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Lodas V 11.73 Geringfügig Beschäftigte und Identifikationsnummer in Brennpunkten

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letzte Antwort am 26.10.2021 15:22:29 von m_brunzendorf
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christianeschiller
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Hallo zusammen, 

 

in den Brennpunkten Lodas (V11.73) wird eine Liste generiert mit den GFB ohne ID-Nr. Die Anzeige soll sich auf den eingestellten Bearbeitungsmonat beziehen. Es tauchen jedoch auch Mitarbeiter auf, die bereits ausgeschieden sind. Insofern nützt diese Liste nichts, wenn wir sie beispielsweise dem Mandanten schicken möchten. Gibt es einen Trick oder handelt es sich um einen Programmfehler?

 

Ich freue mich auf jeden Hinweis. 🙂 

Gruß aus Berlin, 

Christiane Schiller

pogo
Meister
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Nachricht 2 von 16
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Darüber bin ich auch schon gestolpert.

 

Ich vermute, es liegt daran, dass wenn in 2022 noch Änderungen für in 2021 Ausgeschiedene gemacht werden müssen, auch dann die Steuer-IDs übermittelt benötigt werden.

 

 

Der Trick wäre wohl, bei den Ausgeschiedenen einfach für den Moment eine gültige Steuer-ID einzutragen, damit sie aus der Liste verschwinden und sie danach wieder zu löschen. Macht natürlich keinen Sinn, wenn es viele sind.

 

Oder in der Liste einfach die Namen durchstreichen oder eine eigene Liste erstellen. 😉

 

 

Nur falls es nicht gesehen wurde:

Es gab übrigens im Hilfe-Center den Hinweis auch gleich die gesetzliche KK abzufragen, da in Zukunft die eAU von dort und nicht von der Knappschaft kommt.

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christianeschiller
Beginner
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Nachricht 3 von 16
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Hallo pogo, 

 

Danke für Nachricht. Aber der Hintergrund ist ja, dass wir keine Steuer-ID haben und diese Liste an den Mandanten schicken wollten. Durchstreichen ist nur die letzte Alternative. 🙄 Vielleicht kommt ja noch ein Hinweis der Datev. 

 

Danke für den Hinweis eAU. Haben wir auf dem Schirm☂️

 

 

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Schiller, 

 

ich würde / werde eine Daly-Liste mit der Personengruppe 109 und fehlender Steuer-ID Nummer erstellen. 

 

Diese kann entsprechend bearbeitet ggf. auch weitergeleitet werden. 

 

Ich werde auch alle Austritte 2021 noch einpflegen, damit bei eventuellen Rückrechnungen die Meldungen fehlerfrei übermittelt werden können. 

 

Viele Grüße Jasmina Reichert

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pogo
Meister
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Nachricht 5 von 16
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Ich meinte ja eine absolut beliebige, gültige Steuer-ID (von irgendeinem anderen AN), die temporär bei den ausgeschiedenen Arbeitnehmern eingetragen wird.

Dadurch werden diese AN nicht mehr in der Liste aufgeführt.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 16
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Hallo Community, 


vielen Dank für Ihre Beiträge.

 

Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler. Die Vorgaben sind, dass auch geringfügig Beschäftigte mit einem Austritt im aktuellen Jahr auszugeben sind. 
Wie von Pogo bereits richtig vermutet, wird auch bei Nachberechnungen und DEÜV Korrekturen für diese Arbeitnehmer die Steuer-ID benötigt. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mivo
Einsteiger
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Hallo Frau Bäuerlein,
können Sie zumindest das Austrittsdatum in der Liste ergänzen. Damit würde die Bearbeitung stark vereinfacht.

 

Viele Grüße

Michael Vogel

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 16
2811 Mal angesehen

@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Die Vorgaben sind, dass auch geringfügig Beschäftigte mit einem Austritt im aktuellen Jahr auszugeben sind. 


Hallo Frau Bäuerlein,

 

wessen Vorgabe wem gegenüber ist dies?

 

Eine Verpflichtung, diese Daten bei ausgeschiedenen Mitarbeitern einzusammeln, sehe ich nicht. Im Gegenteil - man könnte hier einen Verstoß gegen die DSGVO sehen, wenn unnötige Daten gespeichert werden.

 

Wenn die DATEV darauf hinweist, dass auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitern u.U. die ID benötigt wird, falls in 2022 eine Korrektur der Abrechnung bzw. Meldung erfolgt, ist dies völlig okay.

 

Aber wenn ich mir angucke, wie häufig wir bei ausgeschiedenen geringfügig Beschäftigten in der Vergangenheit Nachberechnungen vorgenommen haben, ist es völlig überzogen, diese Daten nun für alle einzusammeln. Ganz abgesehen davon, dass ich mich als ausgeschiedener Mitarbeiter fragen würde, wofür diese Daten benötigt werden. Und wenn mir dann als Antwort gegeben wird, "falls in 2022 eine Korrektur notwendig wird", würde ich mich fragen, warum jetzt schon davon ausgegangen wird, dass die Abrechnungen falsch sind.

 

Wir haben uns daher entschieden, für die ausgeschiedenen Mitarbeiter die Nummern nicht anzufragen - sondern dies nur mal im Einzelfall zu machen, wenn tatsächlich in 2022 eine Korrektur notwendig wird.

 

Sollte es einen tatsächlichen Grund geben, diese Nummer doch abzufragen, teilen Sie uns dieses bitte mit.

 

Es wäre auch nach unserer Einschätzung daher schön gewesen, wenn die DATEV das Austrittsdatum im Brennpunkt mit aufgenommen hätte. Dies hätte die Anforderung tatsächlich vereinfacht.

 

Da bei uns alle Anfragen an die Mandanten raus sind, ist eine Anpassung des Brennpunkts aus unserer Sicht nicht mehr notwendig - aber sicherlich für andere Anwender noch ein hilfreicher Aspekt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 16
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Moin,

 

ich hole diesen Beitrag noch einmal hoch, da ich auf meine Frage

 


@Uwe_Lutz  schrieb:

@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Die Vorgaben sind, dass auch geringfügig Beschäftigte mit einem Austritt im aktuellen Jahr auszugeben sind. 


...

 

wessen Vorgabe wem gegenüber ist dies?

 


gerne noch eine Antwort von der DATEV hätte.

 

Wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt oder die ID-Nummer auch für ausgeschiedene Mitarbeiter zwingend notwendig ist (also z.B. für die UV-Jahresmeldung?), wäre dies wichtig, dies bereits jetzt zu erfahren.

 

Wenn dies nur eher eine Empfehlung der DATEV ist und die Nummer nur notwendig wird, wenn tatsächlich eine Korrektur in 2022 erforderlich wird, können wir die Abfrage auf die Fälle beschränken, wenn eine tatsächliche Korrektur erfolgt.


Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 16
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Hallo Herr Lutz,
hallo Community,

 

tatsächlich geht es bei den ausgeschiedenen Arbeitnehmern eher um die Nachberechnungen. Also falls in 2022 noch Nachberechnungen für 2021 notwendig sind. 


Ich kann Ihre Einwände verstehen. Leider ist aktuell vor dem Jahreswechsel keine weitere Version von LODAS geplant. D.h. eine Anpassung des Brennpunkts wäre erst mit der Jahreswechselversion möglich, was dann wiederum auch zu spät ist. Deshalb ist nicht geplant, die Brennpunktmaske diesbezüglich anzupassen. 


Vielleicht kann sich der ein oder andere tatsächlich über das Daten-Analyse-System behelfen. Sorry für den eventuellen Mehraufwand. 😥

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 16
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Hallo Frau Müller,

 

Danke für die Rückmeldung.

 

Eine Anpassung des Brennpunktes zu diesem Zeitpunkt ist m.E. auch nicht mehr notwendig. Die Anfragen an die Arbeitgeber bzw. die Mitarbeiter zu den fehlenden ID-Nummern sollten m.E. schon raus sein.

 

Wichtig war für mich die Klarstellung, ob bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern diese Angabe denn tatsächlich zwingend ist - und dies ist ja nicht der Fall.

 

Und bei einer notwendigen Korrektur hat man vermutlich ohnehin Kontakt zu dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer, so dass dann auch die ID-Nummer in 2022 abgefragt werden kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 16
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Hallo Herr Lutz,
hallo Community,


es wird doch noch zum Jahreswechselrelease eine kleine Anpassung geben: Die Beschreibung auf der Brennpunktmaske wird um den Zusatz der ausgeschiedenen Arbeitnehmer erweitert. Damit sollen weitere Verwirrungen ausbleiben.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 16
2267 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

die Steuer-ID nachtragen ist in Ordnung, aber wo trage ich denn jetzt schon die Krankenkassen der Minijobber nach?

Ich habe nichts dergleichen gefunden.

 

Ich möchte ungern die Blätter 2x in die Hand nehmen .... 1xfür die Steuer-ID und im Januar noch weiteres Mal

für die Krankenkasse .... hätte man auch in einem Abwasch nachtragen können.

 

LG

Yvonne Yildiz

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 14 von 16
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Hallo.

 

Vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument aus dem Hilfe-Center weiter:

 

Krankenkasse des Arbeitnehmers für kommendes neues Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig

 

Beachten Sie, dass voraussichtlich ab Januar 2022 ein neues Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung pilotiert wird. Hierzu muss auch bei geringfügig entlohnt Beschäftigten die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers hinterlegt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb zusätzlich zur Steuer-ID auch die Krankenkasse mit zu erfragen.

 

Weitere Informationen zum neuen Verfahren eAU finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands.

 

Wir informieren Sie hier, ab wann Sie die gesetzliche Krankenkasse in den Personaldaten erfassen können. In der aktuellen Version von LODAS können Sie dies noch nicht tun.

Viele Grüße

 

yvonneyildiz
Aufsteiger
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2157 Mal angesehen

Vielen Dank für die Info.

 

Ich wollte einfach nur 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen 🙂 .

 

VG

Yvonne Yildiz

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 16 von 16
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@yvonneyildiz  schrieb:

Ich wollte einfach nur 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen 🙂 .

Ist vollkommen nachvollziehbar. Wenn möglich, dann will ich das auch. 🙂

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letzte Antwort am 26.10.2021 15:22:29 von m_brunzendorf
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