Ab 2022 müssen Arbeitgeber ja einen Pflichtzuschuss zu den baV für Altverträge zahlen.
Wenn die Umwandlung jetzt z.b. 100€ sind muss dann 115 in den Vertrag gezahlt werden (geht ja aus Versicherungsgründen ev. nicht) oder weiter 100 nur das der Arbeitnehmer dann nicht mehr 100€ sondern nur 86,95€ und der Arbeitgeber einen Zuschuss von 13,05€ zahlt?
Grüße
Hallo,
wandelt ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile um, ist der Arbeitgeber bei bestehenden Verträgen ab 2022 und bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtet, 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Grundsätzlich können vier verschiedene Variante für die Abrechnung des AG-Pflichtzuschusses herangezogen werden:
- Dokument 1004694 - AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" abrechnen
- Dokument 1004682 - AG-Pflichtzuschuss "Auf Hundert" abrechnen
- Dokument 1004695 - AG-Pflichtzuschuss "Von Hundert" abrechnen
- Dokument 1004696 - AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" mit individuellem Prozentsatz abrechnen
Welche Variante bei dem Mitarbeiter abgerechnet werden soll, klären Sie bitte mit dem Arbeitnehmer und der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.
Weitere Informationen zur Berechnung des AG-Pflichtzuschusses, erhalten Sie in unserem Dokument 9226390 unter Punkt 2.4.
Hallo,
ich habe mir das Thema in der neuen Lodas Version auch mal angeschaut. Wir rechnen seit vielen Jahren ja die Altersversorgung im Programm ab und tragen den AG Anteil auch bei AG Anteil ein. Ich verstehe nicht, warum man diese Praxis ändern sollte, wenn die Mandanten eh deutlich über den 15% bezahlen.
Jetzt kommt aber dieser Brennpunkt. Bei einem Mandanten sind mehrere Mitarbeiter auf der Liste, wo alle deutlich mehr als 15% AG Zuschuss erhalten. Warum kann das nicht geprüft werden, dass man die Voraussetzungen erfüllt ? Wir geben ja alles in den Vertragsdaten ein und Lohnarten wählt das Programm aus.
Leider keine gute Lösung von der Datev, da erwarte ich schon mehr.
Grüße aus Schwaben
Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass im AV-Gesetz stünde, dass, wenn der AG aus früheren Zeiten bereits einen Zuschuss leistet, die eingesparten SV-Beiträge nun keinen Pflichtzuschuss mehr erfordern.
Schließlich hat der AG den Zuschuss zur bAV freiwillig gezahlt, ohne dass eine zukünftige Gesetzesänderung in Aussicht gestellt wurde. Und aus dem Umwandlungsbetrag werden ja nun einmal SV-Beiträge gespart.
Oder verstehe ich Sie falsch?
Hallo,
ich sehe es auch so, dass êin damals freiwillig und sogar gezahlter Zuschuss ausreicht. Darum geht es mir aber nicht, sondern um die Programmsteuerung. Das Programm spuckt Verträge aus, bei den ich prüfen soll, die aber ganz klar den Pflichtzuschuss erfüllen.
Das hatte ich gemeint
Oh, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich sehe es nicht so, dass ein früherer Zuschuss ausreicht. Wenn sich ein wie auch immer gearteter Tarif gesetzlich erhöht, kann man sich doch nicht darauf berufen, dass man doch in früheren Zeiten schon mal was übertarifliches vereinbart hat.
Ich gehe davon aus, dass, wenn im jeweiligen Umwandlungsbetrag der Pflichtzuschuss nicht enthalten sein sollte, das System (meiner Ansicht nach technisch richtig) zur Überprüfung auffordert.
Also das habe ich bisher anders gesehen, lass mich aber gerne belehren.
Ich habe einen Fall 220 € geht in die Versicherung, davon 40 AG Zuschuss und 180 Umwandlung. Also 220 Variante x 0,85 wäre 187 €. Mindestzuschuss also 33 €. Meiner Meinung nach Pflichtzuschuss deutlich übertroffen.
Sehe ich das falsch ?
Danke für Rückmeldungen
Hallo,
bitte klären Sie den Sachverhalt mit dem Versicherungsunternehmen. Wir können Sie hierzu nicht beraten.
Vielen Dank
Guten Tag liebe Datev,
jetzt bin ich aber schon genervt ! Ich fragte um eine Programmfunktion und erhalte lapidare Antwort. Ich habe noch andere Fälle, bei denen definitiv der Zuschuss stimmt und das Programm erkennt den nicht.
Das war und ist meine Frage, zu der ich gerne eine Antwort oder Lösung von der Datev hätte.
Schönes Wochenende
Hallo,
darum geht es mir doch.. Ich habe das neue Lodas. Warum kann nur beim Pflichtzuschuss geprüft werden ? Technisch kann das doch kein Problem sein, dass man Gesamtbetrag und AG Anteil prüft ? Moderne Software sollte das können
Grüße aus Schwaben
Hallo,
geprüfte Verträge können Sie ja ausblenden ✔️.
Ich denke, dass man bei dieser Arbeitshilfe einen Mittelweg gehen musste. Eine reine Rechenoperation ohne Kenntnis des Rechtsgrundes der Zahlung halte ich auch für falsch - daher lieber einen Vertrag zu viel als zu wenig anzeigen 😉.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@jbcl07 schrieb:Technisch kann das doch kein Problem sein, dass man Gesamtbetrag und AG Anteil prüft ?
Technisch wird das nicht das Problem sein. Hier ist aber eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erforderlich. Und die kann die DATEV-Software nicht vornehmen.
Genau das ist der Punkt. Jeder Vertrag wird anders je nach Vereinbarung zu beurteilen sein.
Wir werden die Mandanten anschreiben. Was genau zu vereinbaren ist muss von dort kommen.
So sah ich das bisher auch aber bin auf Grund der hier verlaufenen Korrespondenz doch verunsichert.
Sah ich das bisher falsch? Gibt es hierzu evtl. neueste Erkenntnisse?
Vorab vielen Dank.
Wie beurteilen Sie dann die tarifliche Vorgabe von Zuschüssen zur bAV, die schon seit Jahren geleistet und immer wieder tariflich angepasst werden? Diese liegen, im Fall meines Mandanten, bei weit über 15% bzw. sind deckungsgleich mit dem Gehaltsverzicht. Sind das dann schon Pflichtzuschüsse, da ja eine doch eine Anpassung im Abstand von Jahren erfolgt? Oder muss hier nochmal mit 15% unterstützt werden?
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
Die gesetzliche Grundlage, das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3214, BStBl. I S. 1278) sagt u.a. folgendes:
Wenn ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile umwandelt, ist der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Der Zuschuss ist tarifdispositiv, d. h. in Tarifverträgen kann nach § 19 Absatz 1 BetrAVG vom § 1a BetrAVG abgewichen werden. Abweichende Regelungen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gelten weiterhin, wenn diese bereits bestanden haben, z. B. ein abweichender Prozentsatz des Arbeitgeberzuschusses.
Weitere Informationen können Sie unserem Dokument 1000710 Betriebsrentenstärkungsgesetz entnehmen.
Herzlichen Dank! So wurde es ja auch im Seminar kommuniziert, dass die Datev keine Aussage dazu treffen wird. Verständlich! Ich hatte auf die praktische Lösung von Kollegen gehofft, bin aber mittlerweile selbst bei tariflichen Zuschüssen für MFA`s fündig geworden: der 15% Pflichtzuschuss muss hier NICHT noch zusätzlich gewährt werden, wenn der Zuschuss in bisher tariflich angeordneter Höhe abgerechnet wurde.
Hallo 🙂
ich habe den Fall, dass insgesamt 229,50 € an die Versicherung geht. Der AG zahlt seit Vertragsanfang 31,65 € AG-Anteil und AN wandelt somit 197,85 € um. Die 15% von dem umgewandelten Betrag muss der AG dann bezuschussen oder? also 15% von 197,85€ ?
Hallo,
wenn die Beitragszahlung nicht erhöht werden soll, können Sie mit einer der folgenden Varianten für den AG-Pflichtzuschuss abrechnen:
Mit einer dieser Varianten vermindert sich der Betrag der Entgeltumwandlung.
Welche Variante es sein soll, stimmen Sie am besten mit dem Arbeitnehmer (versicherte Person) und dem Versicherungsunternehmen ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1000710 – Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Hallo zusammen,
einer unser Mitarbeiter hat drei baV Verträge. Der AG-Pflichtzuschuss i.H.v. 15% wurde bereits in 2021 gewährt, jedoch nicht im Rahmen einer "Insich"-Berechnung pro Vertrag, sondern geht komplett auf einen neuen vierten Vertrag.
Der vierte Vertrag wird also komplett aus dem AG-Pflichtzuschuss bezahlt, während die anderen drei Verträge nur durch die Entgeltumwandlung bedient werden. Ich habe somit den Pflichtzuschuss "anderweitig erfasst" (siehe Post @wielgoß ) und würde daher die in der Brennpunktübersicht auftauchenden Verträge 1-3 als geprüft ansehen.
Ist das korrekt?
Hallo,
der AG-Pflichtzuschuss im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge kann, wie von Ihnen geschildert, in Form eines weiteren Vertrags in Lohn und Gehalt angelegt werden.