Hallo!
Ich musste den April Lohn einer Gaststätte wiederholen, da ich die Azubis erst ab Mai KUG bekommen.
Ich habe die KUG Stunden März und April entsprechend rausgenommen, auch Probeabrechnungen erstellt.
Jetzt sind die Unterlagen wieder da und ich bekomme leider nur einen neuen Erstattungsantrag für April mit.
Der März wurde aber auch neu aufgerollt, dafür ist aber kein neuer Korrektur-Antrag mitgekommen.
Weiss jemand warum? Der Mandant würde ja weniger Erstattung bekommen für März und ich hab ihm zugesichert, dass ich ihm die beiden Anträge noch heute schicke.
Hallo,
da es ja schon mit der automatischen Nachberechnung März im April Probleme mit dem geänderten KUG-Antrag gab (ist aber seit 21.04.2020 behoben), kann ich mir nicht vorstellen, dass eine automatische Änderung bei der Wiederholung von zwei Monaten so ohne weiteres möglich ist...
Mein Tipp: Antrag zunächst manuell erstellen & Serviceanfrage an DATEV senden
Gruß
Danke, ich hab jetzt erstmal manuell abgeändert und schicke Datev mal eine Nachricht.
Wir haben viele anderen Mandanten bei denen wir im April die Kurzarbeit März nachgeholt oder geändert haben und dort klappt es immer.
Hallo,
verstehe ich Sie richtig, dass die Azubis bereits für März und April Kurzarbeit abgerechnet bekommen haben, jedoch eigentlich erst ab Mai in die Kurzarbeit fallen?
Haben Sie die KUG Stunden im April gelöscht und für den Monat März über die Bewegungsdaten | Erfassungstabelle | Nachberechnung Standard gegengebucht? Eine rückwirkende Löschung, der im März erfassten Bewegungsdaten, löst keine Nachberechnung/Korrektur aus.
Hallo!
genau März und April wurde Kug abgerechnet. Nun wollte ich April Wiederholung senden mit NB für März.
märz und April ohne Kug
die März Kug Stunden wurden in der nachberechnung für März gegen gebucht, so dass sie sich aufheben. Gelöscht wurden sie nicht.
Abrechnung sieht so aus in der Nachberechnung
azubigehalt
nachberechnung Azubi gehalt
kug Stunden bsp 80 Std
./. Kug Stunden bsp 80 Std
Hallo,
diese Vorgehensweise ist vollkommen richtig. Leider habe ich aktuell keine weitere Idee mehr, weshalb der Kug-Antrag für März nicht korrigiert wurde.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir das prüfen können.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo!
Das habe ich auch gemacht und leider nur ein Dokument genannt bekommen, welches ich schon in- und auswendig kenne und mir in keinster Weise hilft.
Sehr schade
Hallo,
kann mir jemand sagen warum im Mai der Antrag für KUG nicht erstellt wird, im April ging es doch auch automatisch.
Ich bin im LODAS.
LG hh
Hallo hh,
wenn rückwirkend eine Änderung für Kug durchgeführt wurde, wird auch mit der Nachberechnung ein neuer Antrag erstellt.
Wenn dies nicht der Fall ist, würden wir uns den Sachverhalt gerne näher anschauen. Setzen Sie sich dazu bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich muss leider die Erfahrung teilen, dass wenn ich bei einem einzelnen Mitarbeiter das Kug aus einem alten Monat wieder rausnehme, der Antrag für diesen Monat nicht korrigiert wird mit der Abrechnung.
Da scheint was nicht zu stimmen.
Hallo,
grundsätzlich wird bei Korrektur eines Mitarbeiters auch ein neuer Kug-Antrag erstellt.
Sie haben jedoch Recht. Derzeit kann es auftreten, dass dieser nicht erneut ausgegeben wird.
Der Sachverhalt wurde von uns bereits zur Prüfung weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
gibt es schon eine Lösung?
Ich habe das selbe Problem für den April - Korrektur im Mai (einen MA rausgenommen).
Ich habe dann den Antrag April manuell als Korrektur-Antrag erstellt, aber die Arbeitsagentur will einen Korrektur-Antrag aus dem System.
Hallo,
ich habe auch das Problem.
Leider musste ich die KUG Stunden für Januar wieder rausnehmen, da die Agentur für Arbeit die Anzeige auf Arbeitsausfall nicht genehmigt hat.
Jetzt erhalte ich beim Monatsabschluss aber kein Storno des Leistungsantrages für Januar.
Was habe ich falsch gemacht?
LG Julia
Hallo Julia, hallo Community,
hier lag ein Fehler in unserem Rechenzentrum vor. Dieser wurde am 15.10.20 behoben.
Haben Sie über die Bewegungsdaten I Erfassungstabellen, Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung für die Personalnummer mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 auf den Januar angestoßen?
Beachten Sie, dass Sie nur einen neuen korrigierten Antrag erhalten, wenn mindestens ein weiterer Mitarbeiter weiterhin Kurzarbeit für diesen Monat bezieht. Wenn kein Mitarbeiter Kurzarbeit in diesem Monat bezieht, wird kein Storno-KUG-Antrag erstellt.
Die Stornierung muss dann manuell der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden.
Informationen finden Sie auch in unserem Dokument: 1009406 Auswertung 100 wird bei stornierter Kurzarbeit über Nachberechnung nicht korrigiert .
Gern können Sie uns auch über einen anderen Weg kontaktieren, damit wir den Sachverhalt zusammen mit Ihnen überprüfen können.
Liebe Frau Schön,
ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Leider weiß ich gar nicht, wo ich die Erfassungstabellen bei Lohn und Gehalt finde.
Liebe Grüße
Julia
Hallo Julia,
die von Ihnen nachgefragten Erfassungstabellen finden Sie im Programm LODAS. In Lohn und Gehalt ist in den Bewegungsdaten in diesem Fall der Kalender gemeint.
Auch hier gilt der bereits von @Jacqueline_Schön beschriebene Sachverhalt:
"Beachten Sie, dass Sie nur einen neuen korrigierten Antrag erhalten, wenn mindestens ein weiterer Mitarbeiter weiterhin Kurzarbeit für diesen Monat bezieht. Wenn kein Mitarbeiter Kurzarbeit in diesem Monat bezieht, wird kein Storno-KUG-Antrag erstellt.
Die Stornierung muss dann manuell der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden."
Vielen Dank.