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Neue Version: Lohn und Gehalt 15.56 steht bereit

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letzte Antwort am 12.03.2026 11:35:39 von StephiD
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 23
10577 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

das neue Service-Release 15.56 von Lohn und Gehalt steht seit dem 19.02.2026 zur Installation per DFÜ bereit. 

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr in DATEV MyUpdates 

 

Gesetzliche Änderung

  • Neue Pflichtangaben in der T-Kug-Abrechnungsliste

 

Funktionale Änderungen

  • Entgeltersatzleistungen: Änderung bei der Kalendererfassung  für "Kinderkrankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus"
  • Kinderkrankengeld: Automatische Rückmeldung (Meldegrund 73) für Vormonate 

 

Fehlerbehebung

  • DEÜV-Meldungen aus Vorjahren: Korrekte Wiedererstellung 

 

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen und funktionalen Änderungen, sowie zu deFehlerbehebung findet Ihr hier

 

💡Infoservice 

Tipps und Tricks zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr, der fristgerechten Übermittlungen von ELStAM-Anmeldungen für das Jahr 2025 und der Berechnung der Märzklausel bei Einmalbezügen im 1. Quartal entnehmt Ihr bitte direkt dem Infoservice Februar 2026.  

 

Falls Ihr den Infoservice noch nicht abonniert habt, könnt Ihr ihn hier abonnieren.  

 

Viele Grüße 

Euer Community-Team PWS 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
StephiD
Beginner
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Nachricht 2 von 23
10308 Mal angesehen

Gibt es bereits eine Zeitplan, in welchem Update die Aktivrente enthalten sein soll? Wir haben bereits mehrere ungeduldige Mandate im Nacken. Andere Softwareanbieter haben es bereits umgesetzt und es gibt Gerüchte, dass DATEV erst zu Mitte Juni eine Umsetzung plant. Ist da etwas dran?

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 23
10291 Mal angesehen

Bitte Beispiele nennen, welche Anbieter da fehlerfrei vorne liegen. Danke.

 

 

@mick hat sehr gut zusammengetragen: Regelaltersgrenze erreicht, keine Rente beantragt,... - DATEV-Community - 539964

StephiD
Beginner
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Nachricht 4 von 23
10270 Mal angesehen

Mir wurde lediglich die Information zugetragen, dass Anbieter (beispielsweise Agenda) es bereits programmiert haben. Ob das fehlerfrei ist, kann ich nicht beurteilen. Ich möchte auch nicht kritisieren, dass DATEV sich hier zu lange Zeit lässt. Allerdings kann ich die mittlerweile doch etwas verärgerten Mandanten schlecht mit der Aussage "Es kommt irgendwann", vertrösten. 

Ich sollte vielleicht meine Frage umformulieren, da sie offensichtlich falsch verstanden wurde.

 

Gibt es einen genaueren Zeitplan wann die die Aktivrente in DATEV Lohn und Gehalt zur Verfügung steht? Stimmt das Gerücht, dass derzeit eine Programmierung zu Mitte Juni in Planung ist. Falls ja, gibt es eine kurze und schlüssige Begründung, welche ich an die Mandanten weiter geben kann, weshalb es noch mehr Zeit in Anspruch nimmt?  

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 23
10228 Mal angesehen

gibt es eine kurze und schlüssige Begründung, welche ich an die Mandanten weiter geben kann, weshalb es noch mehr Zeit in Anspruch nimmt?  

Geht leider nicht.... Und Sie sind definitiv nicht alleine.

 

Dann halt direkt, nicht ironisch gemeint, ans BMF wenden: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Aktivrente

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Lohntante_123
Einsteiger
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Nachricht 6 von 23
10187 Mal angesehen

„Die Umsetzung kommt irgendwann und mehr wissen wir leider nicht“ genau so ist unsere Antwort an fragende Mandaten . Zum Glück sind die noch entspannt.

 

Was soll man spekulieren wenn man nicht mehr weiß . 

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Stefan_Bln
Beginner
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Nachricht 7 von 23
10132 Mal angesehen

Ich bin kein (Steuer-)fachmann sondern ein Steuerzahler der ungeduldig auf die Umsetzung der Aktivrente wartet. Ich habe daher beim BMF angefragt wann die Details geklärt werden, die es der DATEV möglich machen die Regelungen zur Aktivrente umzusetzen. Im Folgenden die Antwort des BMF zur Info:

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Ihr Interesse an der Aktivrente.

 

Die Bundesregierung hat sich auf eine ganze Reihe von Maßnahmen verständigt, mit denen die gesetzliche Rente als verlässliche Absicherung im Alter gestärkt wird. Ein Baustein ist die so genannte Aktivrente. Mit der Aktivrente werden durch zusätzliche Steuerfreibeträge finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gesetzt werden.

 

Die Regelung ist am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten. Es gibt keine offenen Details seitens des Gesetzgebers. Die Information, dass noch Ausführungsbestimmungen erstellt werden müssen, ist nicht korrekt. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u.ä.), die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2026 vorzunehmen, dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren. Sollte Ihr Arbeitgeber es versäumt haben, den Arbeitslohn schon im Januar steuerfrei zu stellen, kann er den Lohnsteuerabzug in der Regel nachträglich korrigieren.

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass einige Software-Hersteller noch keine Anpassung der Lohnsteuerberechnungs/-abrechnungsprogramme in Bezug auf die Aktivrente vorgenommen haben. Dies ist möglicherweise verständlich, da das Gesetzgebungsverfahren erst kurz vor Weihnachten abgeschlossen wurde. Allerdings lassen sich die maßgebenden Fragen zum einen aus dem Gesetzgebungswortlaut und den Gesetzesmaterialien beantworten. Diese sind den Software-Entwicklern auch seit längerem bekannt, da der Gesetzesentwurf bereits im Herbst letzten Jahres vorlag und hinsichtlich der technischen Umsetzung unverändert blieb. Auch ergibt sich hieraus, dass die Aktivrente im maschinellen Programmablaufplan (PAP) nicht enthalten ist. Dies wird auch künftig so bleiben, da die Steuerfreistellung des Arbeitslohns bereits auf der Ebene der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns erfolgt und der Arbeitgeber eine Lohnsteuerberechnung nur für den verbleibenden (steuerpflichtigen) Arbeitslohn durchführt. Anpassungsbedarf bei den Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ergibt sich vor diesem Hintergrund durch die Aktivrente nicht.

 

Außerdem wurde für Fragen im Zusammenhang mit der Aktivrente vor kurzem ein FAQ-Katalog mit den Ländern abgestimmt und auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Darin werden die häufigsten rechtlichen und praktischen Fragen beantwortet. Insbesondere finden sich hier auch Erläuterungen für Arbeitgeber, wie die Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren umzusetzen ist und welche Auswirkungen sich bei der Lohnsteuerberechnung konkret ergeben. Hier der Direktlink: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/FAQ/faq.html

Ich empfehle Ihnen, auch Ihren Arbeitgeber auf diese Informationen auf unserer Internetseite hinzuweisen.

 

In jedem Fall kann die Aktivrente nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Spätestens bei Abgabe der Steuererklärung für 2026 wird die Aktivrente also berücksichtigt. Die Steuerbefreiung geht also in keinem Fall verloren.

 

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Silke Meyer-Kaul

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Lohntante_123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 23
10084 Mal angesehen

Wie soll mir das jetzt „weiterhelfen“?

 

 

Das was sie ausführen ist uns allen bekannt. 
Die FAQ sind glaube ich Anfang Februar veröffentlicht wurden. 

Wenn die Datev die Aktivrente in ihren Programmen umsetzt wird das abgerechnet und die vorherigen Abrechnungen werden korrigiert. 
Wann das sein wird ist uns nicht bekannt : vielleicht schon mit der März-Gehaltsabrechnung oder später (April…Mai?)

 

Wir warten ab und machen uns nicht verrückt-weil das nichts bringt (die Zeit haben wir auch nicht weil wir viel anders zu tun haben)

cro
Experte
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Nachricht 9 von 23
10065 Mal angesehen

BMF-FAQ (Link s. oben):

 

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. ......

Alles klar! Oder?!

 

ulli_preuss
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 23
10011 Mal angesehen

><((((*>

 

 

 

Und ich bleibe dabei:

 

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Aktivrente-2026/m-p/534984/highlight/true#M135215

 

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

ich bin jetzt kein Nutzer von DATEV

 Sie haben sicherlich bemerkt, dass dieses Forum als "DATEV-Community" firmiert? 

 

 

► Auszug aus den FAQ:

 

  1. Wer kann auf die Community zugreifen?
    Die DATEV-Community richtet sich an alle Mitglieder und Interessenten der DATEV. 

 

 

Sie sind laut Selbstaussage kein Nutzer, somit auch kein Mitglied der DATEV. Ihre Einlassungen zeigen auch, dass Sie kein Interessent sind. 

Sie nutzen die Möglichkeit, dass dieses Forum nicht geschlossen ist, um sich hier auszukotzen. Ihren Ärger kann ich aus Ihrer Sicht verstehen, allerdings sind Sie mit Ihrem Problem hier definitiv falsch. 

 

[...]

Falls Sie diesen Thread von DATEV-Nutzern/-Mitgliedern komplett durchgelesen haben, werden Sie realisieren, dass wir Anwender schon genügend Probleme aufgrund der liederlichen Gesetzgebung aufgehalst bekommen haben. Da brauchen wir nicht noch "wütende" Rentner wie Sie dazu → Beschwerdeadressen s. u.

 

Ebenfalls werden Sie mitbekommen haben, dass nicht nur die rechtlichen Klarstellungen fehlen/fehlten, sondern damit auch die Grundlagen für die Programmierung. 

Ob und wie andere Software-Anbieter eine Abrechnung bereits ab Januar 2026 möglich machen, kann und soll hier nicht diskutiert werden, da sich das meiste nicht nachvollziehen bzw. übertragen lässt, sich aber auf alle Fälle auf Fremdsoftware bezieht.

 

► https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lohnarten-f%C3%BCr-die-Aktivrente-ab-2026/m-p/537919/highlight/true#M136118

 

Mittlerweile häufen sich hier die "Neuen", die sich hier offenbar nur wegen der Herumpesterei anmelden. Ich bin gegen Zensur und habe anderenorts Administratoren gesehen, die dabei weit übers Ziel hinaus geschossen sind, aber hier sollten die Admins wirklich eingreifen.

Wer sofort nach der Anmeldung im ersten Beitrag gegen DATEV herumstänkert, sollte zumindest temporär gesperrt werden. Immerhin gilt auch hier die alte Regel: Mein Haus, meine Regeln. Zumal die anderen Teilnehmer hier nicht just4fun unterwegs sind. 

 

 

Und zu Ihrer Frau Silke Meyer-Kaul:

 

Es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, dass sich man sich im BMF einen solchen schlanken Fuß macht und den schwarzen Peter allen anderen zuschiebt. Die Bude, die anfänglich selbst noch nicht mal wusste, ob die Aktivrenten-Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden muss oder nicht, erzählt hier Geschichten aus tausend und einer Nacht, es ist uferlos.

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
Stefan_Bln
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 23
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Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. ......

 

Das war die Grundlage meiner Anfrage an das BMF mit der Bitte um eine rechtssichere Antwort. Die Antwort hab ich in meinem Post für alle zur Verfügung gestellt.

 

Das war's auch schon. Bin dann wieder weg.....

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 12 von 23
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Das hier ist ein Anwenderforum. 

Sie müssen uns sicher nicht Links zum BMF o.ä schicken .

 

Die Aktivrente wird abgerechnet wenn die Datev die Aktivrente freischaltet und ein Update zur Verfügung stellt.

 

Da müssen wir abwarten und auch die Mandanten und somit auch die Arbeitnehmer. Da hilft auch kein Gemecker.

 

Wir Mitarbeiter in der Gehaltsabrechnung haben sicher keine Zeit uns um sozusagen „ungelegte Eier“ den ganzen Tag Gedanken zu machen . Für uns im Büro heißt das abwarten und gut und Ende .

 

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StephiD
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 23
9975 Mal angesehen

Es war nicht mein Ziel hier eine neue Diskussionsrunde unter Nutzern, oder Betroffenen zu starten. Wenn ich lange Weile habe, lese ich die 6 Seiten Diskussion in dem anderen Thread dazu. 

Ich wollte DATEV bitten hier eine Aussage zu treffen, die etwas "greifbarer" ist, als die doch sehr ungenaue Aussage im Hilfe-Dokument dazu.

 

Also bitte keine weiteren Antworten, außer von DATEV Mitarbeiter:innen.

 

Der "fachliche" Austausch zum Thema, kann gern unter dem Original Threed ((1) Aktivrente 2026 – Seite 5 - DATEV-Community - 528742) weiter geführt werden. Danke

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skost
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 23
9970 Mal angesehen

An Arroganz nicht zu überbieten, was das BMF da rauslässt. Man kann nur hoffen, dass das gar nicht vom BMF kommt, sondern ein Fake ist...  Was ich aber nicht glaube.

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 15 von 23
9942 Mal angesehen

@StephiD  schrieb:

Es war nicht mein Ziel hier eine neue Diskussionsrunde unter Nutzern, oder Betroffenen zu starten. Wenn ich lange Weile habe, lese ich die 6 Seiten Diskussion in dem anderen Thread dazu. 

Ich wollte DATEV bitten hier eine Aussage zu treffen, die etwas "greifbarer" ist, als die doch sehr ungenaue Aussage im Hilfe-Dokument dazu.

 

Also bitte keine weiteren Antworten, außer von DATEV Mitarbeiter:innen.

 

Der "fachliche" Austausch zum Thema, kann gern unter dem Original Threed ((1) Aktivrente 2026 – Seite 5 - DATEV-Community - 528742) weiter geführt werden. Danke


DATEV hat längst und aktuell geantwortet, wie Sie ja auch verlinkt haben.

 

Es ist leider so, dass auch Sie, erneut einen Thread eröffnen, obwohl schon alles anderweitig dazu gesagt ist. Was auch Sie wiederum selber feststellen. So bläht man eine Community leider unendlich und unnötig auf.

DON
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 23
9813 Mal angesehen

Hallo 

 

wo sollte das Problem sein, wenn man jetzt "2000,00 Euro" monatlichen Freibetrag eingibt, und 

bei Umsetzung diesen rückwirkend mit der Programmrückrechnung storniert.

 

u.U. muss man noch die elektronische Lohnsteuerkarte für den Mitarbeiter aussetzen und im Juli

wieder aktivieren (braucht man ja evtl. sogar nicht) 

 

Sollten ja nicht "hunderte" von Mitarbeitern sein. 

 

Gruß 

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mick
Fortgeschrittener
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Nachricht 17 von 23
9780 Mal angesehen

@DON  schrieb:

Hallo 

 

wo sollte das Problem sein, wenn man jetzt "2000,00 Euro" monatlichen Freibetrag eingibt, und 

bei Umsetzung diesen rückwirkend mit der Programmrückrechnung storniert.

 

u.U. muss man noch die elektronische Lohnsteuerkarte für den Mitarbeiter aussetzen und im Juli

wieder aktivieren (braucht man ja evtl. sogar nicht) 

 

Sollten ja nicht "hunderte" von Mitarbeitern sein. 

 

Gruß 


Es hält dich keiner davon ab, dass so zu tun.

 

Oder man wartet einfach ab, bis es eine im Programm umgesetzte Lösung gibt.

h_z_
Beginner
Offline Online
Nachricht 18 von 23
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Sehr geehrte Frau Schöneweis,

 

ich weiß gerade nicht wohin mit meiner Frage und Datev Ideas wurde abgeschafft.

 

in meinem Arbeitsalltag nervt und behindert mich die Ansicht in der Windowstaskleiste.

Kann ich es umstellen, dass mir 10 mal die Datevversion angezeigt wird, statt dem Mandantennamen?

 

Es ist ultra unübersichtlich, wenn man in der täglichen Praxis mehrfach Lodas und mehrfach Lohn & Gehalt offen hat, und man die Mandaten nicht zügig wiederfindet.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 19 von 23
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Hallo,

 

starten Sie künftig zu Lohnthemen bitte ein neues Thema im Programm-Bereich Personalwirtschaft, wenn es inhaltlich nicht zum Ursprungsbeitrag passt.


Vorausgesetzt die Beschriftungen sind für die Taskleiste eingeblendet, wird aktuell Lohn und Gehalt V.15.56 angezeigt. Es gibt keine Möglichkeit, z. B. den Mandantennamen direkt in der Taskleiste anzuzeigen.


Vielleicht hilft Ihnen Folgendes:

 

Fahren Sie mit der Maus über das Desktop-Icon auf den oberen Bereich. Es werden Details wie Personalnummer, Mitarbeitername, Abrechnungsstand, Mandantennummer und Mandantenname angezeigt.

 

Lohn und Gehalt - Infomationen über die Taskleiste.png

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 20 von 23
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@Nina_Schöneweis Der Tipp ist nicht nur für LuG richtig gut. Vielen Dank.

 

Fahren Sie mit der Maus über das Desktop-Icon auf den oberen Bereich. Es werden Details wie Personalnummer, Mitarbeitername, Abrechnungsstand, Mandantennummer und Mandantenname angezeigt.

h_z_
Beginner
Offline Online
Nachricht 21 von 23
8380 Mal angesehen

vielen Dank, das funktioniert zwar, ist aber ne Fummellösung. 

in dem Moment indem ich mit der Maus aufs Icon gehe, springt die große Ansicht auch auf diese Anwendung. das mach in dann mit jedem Icon.

 

Schade das es keine zügige "auf einen Blick" Lösung gibt

Solche kleinen Fummellösungen stören einfach den Flow.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 22 von 23
7305 Mal angesehen

Hallo Community,

 

die Umsetzung der Aktivrente wird mit folgenden Versionen bereitgestellt:

 

  • Für LODAS: Service-Release 15.6 (voraussichtliche Bereitstellung 19.03.2026)
  • Für Lohn und Gehalt: Service-Release 15.62 (voraussichtliche Bereitstellung 16.04.2026)

Nach der Installation der entsprechenden Version könnt Ihr die Aktivrente vollständig abrechnen.

 

Wir empfehlen bis zur Auslieferung des jeweiligen Service-Release zu warten und keine manuelle Umgehungslösung zu nutzen.

 

Der unterschiedliche Bereitstellungszeitpunkt ergibt sich aus den technischen Unterschieden der Programme. Für Lohn und Gehalt gelten bei einem Service-Release andere technische Rahmenbedingungen als bei LODAS. Daher können neue Funktionen – wie im Fall der Aktivrente – nicht immer zeitgleich bereitgestellt werden.

 

Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben der Aktivrente findet Ihr im Dokument 1048874 unter Punkt 2.

 

Detaillierte Informationen zur Abrechnung eines Rentners mit Aktivrentenbezug werden wir rechtzeitig zur Bereitstellung in den folgenden Dokumenten ergänzen:

 

 

In den Dokumenten werden wir auch das Vorgehen der rückwirkenden Abrechnung seit Januar 2026 aufnehmen.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
StephiD
Beginner
Offline Online
Nachricht 23 von 23
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Herzlichen Dank für die Antwort. 

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22
letzte Antwort am 12.03.2026 11:35:39 von StephiD
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