Hallo zusammen, wir sind an der Einrichtung der Kurzarbeit bei einem Mandanten von uns. Hier haben wir nun die Problematik, dass der Betrieb ab dem 21.03.2020 Kurzarbeit angemeldet hat und sich eine Arbeitnehmerin seit Ende letztem Jahr im Beschäftigungsverbot befindet. Der Voraussichtliche Entbindungstermin wird im Juni 2020 sein. Wie müssen wir nun abrechnen? Wird der Fall wie eine normale Krankheit (EFZ) behandelt, d.h. die Erkrankung beginnt vor dem KUG-Gewährungszeitraum (März 2020). Beim Zusammentreffen von Kurzarbeit und Krankheit wird ein Krankengeld in Höhe von KUG gezahlt? Gibt es hier Arbeitshilfen in LODAS? Das Resultat daraus wäre ja dann auch das die Arbeitnehmerin nur vom KUG-Geld Elterngeld berechnet bekommen würde.
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