Nein. Es wird durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährungsbeurteilung vorgenommen. Diese wird schriftlich festgehalten. Falls nötig, muss der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Sollte der Arbeitgeber nach dem alternativen Betreuungsmodell die Gefährungsbeurteilung selbst vornehmen, würde ich hier allerdings eine anlassbezogene externe Betreuung hinzuziehen.
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