Hallo zusammen,
wir sind an der Einrichtung der Kurzarbeit bei einem Mandanten von uns.
Hier haben wir nun die Problematik, dass der Betrieb ab dem 21.03.2020 Kurzarbeit angemeldet hat und sich eine Arbeitnehmerin seit Ende letztem Jahr im Beschäftigungsverbot befindet. Der Voraussichtliche Entbindungstermin wird im Juni 2020 sein.
Wie müssen wir nun abrechnen? Wird der Fall wie eine normale Krankheit (EFZ) behandelt, d.h. die Erkrankung beginnt vor dem KUG-Gewährungszeitraum (März 2020). Beim Zusammentreffen von Kurzarbeit und Krankheit wird ein Krankengeld in Höhe von KUG gezahlt? Gibt es hier Arbeitshilfen in LODAS? Das Resultat daraus wäre ja dann auch das die Arbeitnehmerin nur vom KUG-Geld Elterngeld berechnet bekommen würde.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hey,
also ich habe das eben über das Kalendarium erfasst und bin so zumindest die Fehlermeldung los geworden.
LG
Der Mutterschutzlohn wird, soweit der AN die schriftliche KUG-Zustimmung unterschrieben hat, durch KUG ersetzt. Nach KUG-Ende ist wieder der Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot zu zahlen.
Hallo Cro,
was wenn die Arbeitnehmerin dem KUG nicht schriftlich zustimmen möchte. Grundsätzlich kann der AG aufgrund von Kurzarbeit betriebsbedingt kündigen. Hab ich das richtig verstanden? Gilt das auch während dem Beschäftigungsverbot?
Hallo zusammen,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Rechtlich können wir Sie dabei leider nicht unterstützen. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Beste Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Kann ich leider nicht klären.
Hallo,
ich hatte das selbe Problem und habe daher mit der Krankenkasse telefoniert.
Es ist leider so wenn sie den Antrag unterschrieben hat und in der KUG - Zeit in Beschäftigungsverbot erst geht dann bekommt sie nur KUG.
Wäre Sie vorher ins Beschäftigungsverbot gegangen wäre alles beim normalen geblieben.
LG
Hallo,
hier würde ich mich gerne noch mal mit einer Frage dranhängen:
Die Arbeitnehmerin hat unterschrieben, bekommt also nur KUG. Wie ist der Sachverhalt in LODAS zu erfassen? Lösche ich das Beschäftigungsverbot für den KUG-Zeitraum?
Danke und Gruß
Alma82
Hallo,
in LODAS kann das Beschäftigungsverbot beendet werden, wenn für den Zeitraum KUG abgerechnet werden soll.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wie ist jetzt der Fall bei folgendem Sachverhalt:
Arbeitnehmerin in einer Fahrschule, Schwanger, erhält vom Arzt aber keine Bescheinigung für Beschäftigungsverbot.
Wie wird hier abgerechnet?
LG
Neben dem ärztlichen Beschäftigungsverbot, welches ein Arzt aussprechen muss, kann z. Bsp. durch Gefährdungsbeurteilung im Betrieb ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müssen.
Schauen Sie mal hier rein:
Danke!
Und wie verhält es sich mit der Erstattung U2 von der Krankenkasse? Muss der Arbeitgeber dafür eine Bescheinigung ausstellen?
LG
Nein. Es wird durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährungsbeurteilung vorgenommen. Diese wird schriftlich festgehalten. Falls nötig, muss der Betriebsarzt hinzugezogen werden.
Sollte der Arbeitgeber nach dem alternativen Betreuungsmodell die Gefährungsbeurteilung selbst vornehmen, würde ich hier allerdings eine anlassbezogene externe Betreuung hinzuziehen.