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Gutscheine buchen auf Konto

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letzte Antwort am 12.04.2024 15:02:35 von lohnexperte
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Mileni
Beginner
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Liebe Community,

 

bin leider etwas am verzweifeln. Bin noch frisch in der Buchhaltung. Eine Mandantin kauft Gutscheine und eine Kollegin die die Lohnabrechnungen macht bucht 4140 an 1755 und 1755 an 8590. Ich habe es so gelernt das, wenn gezahlt wird ich 4140 an 1200 buche. Sowie auch 1740 an 1200 (so kenne ich es von den Jobtickets). Naja ist in diesem Fall falsch und sie möchte es mir nicht erklären und sagt nur; falsch musste selber schaue. ich soll die Lohnkonten abstimmen und das korrigieren. Hab schon sämtliche Foren durch gestöbert. Wie buche ich die Zahlung auf dem Konto? Ich hänge so auf dem Schlauch. Kann mir jemand helfen?

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,

 

die 1755 ist im SKR 03 das Lohnverrechnungskonto, das bei der Bruttolohnverbuchung verwendet wird. Dieses Konto muss immer "aufgehen", nach allen erfassten Buchungen.

Oft wird die Bruttolohnverbuchung bei einer größeren Anzahl an MA, oder wenn viele "Extras" gewährt werden, eingesetzt. Bei nur sehr wenigen MA kommt man mit der Nettolohnverbuchung auch zurecht.

 

Auf 8590 werden "verrechnete sonstige Sachbezüge" die keine Waren sind, gebucht.

 

Viele Grüße

Greese

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Mileni
Beginner
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Nachricht 3 von 13
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Guten Morgen Greese,

 

Danke für die Antwort. Wenn sie es so bucht sobald sie die Lohnabrechnungen macht, wie buche ich dann die Zahlung auf dem Konto? Es sind z.B. Gutscheine von Drogeriemärkten. 

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Ulla
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

die Gutscheine buchst du als Sachbezug st/sv-frei LA 2480

 

Einen schönen Tag

Ulla

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Mileni
Beginner
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Nachricht 5 von 13
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Das wäre in SKR03 das Konto 4140?! Da bucht die Kollegin das hin, wenn sie die Abrechnungen macht und meine Buchung ist somit doppelt dann auf dem Konto, wenn ich die Zahlung buche deswegen bin ich so verwirrt. 

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Mileni
Beginner
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Nachricht 6 von 13
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Mein Gedanke ist das die Buchung von ihr 4140 an 1740 sein müsste und nicht 4140 an 1755 sodass ich beim Kauf und Zahlung der Gutscheine 1740 an 1200 buche. Da wird ich wohl leider hartnäckiger bleiben müssen und das irgendwie mit ihr klären. Vielen Dank für eure Hinweise. 

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Ulla
Einsteiger
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Bei uns kommt das auf das Konto 4152 Sachzuwendung und Dienstl. an MA 

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m_brunzendorf
Fachmann
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@Mileni  schrieb:

Mein Gedanke ist das die Buchung von ihr 4140 an 1740 sein müsste und nicht 4140 an 1755 sodass ich beim Kauf und Zahlung der Gutscheine 1740 an 1200 buche. Da wird ich wohl leider hartnäckiger bleiben müssen und das irgendwie mit ihr klären. Vielen Dank für eure Hinweise. 


Das Konto #1755 ist ja nur ein Verrechnungskonto. Ich gehe davon aus, dass irgendwo im unteren Teil der Lohnbuchungsliste noch eine Buchung 1755 an 1740 ist (da kann aber mehr als der Gutschein enthalten sein, weshalb Sie das vielleicht nicht auf Anhieb sehen).

 

Ich meine, wenn Sie die Zahlung direkt auf 1740 buchen, liegen Sie bestimmt nicht verkehrt.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich teile die Auffassung, dass der Finanzbuchhalter die Bezahlung der Gutscheine mit dem Buchungssatz 1740 an 1200 buchen sollte. Damit geht aber das Konto 1740 nicht auf, weil die Lohnbuchhalterin beim Nettoabzug offenbar das Konto 8590 anspricht, statt des notwendigerweise zu hinterlegenden Kontos 1740.

 

Beim Aufmalen von klassischen T-Konten wird das alles bestens deutlich:

 

1. Ausgabe der Gutscheine an die Mitarbeiter:

 

a) 4140 an 1755 (Bruttobezug mit LA ??? auf der Gehaltsabrechnung)

b) 1755 an 1740 (Nettoabzug mit ??? auf der Gehaltsabrechnung)

 

2. Bezahlung / Kauf der Gutscheine:

 

c) 1740 an Bank

 

Ergebnis:            

 

4140 im Soll bebucht --> Aufwand; i. O.

1755 im Soll und Haben bebucht --> ausgeglichen; i. O.

1740 im Soll und Haben bebucht --> ausgeglichen; i. O.

Bank im Haben bebucht --> Zahlungsausgang; i. O.

 

Viel Erfolg bei der Diskussion mit dem Lohnbuchhalter ;-).

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

Silke03046
Einsteiger
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Guten Tag,

 

aus der Lohnabrechnung kommt die Buchung auf 4140 (Aufwand) und 8590 (Ertrag), beides über 1755 (Lohnverrechnungskonto).

Damit gleichen ich Aufwand und Ertrag aus.

Die Bezahlung der Gutscheine über die Bank müsste doch dann noch als Aufwand z. B. 4152 gebucht werden.

 

Beste Grüße Silke.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Silke03046,

 

Ihr Buchungsverhalten mag am Ende zu dem gleichen Ergebnis führen.

 

Allerdings betrachte ich dieses Buchungs"logik" als schwer nachzuvollziehen und ein bisschen "wild", weil

 

a) aus der Lohnbuchhaltung Buchungssätze kommen, die per Saldo ergebnisneutral sind (was ja so nicht zutreffend ist);

 

b) der Aufwand durch die direkte Buchung gegen die Bank hergestellt wird, was auch eher unüblich ist und

 

c) ein Ertragskonto angesprochen wird, was in diesem Kontext unnötig ist (weil es sich um keinen Ertrag handelt) und nur dazu dient, den Buchungsvorgang "im Ergebnis passend" zu machen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag. 🙂

 

 

 

 

 

 

 

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skr0003
Beginner
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Hi lohnexperte,

 

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

 

Was würde dagegensprechen die eingekauften Gutscheine direkt mit dem Konto 8590 zu verrechnen?

 

1. Ausgabe der Gutscheine an die Mitarbeiter:

 

a) 4140 an 1755 

b) 1755 an 8590

 

2. Bezahlung / Kauf der Gutscheine:

 

c) 8590 an Bank

 

 

Dies wäre nach meiner Auffassung die einfachste Lösung, wenn die Lohnbuchungen bereits erfasst sind.

Ich bin kein gelernter Buchhalter, deswegen übersehe ich hier vielleicht etwas?

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lohnexperte
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Hallo skr003,

 

wie ich in meiner vorherigen Antwort (siehe Nachricht 11) bereits geschrieben hatte, wäre (in meinen Augen) dieses Buchungsverhalten "arg wild".

 

Gegenfrage: Was spricht dagegen, entsprechende Umbuchungen vorzunehmen und ab sofort "schön" zu buchen?

 

Ich weiß, dass (heutzutage?) selbst Buchhalter kein Problem mit Sollbuchungen auf (sonst im Haben bebuchten) Ertragskonten oder Habenbuchungen (auf ansonsten im Soll bebuchten) Aufwandskonten haben.

 

Sie sehen in Ihrem gemachten Buchungsvorschlag b) und c) selbst, dass durch das Ersetzen des Kontos 8590 durch das Konto 1740 das ganze geschmeidiger wird. 🤔

 

Ich bin alt und durch einen noch älteren Buchhalter sowie die DATEV-Buchungslogik (Generalumkehr) sozialisiert worden; und habe ein durchaus ästhetisches Empfinden für Buchungsvorgänge. 🌼

 

In diesem Sinne fällt mir der Spruch ein: "Der Meister kann es fast nicht glauben: selbst mit dem Hammer kann man schrauben!" 😉

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende. 🙂

 

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letzte Antwort am 12.04.2024 15:02:35 von lohnexperte
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