Hallo Community,
ich habe ein Problem mit folgender Fehlermeldung und finde dazu nichts im DATEV Hilfecenter.
Fehler #LN03625
Sie haben den Mitarbeiter im Monat 02/2024 mit dem Personengruppenschlüssel 109 mit dem
Beitragsgruppenschlüssel RV = 5 geschlüsselt. Diese Kombination ist mit der angegebenen Verzichtserklärung
unzulässig.
Zulässig sind die Kombinationen Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel RV = 3 ohne
Verzicht auf die RV-Freiheit und Personengruppenschlüssel 120 und Beitragsgruppenschlüssel RV = 1 mit
Verzicht auf die RV-Freiheit.
» Korrigieren Sie Ihre Eingaben.
Als Lösung wird mir im Hilfecenter LN03579 angeboten.
Wenn ich die Verzichtserklärung lösche, dann erhalte ich als Fehler
Fehler #LN03579
Sie haben den Mitarbeiter im Monat 02/2024 als Vollrentner bzw. Empfänger einer Vollversorgung mit dem
Rentnerschlüssel 'Altersvollrente' angegeben. Die Angabe zu einer etwaigen Verzichtserklärung des Rentners
auf seine RV-Freiheit fehlt.
» Korrigieren Sie ihre Eingabe.
Erfasse ich die Verzichtserklärung wieder, dann erhalte ich wieder als Fehler LN03625
Wie komme ich aus der Schleife raus;-)
Der Mitarbeiter ist Altersrentner, Regelaltersrentner und möchte nicht in die Rentenversicherung einbezahlen.
Vielen Dank
Kimba
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi,
den Fehler hatte gestern ein Kollege. Nach einem Telefonat mit der DATEV ist dies wohl die Lösung:
"
Sollte bei der Aushilfe unter Tätigkeit – DEÜV-Meldung / Kammerberechnung ein Rentnerschlüssel hinterlegt sein, muss dieser gelöscht werden.
Danach muss noch unter Sozialversicherung – Allgemeine Daten – Rentner alles rausgelöscht werden (außer der Beitragsgruppenschlüssel). Danach sollte die Abrechnung rauskommen. Dieser Reiter „Rentner“ darf / soll also nicht bei Minijobbern ausgefüllt sein, lediglich der Beitragsgruppenschlüssel darf dort stehen."
Versuch das mal.
Moin Kimba,
genau dieses Vorgehen habe ich eben auch versucht durchzuspielen.
Auch aus der Fehlermeldung werde ich nicht ganz schlau, da m.E. sowohl der Personengruppenschlüssel als auch die Verbeitragung unter dem BGS 6500 korrekt sein müsste.
Bin sehr gespannt, ob es da ein weiteres Hilfedokument zu gibt. Kann nun leider den Lohn nicht abrechnen.
LG aus dem Norden
Hallo zusammen,
ich hatte gestern auch diese Fehler.
Ich habe bei den Minijobbern die Angaben zur Rente gelöscht, dann konnte die Abrechnung erstellt werden.
Im Datev Hilfedokument 5303273 unter Punkt 2.8 sind keine Angaben für Rentner vorgesehen, deshalb habe ich alles gelöscht.
Grüsse aus Würzburg
Birgit Kurewitz
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
Ich habe bei Sozialversicherung/Allgemeine Daten/Rentner alles rausgelöscht (bis auf den Beitragsschlüssel), jetzt wird der Lohn wieder abgerechnet.
28.02.2024
09:43
zuletzt bearbeitet am
28.02.2024
09:52
von
Selina_Heubeck
Hallo Community,
mit der Version 13.06 wurde die Prüfung in Lohn und Gehalt aufgrund der aktuellen Verfahrensbeschreibung angepasst. Wenn ein Altersvollrentner vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, dürfen in den Mitarbeiter-Stammdaten keine Angaben zur Rente erfasst sein.
Bei der Abrechnung erhalten Sie daher die Fehlermeldung #LN03625.
Wie bereits von @oliverstippe erwähnt, müssen alle Angaben zur Rente gelöscht werden, dann ist eine Abrechnung möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 1029223 - LN03625 bei Abrechnung von Rentnern als geringfügig Beschäftigte in Lohn und Gehalt.
Hallo Frau Hümmer,
"Wenn ein Altersvollrentner vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, dürfen in den Mitarbeiter-Stammdaten keine Angaben zur Rente erfasst sein."
ist das "dürfen" gesetzlich oder programmtechnisch?
Wenn ich einen Mitarbeiter habe, der eine Rente bezieht, und der für einige Zeit maximal 538 € verdient, so dass ich ihn umschlüssel - dann muss ich also alle diese Daten löschen? dann müsste ich diese ja anderweitig speichern, damit ich sie bei dauerhafter Überschreitung der 538 € wieder eintragen kann?
Oder eine andere Personalnummer anlegen? Das will ich wegen der BG-Problematik eigentlich nicht, und der Mitarbeiter ist oft genug auch beim Arbeitgeber mit der ursprünglichen Nummer angelegt, unter der ich dann auch die Daten zum einspielen bekomme.
Kann das nicht anders programmiert werden, so dass die Daten bei Minijobbern einfach ignoriert werden?
Hallo Frau Hümmer,
ich habe alle meine Rentner durchgeschaut, wenn ich es richtig sehe, kommt die Fehlermeldung nur bei Regelaltersrentner, bei allen anderen Minijobber konnte ich die Daten unter Rentner stehen lassen.
Ich habe gerade bei einem Regelaltersrentner die Rentenversicherung auf pflichtig umgestellt und erhalte keinen Hinweis, dass hierzu ein Befreiungsantrag zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gestellt werden muss, das Feld Verzicht auf RV-Freiheit war nicht ausgefüllt.
Meines Erachtens fehlt hier eine Prüfungslogik, da der Minijobber als Rentner bei Erreichen der Regelaltersrente automatisch rv-frei wäre. Das Programm kann dies aber nicht prüfen, da es gar nicht weiß, dass der Minijobber Rentner ist. Wenn er pflichtig sein möchte, muss ich doch das Feld Verzicht auf RV-Freiheit und Verzichtserklärung ist eingegangen am auch ausfüllen können.
Auch ich habe bei meinen Mandanten unterschiedliche Mitarbeiter die gelegentlich zwischen Minijobb und Midijobb wechseln.
Ich finde die Lösung, nichts mehr bei Rentner einzutragen, nur als Übergangslösung gut, damit man den Lohn abrechnen kann.
Mit sonnigen Grüßen
Kimba
Hallo Frau Hümmer,
das "Problem" besteht auch beim PGS 900 - auch hier ist eine Abrechnung erst möglich,
wenn der neue Reiter Rentner gelöscht wird.
Viele Grüße
Stefan Hein
Hallo Community,
wir beziehen uns bei der Prüfung im Programm auf die aktuellen Vorgaben des Pflichtenheftes. Demnach dürfen keine Angaben zur Rente erfasst sein, wenn ein Altersvollrentner einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Die Berechnung in der Lohnabrechnung bleibt davon unberührt.
Durch die aktuelle Härteprüfung wird die Lohnabrechnung nicht durchgeführt. Dahingehend werden wir zum Service-Release 13.08 (voraussichtliche Bereitstellung 21.03.2024) eine Änderung durchführen. Zukünftig wird statt einer Fehlermeldung eine Hinweismeldung ausgegeben und die Lohnabrechnung wird trotz Hinweis durchgeführt. Der Hinweis wird jeden Monat bei der Abrechnung ausgegeben, solange die Angaben zur Rente nicht entfernt werden.