Hallo,
ich bekomme im Hinweisprotokoll die Meldung, dass sich die Steuerklasse bei einem MA geändert hat und nun der
Familienstand geändert werden soll.
Das mache ich unter Personaldaten/ Schnellerfassung/ Reiter: Persönliche Angaben/ Unter Sonstige Daten.
Da kann dann das Häkchen bei verheiratet gesetzt werden.
Wo wirkt sich das dann aus?
Ich hatte mal die Info bekommen, dass es völlig unerheblich wäre.
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
das ist es bisher immer noch.
Der Haken führt zu keinem anderen Abrechnungsergebnis wie ohne diesem.
Jedoch gibt das Programm trotzdem immer einen Hinweis, dass sich der Familienstand geändert hat.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Nico,
es spielt auf jeden Fall bei Pfändungen und Unterhaltsberechtigten eine Rolle.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
der Haken "verheiratet" hat nach meiner Kenntnis keine Auswirkung bei Pfändungen und Unterhaltsberechtigten.
Welche Rolle spielt dieser Haken in diesem Zusammenhang nach Ihrer Ansicht?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Richtig Herr Lutz,
dann hat das Feld Familienstand also lediglich Inforamtionscharakter oder die Datev weiß es besser.
Gruß
C. Rohwäder
Meine Vermutung zu diesem Haken ist ja nach wie vor -und hierzu habe ich auch noch keine abweichenden Stellungnahmen seitens der DATEV gehört-, dass dieser Haken aus "alten Zeiten" noch vorhanden ist.
Es gab mal Zeiten, da musste in den Sozialversicherungsmeldungen angegeben werden, ob der Mitarbeiter verheiratet ist. Zu der Zeit wurde dieser Haken durchaus benötigt.
Dann ist dieser Meldeinhalt weggefallen. Der Haken aber blieb. Allerdings hat dieser Haken (außer vielleicht informatorisch) keine Auswirkung mehr.
Ich halte diesen Haken für absolut unnötig. Bei uns wird dieser auch insgesamt nicht gepflegt - ist höchstens noch bei "Altfällen" nach wie vor gesetzt.
Hallo Datev,
damit wir das ad acta legen können, wäre ich für einen abschließenden Kommentar dankbar.
Vielen Dank Herr Lutz für die ausführliche Antwort.
Grüße
Nico
Hallo Frau Troike,
wie bereits von Herrn Lutz erwähnt, hat der Haken "verheiratet" keine Auswirkung auf die Lohnabrechnung. Dieser ist lediglich für statistische Zwecke erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Auch nicht bei der KUG-Abrechnung? Na, dann weg damit!
Bitte etwas genauer: Welche Statistik?
Hallo @Neu_hier,
wie von meinem Kollegen @Wolfgang_Stein erwähnt, hat der Haken "verheiratet" auf die Lohnabrechnung
keine Auswirkung.
Als statistischer Zweck ist in diesem Fall die Erstellung einer Auswertung über das Datenanalysesystem Personalwirtschaft gemeint.
Hier besteht die Möglichkeit zum Abruf einer individuellen Liste mit den Personalnummern, die verheiratet sind.
Dann beantrage ich als Genosse und User erneut, diese Feld/diese Angabe in LuG sofort zu streichen, da ich es aus Datenschutzgründen für unzulässig halte, a) einen MA danach zu fragen und b) diese (Müll) Daten zu halten.
Nebenbei ist es auch ob der Komplexität der Programme hilfreich, alles rauszunehmen, was keinerlei Zweck dient.
Nebenbei werden diese Daten bestimmt auch von niemanden gepflegt (aktualisiert), insofern dürfe es sich zudem nicht nur um ggf. rechtswidrige sondern bei einem hohen Anteil auch um ganz einfach falsche Daten handeln.
Meine Meinung.
Dieses Thema ist in einem anderen Beitrag kürzlich besprochen worden:
Der Familienstand hat durchaus seine Berechtigung ...
Viele Grüße und einen schönen Tag.