Hallo liebe Community,
ich habe eine Mandantin, die ist Ergotherapeutin und entsprechend umsatzsteuerbefreit. Sie will einer Arbeitnehmerin ein Fahrrad überlassen.
Lohn und Gehalt macht soweit alles nachvollziehbar korrekt. Was aber nicht notwendig ist, ist die Ermittlung und Verbuchung über den Buchungsbeleg der Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerdifferenz. Ich finde aber nichts, um das in Lohn und Gehalt zu verhindern.
Habt ihr vielleicht eine Lösung für mich?
Liebe Grüße
Hallo,
Stand vom Mai 2023 in einem Dokument ist:
"Derzeit gibt es keine Möglichkeit die Umsatzsteuerdifferenz zum Firmenwagen / Firmenrad im Buchungsbeleg oder in der Programmverbindung FIBU zu unterdrücken, wenn Sie keine Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz wünschen.
Wenn Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung Registerkarte Sonstige Konten in der Gruppe Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen/Firmenrad keine Kontonummern erfassen, werden die Buchungen mit dem Gegenkonto „Null“ erzeugt. Sie können so die Umsatzsteuerdifferenz leichter identifizieren und bei der Übernahme in die Buchführung direkt verwerfen."
Quelle: https://apps.datev.de/help-center/documents/1024042
Ich habe nicht mitbekommen, dass sich daran bis dato etwas geändert hat.
VG Anja
Guten Morgen Anja,
danke für die schnelle Antwort.
Das ist aber doof, gibt ja genug Fälle, in denen USt nicht relevant ist.
Ich habe gesehen, dass das Dokument für LODAS ist. In Lohn und Gehalt finde ich das Vorgehen so leider nicht und auch keinen vergleichbaren Hinweis. Hast du dazu eventuell noch einen passenden Artikel oder Vorschlag?
VG
Justin
Hallo,
für Lohn und Gehalt finde ich leider auch lein passendes Dokument. Und einen anderen Vorschlag habe ich leider auch nicht. Vielleicht meldet sich ja noch jemand ..
VG Anja
Hallo Anja,
danke trotzdem für die Hilfe.
VG
Justin
Hallo,
der Wunsch, die Ermittlung und Verbuchung der Umsatzsteuerdifferenz zu unterdrücken, ist uns bereits bekannt. Jedoch können wir Ihnen keinen Zeitpunkt für eine Umsetzung in Lohn und Gehalt nennen.
Aktuell können Sie die Differenz nur manuell in der Finanzbuchhaltung ausbuchen.
Als Umgehungslösung können Sie den geldwerten Vorteil anstatt über die Maske "Firmenrad" manuell über Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge erfassen. Dadurch entfällt die automatische Ermittlung der Umsatzsteuerdifferenz.
Hallo zusammen, gibt es vielleicht ein Update zu dem bekannten Problem. In jedem Monat müssen wir dies manuell verbuchen bislang.
Hallo,
die Umsatzsteuerdifferenz kann weiterhin nicht in Lohn und Gehalt unterdrückt werden.
Hallo allerseits,
ich habe hierzu folgende Meinung, die ich gern in die Runde werfe: ein AN, der auf Entgelt zugunsten eines Fahrrades verzichtet (und das sind die meisten Fälle), verzichtet auf einen Teil seiner Entlohnung für seine Arbeitsleistung - heißt, es ist keine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, sondern wir befinden uns zwangsläufig im tauschähnlichen Umsatz.
Damit ist auch beim USt-freien Mandanten eine USt-Pflicht auf den Sachbezug gegeben. Also - warum unterdrücken?
Hallo AliV,
dass das die meisten Fälle sind, würde ich bezweifeln.
"Ich hätte lieber ein Rad anstelle der nächsten Lohnerhöhung" reicht dafür vermutlich nicht aus.
Und selbst wenn man einen echten tauschähnlichen Umsatz und damit Steuerpflicht hätte, dann greift doch die Kleinunternehmerregelung in diesen Fällen.
Insofern macht die Möglichkeit der Unterdrückung doch Sinn.
Viele Grüße
Christine Wilking
@AliV schrieb:Hallo allerseits,
ich habe hierzu folgende Meinung, die ich gern in die Runde werfe: ein AN, der auf Entgelt zugunsten eines Fahrrades verzichtet (und das sind die meisten Fälle), verzichtet auf einen Teil seiner Entlohnung für seine Arbeitsleistung - heißt, es ist keine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, sondern wir befinden uns zwangsläufig im tauschähnlichen Umsatz.
Damit ist auch beim USt-freien Mandanten eine USt-Pflicht auf den Sachbezug gegeben. Also - warum unterdrücken?
Der Leasingvertrag läuft in der Regel auf das Unternehmen und das Unternehmen führt die Leasingraten an den Fahrradhändler ab. Von daher dürfte es sich in der Regel immer um eine Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes handeln.