Arbeitsbeginn am 09.11.2023. Krankmeldung vom 09.11.-11.11.2023. Wir haben die Fehlzeit erfasst mit Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung.
Der AN hat ein Festgehalt. In der Probeabrechnung wird das Festgehalt nicht gekürzt. Die Lohnart ist mit Umrechnungsschlüssel angelegt.
Abgerechnet wird mit LODAS.
Wird das Gehalt gar nicht gekürzt? Also auch die ersten acht Tage vor Eintritt nicht? Wie ist die Lohnart beim Mitarbeiter geschlüsselt (Teilmonat/Ausfallmonat (nicht) kürzen)?
Der Festlohn wird gar nicht gekürzt. Auch nicht die ersten 8 Tage.
Was sagt denn das Hinweis- und Fehlerprotokoll dazu?
Es gibt kein Hinweis und kein Fehlerprotokoll bei der Probeabrechnung.
Wurde denn unter Personaldaten - Schnellerfassung - Entlohnung beim Bezug in der Spalte "Kürzung" ausgewählt, "Teilmonat kürzen / Ausfallmonat kürzen"
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, mit Klick auf die erste Zeile unter "Kürzung" gibt es ein Auswahlmenü. Hier muss dann die Kürzung ausgewählt werden. Dann sollte Lodas auch den Lohn kürzen.
ja, habe ich kontrolliert. Teilzeitmonat/Ausfallmonat kürzen ist geschlüsselt.
Haben Sie die Unterbrechung im Kalender erfasst?
nein über die Fehlzeiten. Ich habe nun aber heute morgen die Fehlzeit gelöscht und die Probeabrechnung durchgeführt. Der Festlohn wird nicht um die Zeit 01.11.-08.11 gekürzt.
Wie viele Steuer- und SV-Tage werden denn auf der Probeabrechnung angegeben?
Hallo,
schauen Sie mal in das Formular 1001663, Punkt 2 letzte Zeile.
Wenn der Arbeitnehmer AB dem ersten Arbeitstag krank ist und noch gar nicht gearbeitet hat, wird erst später angemeldet?
Eintrittsdatum falsch?
Gruss Mike
@B_Hermann schrieb:ja, habe ich kontrolliert. Teilzeitmonat/Ausfallmonat kürzen ist geschlüsselt.
Falls noch nicht probiert:
- Gib einen neuen, identischen Festbezug ein
- Lösch dann den ersten Festbezug.
- Prüfe nochmal, dass die Kürzung korrekt angegeben ist.
- Schließe dann den Mitarbeiter (kleines x oben rechts oder über Fenster->Alles schließen).
- Probeabrechnung machen
So siehts bei dir aber schon aus?
19 SV-Tage vom 12.11. bis 30.11. ist richtig, da die Anmeldung erst zum 12.11. erfolgt.
22 SV und Steuertage.
Hallo.
Gibt es eventuell noch einen zusätzlichen Eintrag in den Bewegungsdaten?
Denn Bewegungsdaten werden auch bei Teilmonaten nicht gekürzt.
nein keine Bewegungsdaten
jetzt bin ich verwirrt. Wir haben die Umrechnungsformel von
Betrag x zu bez. Arbeitstage/mtl. Arbeitstage
umgestellt
Betrag x zu bez. Kalendertage/30 Tage
und jetzt kürzt er anhand der Formel richtig????