-Auto = mehr Verbrauch (Ressourcen/Energie/Platz/..)
Das die ganze Maßnahme in sich nur Subvention mit einem grünen Feigenblatt ist....
Das Feigenblatt wird mit der Anhebung des Betrags zum Buchenblatt....
@jjunker schrieb:
Das die ganze Maßnahme in sich nur Subvention mit einem grünen Feigenblatt ist....Das Feigenblatt wird mit der Anhebung des Betrags zum Buchenblatt....
Da können Sie mal sehen, wie wir Deutschen ticken bzw. uns verschaukeln lassen: Selbst hinter einem Buchenblatt sehen wir das zu Be-/Verdeckende nicht. Oder falls doch, dann schauen wir brav schnell weg --> dann haben wir NICHTS GESEHEN ...
VG