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Firmenfarad an Arbeitnehmer ohne Umsatzsteuerdifferenz

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letzte Antwort am 22.02.2024 11:41:52 von Matthias_Platz
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justnkl
Beginner
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Nachricht 1 von 6
276 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Mandantin, die ist Ergotherapeutin und entsprechend umsatzsteuerbefreit. Sie will einer Arbeitnehmerin ein Fahrrad überlassen.

 

Lohn und Gehalt macht soweit alles nachvollziehbar korrekt. Was aber nicht notwendig ist, ist die Ermittlung und Verbuchung über den Buchungsbeleg der Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerdifferenz. Ich finde aber nichts, um das in Lohn und Gehalt zu verhindern.

 

Habt ihr vielleicht eine Lösung für mich?

 

Liebe Grüße

_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
235 Mal angesehen

Hallo,

 

Stand vom Mai 2023 in einem Dokument ist:

 

"Derzeit gibt es keine Möglichkeit die Umsatzsteuerdifferenz zum Firmenwagen / Firmenrad im Buchungsbeleg oder in der Programmverbindung FIBU zu unterdrücken, wenn Sie keine Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz wünschen.

Wenn Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung Registerkarte Sonstige Konten in der Gruppe Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen/Firmenrad keine Kontonummern erfassen, werden die Buchungen mit dem Gegenkonto „Null“ erzeugt. Sie können so die Umsatzsteuerdifferenz leichter identifizieren und bei der Übernahme in die Buchführung direkt verwerfen."

 

Quelle: https://apps.datev.de/help-center/documents/1024042

 

Ich habe nicht mitbekommen, dass sich daran bis dato etwas geändert hat.

 

VG Anja 

Manchmal ist weniger auch mehr.
justnkl
Beginner
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Nachricht 3 von 6
211 Mal angesehen

Guten Morgen Anja,

 

danke für die schnelle Antwort.

Das ist aber doof, gibt ja genug Fälle, in denen USt nicht relevant ist.

 

Ich habe gesehen, dass das Dokument für LODAS ist. In Lohn und Gehalt finde ich das Vorgehen so leider nicht und auch keinen vergleichbaren Hinweis. Hast du dazu eventuell noch einen passenden Artikel oder Vorschlag?

 

VG

Justin

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_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
154 Mal angesehen

Hallo,

 

für Lohn und Gehalt finde ich leider auch lein passendes Dokument. Und einen anderen Vorschlag habe ich leider auch nicht. Vielleicht meldet sich ja noch jemand ..

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
0 Kudos
justnkl
Beginner
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Nachricht 5 von 6
134 Mal angesehen

Hallo Anja,

 

danke trotzdem für die Hilfe.

 

VG

 

Justin

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
75 Mal angesehen

Hallo,

 


der Wunsch, die Ermittlung und Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz zu unterdrücken, ist uns bereits bekannt. Jedoch können wir Ihnen keinen Zeitpunkt für eine Umsetzung in Lohn und Gehalt nennen.


Aktuell können Sie die Differenz nur manuell in der Finanzbuchhaltung ausbuchen.


Als Umgehungslösung können Sie den geldwerten Vorteil anstatt über die Maske "Firmenrad" manuell über Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge erfassen. Dadurch entfällt die automatische Ermittlung der Umsatzsteuerdifferenz.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.02.2024 11:41:52 von Matthias_Platz
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