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Lohnnachweis Stunden bei Teilmonat KUG

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letzte Antwort am 29.01.2021 08:30:26 von eileenfiedler
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BMW
Beginner
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Nachricht 1 von 40
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Bei meinen Gehaltsempfängern werden die Stunden in der UV Meldung mit Vollarbeiterrichtwert berechnet.

In den Monaten mit Vollausfall, also 100% KUG werden keine Stunden berücksichtigt, was meiner Meinung nach richtig ist.

In Monaten mit Teilausfall werden aber die vollen Stunden berücksichtigt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist.

Habe ich einen Denkfehler, oder habe ich irgend etwas falsch geschlüsselt.

Viele Dank für eure Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 40
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Hallo,


die UV-Stunden für LODAS können bei Bedarf, manuell korrigiert werden. Bitte beachten Sie, dass es derzeit nur bei dem Stundenermittlungsverfahren "Anwesenheitsstunden" sowie "Wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden" möglich ist, die Stunden mit Hilfe der Stammlohnart 400 manuell zu korrigieren.


Legen Sie dazu unter Mandantendaten | Lohnarten die Stammlohnart 400 - Stundenverteilung an. In der Gruppe Bearbeitungsvorschriften im Feld Stundenstatistik f. Lohnkonto und B/N schlüsseln Sie auf bezahlte Stunden. In der Registerkarte Steuer/SV/UV unter Angaben zur Unfallversicherungspflicht (UV) hinterlegen Sie, dass die Lohnart UV-pflichtig ist. Erfassen Sie in den Bewegungsdaten die zu mindernden Stunden mit dem BS 1 und Ihrer eigenen Lohnart zur Stammlohnart 400 - Stundenverteilung im Minus.


Beim Stundenermittlungsverfahren "Vollarbeiterrichtwert" gibt es aktuell noch keine Lösung. Wir halten Sie hierzu an dieser Stelle auf dem Laufenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sorgen
Einsteiger
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Nachricht 3 von 40
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Ich habe die Korrektur der Kug Stunden (Monaten mit Teilausfall) unter Nachberechnung Standard, jeweiliger Monat mit - StLA 400 erfasst. Stunden sind aber unverändert auf der Auswertung. Kann es sein, dass die Stunden gesammelt im aktuellen Lohnabrechnungsmonat November erfasst werden müssen, da sie sonst nicht genommen werden?

Arbeitnehmer ist in den Personalstammdaten geschlüsselt auf: regelmäßige Arbeitszeit u. geleistete Stunden ab Januar 2020. LA wurde lt. Anweisung angepasst.

 

Vielen Dank für Rat

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


es ist egal, ob die Stunden für die einzelnen Monate nachberechnet oder im aktuellen Abrechnungsmonat in einer Summe kumuliert erfasst werden. 


Welches Stundenermittlungsverfahren ist in den Mandanten- bzw. Personaldaten hinterlegt?
Mit welcher Abrechnungsart haben Sie die Korrektur durchgeführt?

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


seit dem, 03.12.2020 können die UV-Stunden mit Hilfe der Stammlohnart 400 für alle Stundenermittlungsverfahren manuell korrigiert werden.


Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Dokument Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sorgen
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

 

hinterlegtes Stundenermittlungsverfahren: wöchentliche Arbeitszeit

Abrechnungsart: Erstabrechnung komplett

 

Stunden im Minus mit geänderter StLA 400. Werde eine Wiederabrechnung senden und es nochmals erfassen. War vor dem 3.12., obwohl dies nicht der Grund gewesen sein kann. 

Danke für ihre Hilfe.

 

Bettina März

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau März,


die manuelle Korrektur der UV-Stunden beim Stundenermittlungsverfahren "wöchentliche Arbeitszeit" ist erst seit dem 03.12.2020 möglich. Es kann also durchaus sein, dass das der Grund war.

 

Hat es mit der Wiederabrechnung geklappt?

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sorgen
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

 

hat alles wunderbar geklappt bei der Wiederabrechnung.

 

Bitte an die Entwicklung Lodas als Wunsch weitergeben, dass die Stunden aus den Kug-Lohnarten automatisch bei der BG gekürzt werden. Eventuell ist dies realisierbar? 

 

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund. 

 

Viele Grüße Bettina März

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m_gottschalk
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

 

ich habe noch Fragen zur Korrektur. Kurzarbeit 03/2020 31,5 Std./AN Teilausfall, im April Vollausfall.

 

Der Dezember wurde bereits abgerechnet. Kann die Korrektur auch mit einer Nachberechnung im Januar erfolgen oder muss eine Wiederabrechnung für Dezember 2020 erfolgen.

 

Sind in den Bewegungsdaten mit der Lohnart 400 die -31,5 Std. zu schlüsseln.

 

Danke für Ihre Antwort.

 

M.Gottschalk

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entgelt
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe zu diesem Thema noch eine Frage:

 

gibt es eine Auswertung in der ich für das ganze Jahr die Stunden Kurzarbeit pro MA sehe ?

 

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cro
Experte
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In LuG beim Mandanten > Auswertungen > Personalkalender könnte helfen.

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sorgen
Einsteiger
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Hallo entgelt,

 

meines Wissens gibt es keine Auswertung mit Summer aller Kug-Stunden. Wäre auch nicht wirklich hilfreich, da die Monate mit Komplettausfall ja automatisch gekürzt werden.

Meine schnellste Möglichkeit: Lodas Auswertung 100, nur Abrechnungslisten ausdrucken und Stunden je AN zusammentippen und gesammelt eingeben (ohne Monat mit Totalausfall).

 

Vielleicht hilfts.

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sorgen
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

 

evtl. lesen Sie noch mit. Nachdem die Berichtigung der Kug Stunden im Minus für die BG bei einer Wiederabrechnung November richtig waren, nun beim Dezember ein böses Erwachen. 

Die Minus-Eingaben vom November sind alle plötzlich unberücksichtigt. Einfach weg. Eine nochmalige Eingabe im Dezember, mit Wiederabrechnung komplett, hat keine Veränderung der Stunden gebracht. 

Einige anderer Mandate von Kolleginnen können die Stunden gar nicht berichtigen. LA richtig angelegt, aber die Stunden werden nicht gekürzt. Es ging quasi nur mal für 1,2 Tage. 

Ein Servicekontakt vor einer Woche blieb bis dato unbeantwortet. 

Wer weis etwas, liegt ein Fehler vor? 

Lieben Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

 

in unserem letzten Beitrag hat Sie meine Kollegin Frau Heinlein über eine Programmübergabe am 03.12. informiert. Nach dieser war es möglich, die UV-Stunden manuell für die Stundenermittlungsverfahren „Vollarbeiterrichtwert & wöchentl. AZ“ zu korrigieren. Leider sind durch diese Programmübergabe weitere, unvorhergesehene Nebeneffekte  aufgetreten, die für uns nicht vertretbar waren. Wir mussten die manuelle Korrektur an einer zentralen Stelle im Programm öffnen, was dazu geführt hat, dass sämtliche Stundenbuchungen über Bewegungsdaten (alle Stammlohnarten mit UV-Stunden = Ja) in die Stundenberücksichtigung eingeflossen sind. Das ist uns leider erst nach Freigabe und Rückmeldung einzelner Kunden aufgefallen. Nach Beratung und Abwägung der Möglichkeiten, haben wir uns letztendlich dazu entschieden, die Programmübergabe zum 11.12. wieder rückgängig zu machen. 

 

Eine schnelle Umsetzung der automatischen Korrektur mit vertretbarem Risiko ist für das Meldejahr 2020  zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar. Allerdings können wir Ihnen schon heute den Ausblick auf das nächste Jahr geben, in dem diese Automatik im Rechenzentrum umgesetzt wird.

 

Wir wissen, dass Sie bis dahin die UV-Stunden für den Lohnnachweis 2020 eventuell manuell korrigieren müssen und das dies zusätzlichen Aufwand – im ohnehin stressigen Jahreswechsel - bedeutet. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir die manuelle Korrekturmöglichkeit im Dokument 1019219 Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch (datev.de) für Sie aufbereitet.

 

Ich bitte vielmals um Entschuldigung für die bei Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. 

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und bleiben sie gesund. 

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS 

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greese
Erfahrener
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Über DaLy sich eine Auswertung holen und dann die KUG-Stunden summieren. Ist einfacher als die KUG-Stunden aus der Auswertung 100 zusammen zu suchen.

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wicki04
Fortgeschrittener
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Hallo liebe Community bzw. Datev Mitarbeiter,

 

oben wurde die Frage gestellt, ob die Korrekturen der UV Stunden mit einer Nachberechnung im Januar 2021 gemacht werden können, oder ob eine Wiederholung auf Dezember zwingend notwendig ist. Weiß das jemand und kann es evtl. beantworten? Leider hatte ich die UV Stunden bei KuG im Dezember nicht auf dem Schirm. Müsste also hier noch die Korrekturen durchführen. Ich vermute mal, das eine Wiederholung auf Dezember erfolgen muss, sicher bin ich mir aber nicht.

 
Bei einem Mandanten erfolgt  die Abrechnung in zwei Abrechnungsgruppen. Die zweite Gruppe ist noch nicht abgerechnet. Habe versucht in zweiten Abruf die Stunden zu korrigieren ( für Mitarbeiter aus dem ersten Abruf) und eine Abrechnungsvorschau abgerufen. Dort wurden meine korrigierten Stunden leider nicht berücksichtigt. Deshalb die Frage muss ich hier eine Wiederholung für Dezember machen, oder kann ich die UV Stunden im Januar als Nachberechnung auf 12/20 auch noch korrigieren?


2. Frage: Berechnung  Vollarbeiterrichtwert: Bei Ausfall im Jahr 2020 nur 80 Stunden (anstatt wie im Berechnungsbeispiel  im Dokument mit 200 Stunden)) Muss ich dann auch 130,00 Stunden minus 80,00 Stunden rechnen und - 50 Stunden eingeben, oder gebe  ich in dem Fall die - 80 Stunden in den Bewegungsdaten ein?


Ich würde mich über eine schnelle Antwort freien.

 

Viele Grüße 

Wicki

KOB
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Hallo,

 

berichtigter Lohnnachweis habe ich bisher nur mit Wiederabrechnung komplett hinbekommen. 

 

zur 2. Frage: wenn ich es richtig verstehe... Vollarbeiterrichtwert ist 1560 bei einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche!  Wird hoch oder runter angepasst, falls die betriebsübliche Arbeitszeit anders ist, bzw. die regelmäßige beim jeweiligen Arbeitnehmer anders.

 

entspricht 130 Stunden pro Monat, davon gearbeitet 80 Stunden, Kug 50 Stunden

   = Kürzung 50 Stunden mit StLA 400

 

Vielleicht hilft die Antwort. Wobei wir immer noch vereinzelt Mandanten haben, wo die Berichtigung der Kug Stunden laut Datev Dokument noch nicht funktioniert. Es bleibt spannend. 

 

Viele Grüße

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wicki04
Fortgeschrittener
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 Vielen Dank für die Antwort. Nach Rücksprache mit Kollegen aus einer anderen Niederlassung, hat man mir mitgeteilt, dass die Stunden auch über eine Nachberechnung auf 12/20 im 01/2021 korrigiert werden können.  Die Stundenermittlung muss auf Anwesenheitsstunden in 12/20 geändert werden. Ich werde es bei meinen anderen Mandanten testen, in der Hoffnung, dass es klappt. 

 

Viele Grüße 

Wicki

KOB
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Katharina12
Beginner
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Hallo, ich habe doch noch eine Frage zu dem Thema.

Ich habe jetzt bei allen Mitarbeitern die Stunden ermittelt und trage diese jetzt ein.

Bei einigen Mitarbeitern funktioniert das auch, bei anderen bekomme ich den Fehler: LA ist ungültig, die Lohnart ist für den Nachberechnungsmonat nicht in den Stammdaten angelegt. Kann mir da jemand helfen? ich stehe in der Nachberechnung von 12/2020

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sorgen
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Hallo,

 

ab welchem Monat wurden den die LA 400 angelegt? ab 12/20? Nachberechnungen evtl. für frühere Austrittsmonate? 

Dann in extras - Gültig ab Datum - Lohnarten - gültig ab 1/20

 

Nur eine Idee.

 

VG

 

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Katharina12
Beginner
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Ich habe sie ab April angelegt, wo der erste KUG überhaupt berechnet worden ist

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Katharina12
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Perfekt. Genau das war es. Vielen herzlichen Dank.

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Monika1
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Jetzt habe ich dazu aber auch noch eine Frage. Ein Mitarbeiter hat 1254,45 Ausfallstunden, die ich korrigieren muß. Als - Summe kann ich aber nur eine dreistellige Zahl eintragen. Wie kann man das ändern?

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Monika1
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Aber die weiteren Korrekturanweisungen von Frau Frohmeyer bleiben?

 

Legen Sie dazu unter Mandantendaten | Lohnarten die Stammlohnart 400 - Stundenverteilung an. In der Gruppe Bearbeitungsvorschriften im Feld Stundenstatistik f. Lohnkonto und B/N schlüsseln Sie auf bezahlte Stunden. In der Registerkarte Steuer/SV/UV unter Angaben zur Unfallversicherungspflicht (UV) hinterlegen Sie, dass die Lohnart UV-pflichtig ist. Erfassen Sie in den Bewegungsdaten die zu mindernden Stunden mit dem BS 1 und Ihrer eigenen Lohnart zur Stammlohnart 400 - Stundenverteilung im Minus.

 

Diese stehe leider nicht in dem Dokument mit drin

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sorgen
Einsteiger
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Die weiteren Anweisungen von Frau Frohmeyer bleiben!

 

Es kann nur eine Zahl mit 3 Vorkomma  u. 2 Nachkommastellen eingeben werden. 

So viele Stunden dürften eigentlich auch nicht zu kürzen sein?

Vollarbeiterrichtwert bei 40 std. Woche sind ja nur 1.560 Std. z.B. 

nur die Kug Std für Teilmonate kürzen. Monate mit Vollausfall sind automatisch gekürzt! 

Alternativ vielleicht 3 x einen dreistellige Kürzung in Bewegungsdaten erfassen, so dass sich die Summe ergibt. 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Buchungszeile 3x dreistellig zu erfassen, ist nicht möglich bzw. wird auch nicht verarbeitet. In einem Abrechnungsmonat können Stunden nur im dreistelligen Bereich erfasst werden. Bitte erfassen Sie die Korrekturen in diesem Fall aufgeteilt auf mehrere Abrechnungsmonate.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Monika1
Beginner
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Perfekt. So geht es. Vielen Dank.

wicki04
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Hallo zusammen, ich habe gestern nach Absturz der Datev in Lodas auch Stunden beim Vollarbeiterrichtwert gekürzt z.B. -32,0 Stunden. Allerdings wurden auf der Auswertung komplett 130,00,Stunden abgezogen. Was kann passiert sein.? Ich hatte es auch mit einem anderen Wert probiert z.B. -62,99 Stunden, auch da wurden 130,00 Stunden komplett gekürzt. Meine Vorgehensweise war eine Nachberechnung auf 12/20 und ich habe unter Personalstammdaten im Dezember auf Anwesenheitsstunden umgestellt. Ab Januar wieder Vollarbeiterrichtwert.

 

Hat jemand eine Idee warum die vollen 130,0 Stunden gekürzt wurden?

 

Bei meinen anderen Mandanten, die ich diese Woche gemacht habe, hat es geklappt. 

 

KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


dafür habe ich so pauschal leider auch keine Erklärung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf, damit wir das prüfen können.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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hdersch
Beginner
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Warum wurde dies nicht schon früher berücksichtigt. Die Berechnungsweise war doch schon länger bekannt. Manuell dies zu ändern ist ein erheblicher Aufwand in einer Kanzlei mit einem hohen Lohnanteil. Wer bezahlt den Aufwand ?

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letzte Antwort am 29.01.2021 08:30:26 von eileenfiedler
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