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Firmenfarad an Arbeitnehmer ohne Umsatzsteuerdifferenz

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letzte Antwort am 05.06.2025 16:49:26 von STBMT
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justnkl
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
629 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Mandantin, die ist Ergotherapeutin und entsprechend umsatzsteuerbefreit. Sie will einer Arbeitnehmerin ein Fahrrad überlassen.

 

Lohn und Gehalt macht soweit alles nachvollziehbar korrekt. Was aber nicht notwendig ist, ist die Ermittlung und Verbuchung über den Buchungsbeleg der Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerdifferenz. Ich finde aber nichts, um das in Lohn und Gehalt zu verhindern.

 

Habt ihr vielleicht eine Lösung für mich?

 

Liebe Grüße

_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 11
587 Mal angesehen

Hallo,

 

Stand vom Mai 2023 in einem Dokument ist:

 

"Derzeit gibt es keine Möglichkeit die Umsatzsteuerdifferenz zum Firmenwagen / Firmenrad im Buchungsbeleg oder in der Programmverbindung FIBU zu unterdrücken, wenn Sie keine Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz wünschen.

Wenn Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung Registerkarte Sonstige Konten in der Gruppe Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen/Firmenrad keine Kontonummern erfassen, werden die Buchungen mit dem Gegenkonto „Null“ erzeugt. Sie können so die Umsatzsteuerdifferenz leichter identifizieren und bei der Übernahme in die Buchführung direkt verwerfen."

 

Quelle: https://apps.datev.de/help-center/documents/1024042

 

Ich habe nicht mitbekommen, dass sich daran bis dato etwas geändert hat.

 

VG Anja 

Manchmal ist weniger auch mehr.
justnkl
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
563 Mal angesehen

Guten Morgen Anja,

 

danke für die schnelle Antwort.

Das ist aber doof, gibt ja genug Fälle, in denen USt nicht relevant ist.

 

Ich habe gesehen, dass das Dokument für LODAS ist. In Lohn und Gehalt finde ich das Vorgehen so leider nicht und auch keinen vergleichbaren Hinweis. Hast du dazu eventuell noch einen passenden Artikel oder Vorschlag?

 

VG

Justin

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_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
506 Mal angesehen

Hallo,

 

für Lohn und Gehalt finde ich leider auch lein passendes Dokument. Und einen anderen Vorschlag habe ich leider auch nicht. Vielleicht meldet sich ja noch jemand ..

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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justnkl
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
486 Mal angesehen

Hallo Anja,

 

danke trotzdem für die Hilfe.

 

VG

 

Justin

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 11
427 Mal angesehen

Hallo,

 


der Wunsch, die Ermittlung und Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz zu unterdrücken, ist uns bereits bekannt. Jedoch können wir Ihnen keinen Zeitpunkt für eine Umsetzung in Lohn und Gehalt nennen.


Aktuell können Sie die Differenz nur manuell in der Finanzbuchhaltung ausbuchen.


Als Umgehungslösung können Sie den geldwerten Vorteil anstatt über die Maske "Firmenrad" manuell über Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge erfassen. Dadurch entfällt die automatische Ermittlung der Umsatzsteuerdifferenz.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
SonjaH2025
Beginner
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Hallo zusammen, gibt es vielleicht ein Update zu dem bekannten Problem. In jedem Monat müssen wir dies manuell verbuchen bislang.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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127 Mal angesehen

Hallo, 

 

die  Umsatzsteuerdifferenz kann weiterhin nicht in Lohn und Gehalt unterdrückt werden. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AliV
Einsteiger
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Nachricht 9 von 11
108 Mal angesehen

Hallo allerseits,

ich habe hierzu folgende Meinung, die ich gern in die Runde werfe: ein AN, der auf Entgelt zugunsten eines Fahrrades verzichtet (und das sind die meisten Fälle), verzichtet auf einen Teil seiner Entlohnung für seine Arbeitsleistung - heißt, es ist keine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, sondern wir befinden uns zwangsläufig im tauschähnlichen Umsatz.

 

Damit ist auch beim USt-freien Mandanten eine USt-Pflicht auf den Sachbezug gegeben. Also - warum unterdrücken?

 

 

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chrwilking
Einsteiger
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91 Mal angesehen

Hallo AliV,

 

dass das die meisten Fälle sind, würde ich bezweifeln. 

"Ich hätte lieber ein Rad anstelle der nächsten Lohnerhöhung" reicht dafür vermutlich nicht aus. 

 

Und selbst wenn man einen echten tauschähnlichen Umsatz und damit Steuerpflicht hätte, dann greift doch die Kleinunternehmerregelung in diesen Fällen. 

 

Insofern macht die Möglichkeit der Unterdrückung doch Sinn. 

 

Viele Grüße


Christine Wilking

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STBMT
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 11
78 Mal angesehen

@AliV  schrieb:

Hallo allerseits,

ich habe hierzu folgende Meinung, die ich gern in die Runde werfe: ein AN, der auf Entgelt zugunsten eines Fahrrades verzichtet (und das sind die meisten Fälle), verzichtet auf einen Teil seiner Entlohnung für seine Arbeitsleistung - heißt, es ist keine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, sondern wir befinden uns zwangsläufig im tauschähnlichen Umsatz.

 

Damit ist auch beim USt-freien Mandanten eine USt-Pflicht auf den Sachbezug gegeben. Also - warum unterdrücken?

 

 


Der Leasingvertrag läuft in der Regel auf das Unternehmen und das Unternehmen führt die Leasingraten an den Fahrradhändler ab. Von daher dürfte es sich in der Regel immer um eine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes handeln. 

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letzte Antwort am 05.06.2025 16:49:26 von STBMT
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