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JAEG unterschritten - privatversichert

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letzte Antwort am 20.01.2026 09:12:33 von lohnexperte
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Daslo
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Guten Morgen Community,

 

bezüglich der Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bin ich aktuell etwas verunsichert und benötige Hilfe.

 

Mitarbeiter A ist seit letztem Jahr hauptberuflich angestellt, er war vorher hauptberuflich selbständig und privatversichert. Die JAEG wird dieses Jahr voraussichtlich unterschritten.

 

Sollte Mitarbeiter A aber nun wie alle anderen dieses Jahr ein 13. Monatsgehalt bekommen, würde er die JAEG überschreite und es bliebe alles wie gehabt.

Dies muss ich noch in Erfahrung bringen, aber was ist denn wenn er kein 13. Monatsgehalt bekommt und die JAEG unterschritten wird? Die Frage stelle ich mir hinsichtlich seiner Selbständigkeit.

 

Ob er weiterhin selbständig tätig ist weiß ich aktuell nicht, ist dies überhaupt weiterhin ausschlaggebend?

 

Ergänzung: Jahrgang 1984, in dem Fall findet die besondere JAEG keine Anwendung, gehe ich mal sehr stark von aus 🙂 

 

 

 

 

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 10
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Das 13. Gehalt muss vertraglich festgelegt sein bzw. fest vereinbart sein um in die Vorausberechnung einzufließen. Also sichere Zahlung in 2026 (geändert 😊)

 

Ist das nicht so bleibt die Zahlung raus.

Liegt somit eine JAE-Unterschreitung vor ist der Mitarbeiter auf Pflichtversichert umzuschlüsseln und muss in eine gesetzliche Krankenversicherung.

 

Bezüglich der Selbständigkeit wird nichts eingerechnet. 
Ausnahme „Hauptberuflich Selbständig“ - das kann nur die Krankenkasse entscheiden . 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 3 von 10
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@FrauSmith  schrieb:

Also sichere Zahlung in 2025

 


Nur vorsorglich: 2026 natürlich.

mhaas
Fachmann
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Nachricht 4 von 10
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Der MA kann aber auch - wenn das reinrutschen in die GKV nur wegen der Erhöhung der JAEG erfolgen würde - einen Antrag bei seiner letzten gesetzlichen Versicherung stellen, dass er weiterhin nicht gesetzlich versichert sein will.

Der Antrag ist schriftlich innerhalb von drei Monaten nach eigentlichem Wiedereintritt in die GKV zu stellen (die meisten KKen haben entsprechende Anträge im Netz verfügbar).

Lang may yer lum reek
FrauSmith
Fortgeschrittener
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Das ist noch nicht im Kopf 🫣.

 

ich hab’s geändert -danke 

Der_Busfahrer
Einsteiger
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Nachricht 6 von 10
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@FrauSmith  ich persönlich würde mich ja hüten einfach so ohne Rücksprache und ohne offensichtliche Kenntnisse über Ausnahmetatbestände einfach so die BGS zu ändern und so etwas zu entscheiden. Noch viel weniger würde ich solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum erteilen... 

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Hä??? Es ist unsere Arbeit in der Lohnabrechnung die JAE zu überprüfen.

(Altes Jahr ansehen und Hochrechnung fürs neue Jahr)

 

Dann werden die bisher Pflichtversicherten die überschreiten auf freiwillig umgestellt .

 

Die bisher freiwillig Versicherten werden auf Pflichtig umgestellt wenn sie die JAE unterschreiten .

 

Es wird ohne wenn und aber umgestellt weil wir dazu gesetzlich verpflichtet sind .

 

Der Mandat bekommt eine Info . Dann kann er die Mitarbeiter informieren (ins besondere die neuen freiwilligen-Falls sie in die PKV wollen)

 

Wenn ein bisher PKV-Versicherter betroffen ist (sehr selten bisher) wir das natürlich vorher geklärt. Ich hatte auch schon das der Chef dann das Gehalt erhöht hat. 

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Lohntante
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Wie machen sie das denn?

 

Ich habe jetzt auch mehrere Arbeitnehmer die die JAE unterschreiten .

Ich habe das ausgerechnet . Natürlich ggf feste Sonderzahlungen im Jahr berücksichtigt.

 

Ich habe alle umgestellt . Das ist doch Pflicht.

 

Einen habe ich auch der bisher PKV ist.

Ich habe die Mandantin heute angeschrieben und mitgeteilt das der Arbeitnehmer jetzt Pflichtig in der KV wird und ich den umstellen muss . Er soll eine gesetzliche KV mitteilen .

Umgestellt werden muss der .

 

 

Ich bin noch nicht sooo lange im Lohn aber  mein Kollege der Profi ist hat mir das so bestätigt . 

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Lohntante
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Wenn die JAE unterschritten ist kann der Arbeitnehmer nicht in der privaten KV bleiben. Er muss zurück in die gesetzliche KV.

 

Ich würde den Mandant informieren. Der Arbeitnehmer muss sich eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen .

 

Ich habe auch gerade so einen Fall . Mein Kollege meint der Arbeitnehmer könnte sich unter Umständen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Das wäre lt meinem Kollegen aber etwas was nicht so einfach ist . Muss der Arbeitnehmer sich kümmern .

 

Wir haben den bereits umgestellt und waren nur noch auch die Nennung der gesetzlichen Krankenversicherung 

 

In die Prüfung der JAE kommen selbständige Einkünfte meiner Meinung nach nicht mit rein . Aber ist meine Meinung

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lohnexperte
Meister
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@Lohntante  schrieb:

Wenn die JAE unterschritten ist kann der Arbeitnehmer nicht in der privaten KV bleiben. Er muss zurück in die gesetzliche KV.

 

Ich würde den Mandant informieren. Der Arbeitnehmer muss sich eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen .

 

Ich habe auch gerade so einen Fall . Mein Kollege meint der Arbeitnehmer könnte sich unter Umständen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Das wäre lt meinem Kollegen aber etwas was nicht so einfach ist . Muss der Arbeitnehmer sich kümmern .

 

Wir haben den bereits umgestellt und waren nur noch auch die Nennung der gesetzlichen Krankenversicherung 

 

In die Prüfung der JAE kommen selbständige Einkünfte meiner Meinung nach nicht mit rein . Aber ist meine Meinung


Es gibt da wirklich, wie Ihr Kollege und @mhaas darlegten, sehr wohl eine Ausnahmeregelung, über die man als Arbeitgeber/Lohnabrechner auch in einem Standardanschreiben informieren (und damit einen gangbaren Weg aufzeigen) könnte. Dann kann der Mitarbeiter selbst in die Spur gehen oder es eben lassen.

 

  https://www.tk.de/resource/blob/2033336/ae673e3aa60d82907fdba1ed9b175687/beratungsblatt-krankenversicherungsfreiheit-data.pdf

 

lohnexperte_0-1768896713553.png

 

Eine Beratung zu den Vor- und Nachteilen nimmt bestimmt die ortsansässige AOK vor ...

 

VG

 

 

 

 

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letzte Antwort am 20.01.2026 09:12:33 von lohnexperte
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