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Leidiges Thema eAU Folgebescheinigungen

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letzte Antwort am 19.06.2024 13:41:45 von rschoepe
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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560 Mal angesehen

Hallo!

 

Ist vorgesehen, dass sich beim Abruf von Folgebescheinigung zukünftig etwas ändern wird?

 

Ich habe hier eine 6 Wochen Krankheit, die sich wirklich auf ganz viele kurze Krankzeiten aufsplittet und ich bin schon zwei Tage damit beschäftigt, die Folgezeiten immer neu abzurufen.

Das dauert einfach zu viel lange.

Warum kann die Krankenkasse nicht gleich die Folgenzeiten mit rückmelden, wenn welche vorliegen?

Das wäre wesentlich sinnvoller und zeitsparend.

 

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 10
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Hallo @Lohnbüro80 ,

 

mit diesem Problem werden sich tägliche viele, viele Menschen herumschlagen. Ein schwacher Trost also: Sie sind nicht allein! 🙂

 

Die "automatische" Rückmeldung von anrechenbaren Vorerkrankungen wird seit Beginn der eAU damit begründet, dass dem Arbeitgeber diese Information erst dann zusteht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Und dieses wird derzeit erst dann angenommen, wenn sich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers der 42-Tage-Grenze nähert und damit die Einstellung der Lohnfortzahlung möglich wäre.

 

Sie werden also nicht umhin kommen, weiterhin stoisch Abfrage für Abfrage für Abfrage zu erstellen ... (Ironie an: Warum beschweren Sie sich eigentlich? Das geht doch digital und damit tooootaaaaaal unbürokratisch und in kürzester Zeit! Ironie aus)

 

Gleichwohl: Die Krankenkassen fordern derzeit noch mit einfachem Brief eine elektroische EEL-Meldung an, wenn die 42-Tage-Frist abgelaufen ist bzw. kurz davor. Das ist zumindest eine kleine Hilfe: Wenn noch keine Aufforderung zur Abgabe der EEL vorliegt, scheinen die 42-Tage noch nicht rum zu sein. Allerdings muss man auch beachten, dass Krankenkassen häufig einen schlechteren Informationsstand haben als die Arbeitgeber. Vor allem. wenn es sich um Fälle handelt, bei denen Rehas, Krankhausaufenthalte oder Erkrankungen im Ausland eine Rolle spielen: Denn anrechenbare Zeiten aus diesen Krankheitszeiten liegen der Krankenkasse oftmals gar nicht vor oder werden von der Krankenkasse erst nach einem entsprechenden fernmündlichen Hinweis durch den Arbeitgeber recherchiert.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 3 von 10
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High,

 

😎gelöscht wegen ungenügendem Nachdenkens meinerseits

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 10
471 Mal angesehen

Guten Morgen 🙂

 

Wenn bekannt ist, dass es sich um zahlreichen AU's handelt, die genauen Zeiten aber nicht vorliegen, würde ich einfach heute Anfragen für mehrere einzelne Tage im Zeitraum stellen, immer mit ca. 2-4 Tagen  Abstand. Die Rückmeldungen kommen dann im schlimmsten Fall  nicht in chronologischer Reihenfolge und du musst die Zeiträume vielleicht nochmal händisch korrigieren. Aber besser, also im Tagestakt den Mandanten zu öffnen und immer die nächste (einzelne) Folgebescheinigung abzurufen.

pogo
Experte
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Nachricht 5 von 10
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Der AN hat sich beim AG attestiert krank gemeldet. Davon gehen wir mal aus.

 

Wenn das jetzt immer so ein paar Tage sind, um die sich die AU verlängert, würde ich einfach mal pauschal alle 4 Tage einen Abruf machen. Damit bist du dann in 2-3 Minuten durch.

Die KK liefert ja vom Abfragedatum bis zu 5 Tage in die Zukunft AUs zurück. Mit 4 Tagen Abstand, solltest du also alle morgen erhalten haben.

 

Sag Bescheid, falls die KK sich dann mal gemeldet hat und wissen wollte, was du da treibst.

Manchmal muss man andere Wege gehen...und gucken, was passiert.

sue
Fortgeschrittener
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Ja, ärgerlicher Kram.

 

Etwas Zeit lässt sich mit der mandantenübergreifenden Mitarbeitersuche sparen. Die habe ich mir an die Startleiste geheftet und den ganzen Tag geöffnet.  So brauche ich nicht jeden Mandanten einzeln zu öffnen, sondern zentral nur die "Pflegefall-Mitarbeiter" und es reicht ein Kritzelzettel für alle auf dem Schreibtisch.

rschoepe
Experte
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@lohnexperte  schrieb:

Die "automatische" Rückmeldung von anrechenbaren Vorerkrankungen wird seit Beginn der eAU damit begründet, dass dem Arbeitgeber diese Information erst dann zusteht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.

Es geht, soweit ich das verstehe, nicht um Vorerkrankungszeiten, sondern dass ich bei einer durchgängigen Krankenzeit jede einzelne Folgebescheinigung abfragen muss, statt dass die Krankenkasse mir gleich den gesamten Zeitraum (Beginn Erstbescheinigung bis Ende letzte Folgebescheinigung) rückmeldet. Und da bin ich voll bei @Lohnbüro80, da ist das System einfach nicht durchdacht und Murks. Wenn die DATEV sich mit ihrem vollen Gewicht mal bei den zuständigen Stellen beschweren würde, ließe sich das sicher ändern.

Noch besser wäre natürlich, wenn die Krankenkassen (zumindest bei SV-pflichtig Beschäftigten, da haben sie die Info ja) mir die eAU unaufgefordert übermitteln würden.

sala
Einsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Das ist der Grund, warum ich mir weiterhin das Attest vorlegen lasse (egal ob per Mail, Upload ins UO, im Original/als Kopie auf Papier). Mittlerweile ist es bei so ziemlich allen Ärzten nur noch der Durchschlag für die versicherte Person (die Bestände an den "alten" Durchschlägen mit extra Ausfertigung für den Arbeitgeber sind anscheinend aufgebraucht). Die Diagnoseschlüssel dürfen da gerne geschwärzt werden. Aber durch das Vorliegen einer Bescheinigung (digital oder in Papierform) umgehe ich die ständigen eAU-Abfragen wegen Folgebescheinigung. So lange das System da noch nicht besser ist, werde ich das weiterhin so handhaben. Ich hatte bisher auch null Probleme mit Krankenkassen deswegen. Die Lohnfortzahlungszeiträume wurden auch ohne Abfrage der Folgebescheinigung erstattet (der komplette Zeitraum liegt denen ja auch vor).

Ich finde es dafür erschreckend wie viele Ärzte hier den Versicherten sagen, sie würden gar nichts mehr auf Papier rausgeben (also noch nicht einmal mehr das Attest für die versicherte Person selbst), weil ja alles elektronisch abgerufen werden kann.

Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
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Ja viele Mandanten reichen auch weiterhin noch die AUs ein. Sonst hätten wir bei 300 Firmen viel zu tun.

Aber es gibt natürlich immer noch viele Firmen, bei denen AUs abgefragt werden müssen.

 

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 10 von 10
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Gerade bei DUO-Mandaten würde ich dann aber die entsprechenden Rechte vergeben (lassen), Personaldaten synchronisieren und der Mandant soll selbst die eAU abrufen. Ist für alle Seiten von Vorteil. Der AG braucht nicht mehr dem AN wegen Krankenschein hinterher laufen, braucht der Kanzlei nicht mehr Bescheid sagen wegen Abruf der eAU, die Kanzlei muss nicht mehr die Rückmeldung an den Mandanten weiter geben.

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letzte Antwort am 19.06.2024 13:41:45 von rschoepe
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