(Kinder-) Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung (EEL) und keine U1 oder U2. Daher kann bei einem Werkstudentenstatus nichts erstattet werden, weil dort der Beitragsgruppenschlüssel (BGS) 0100 zu verwenden ist. Also keine KV-Versicherung.
Das weiß ich ja, dass das eine Entgeltersatzleistung ist.
Es geht ja genau darum, dass keine EEL Meldung erstellt wird.
Die Krankenkasse hat angemerkt, dass sie der Studentin kein Krankengeld auszahlen, da keine EEL Meldung gesendet wurde. Aber wie Sie schon sagen, sie ist ja als Studentin privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Meines Erachtens nach sollte auch keine EEL Meldung erstellt werden, aber vielleicht irre ich mich da auch.
@_JuliaBorowski_ schrieb:....................Meines Erachtens nach sollte auch keine EEL Meldung erstellt werden, aber vielleicht irre ich mich da auch.
Genau richtig und Sie irren sich nicht😀.
danke 😄
mich hat doch tatsächlich die Krankenkasse kontaktiert und mir mitgeteilt, auch Werkstudenten Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben und sie auf Grund dessen eine EEL Meldung haben wollen.
Über DATEV habe ich diese nicht erzeugen können, ich habe mich dann für sv.net entschieden und die EEL Meldung darüber gesendet.
Aber eigentlich müsste es doch einen Weg auch über DATEV geben.
@_JuliaBorowski_ schrieb:
mich hat doch tatsächlich die Krankenkasse kontaktiert und mir mitgeteilt, auch Werkstudenten Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben und sie auf Grund dessen eine EEL Meldung haben wollen.
Über DATEV habe ich diese nicht erzeugen können, ich habe mich dann für sv.net entschieden und die EEL Meldung darüber gesendet.
Aber eigentlich müsste es doch einen Weg auch über DATEV geben.
In die EEL-Bescheinigung ist m.E. das beitragspflichtige (d.h. kv-pflichtige) Entgelt einzutragen. Was haben Sie denn hier bei einem Werkstudenten eingetragen?
Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist nach meiner Kenntnis, dass ein Mitarbeiter mit Krankengeldanspruch krankenversichert ist. Dies ist bei einem Werkstudenten nicht der Fall. Aus diesem Grunde kann man vermutlich über LODAS derartige EEL-Meldungen nicht übermitteln.
@Uwe_Lutz Ja, das habe ich der Dame von der KK auch so gesagt, sie meinte aber, dass ein Werkstudent auch Anspruch auf Kinderkrankengeld hat und dies bei der KK als Sonderfall behandelt wird.
Datev hat mir das ausgefallene Entgeld ermittelt, aber erstellt natürlich keine EEL Meldung. Ich habe jetzt das ermittelte Entgelt bei sv.net eingetragen und die gewünschte EEL Meldung der Dame von der KK geschickt. Ich kann ja nur die Daten verwenden, die ich habe. Ich bezweifle jedoch, dass das so korrekt ist. Aber was soll man machen, wenn die Mitarbeiterin von der Krankenkasse auf diese Meldung besteht und davon auch nicht abweicht.
Gut, letztlich ist es das Problem der Krankenkasse, wenn diese Krankengeld zahlt, auch wenn kein Anspruch besteht...
Aber über DATEV werden Sie derartige Meldungen nicht erstellen können, weil diese vermutlich aufgrund der Systemprüfung, die notwendig ist, damit Meldungen übermittelt werden dürfen, unterdrückt werden (müssen).
Aber was soll man machen, wenn die Mitarbeiterin von der Krankenkasse auf diese Meldung besteht und davon auch nicht abweicht.
Da in dem Fall ja die KK trotz Widerspruch auf einem "Flaschen" Vorgehen besteht können Sie sich doch entspannt zurück legen.
@_JuliaBorowski_ bitte berichten was da letztlich rauskommt.
Hallo zusammen,
das könnte sogar evtl. tatsächlich möglich sein ...
Das gesetzlich versicherte Kind bedarf ja der Pflege.
https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/index.html?fp.l=t&fp.d=117971
Gruß, vw
Das hängt halt sehr davon ab, wo man im Internet guckt:
Die AOK ist der Meinung:
Folgende Voraussetzungen gelten:
@vw wenn dem tatsächlich so ist, dann wunder es mich, dass da dann bei DATEV nicht entsprechend hinterlegt ist im System, sodass man auch in diesem Fall eine EEL Meldung erzeugen kann. Aber offensichtlich sind sich da die Krankenkassen auch nicht einig 😅.
Die AOK schaut einfach nur in die richtigen Rundschreiben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html
Das eine Gewerkschaft es sich vielleicht anders wünscht, mag schon sein.
Auffassung / Auslegung der Spitzenverbände ist jedenfalls, dass nur Versicherte mit Krankengeldanspruch auch Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes haben.