Ich benötige eure Hilfe...
Bei einer EEL-Meldung wird das falsche Nettoentgelt ausgewiesen.
Da die Mitarbeiterin nur Gehalt bekommt und keinen weiteren Arbeitslohn, Zulagen oder Ähnliches ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie der Betrag zustande kommt.
Auf der EEL-Meldung müsste doch das Nettoentgelt mit dem auf der Lohnabrechnung übereinstimmen oder etwa nicht?
Danke vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ist der Mitarbeiter eventuell in einem Midijob? Dann wird das Netto fiktiv gerechnet. Siehe Dok. 1070307 unter 2.2 Arbeitsentgelt:
Auswertung 133: DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen - Erläuterungen für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Viele Güße
Ja, tatsächlich handelt es sich um einen Midijob! Danke!
Guten Morgen,
nochmal eine Frage zu dem Sachverhalt.
Wo kann ich die "korrekten" Daten, d. h. beitragspflichtiges SV-Brutto und Netto eingeben, damit das Nettoentgelt auf dem AAG-Antrag dasselbe ist wie auf der Lohnabrechnung? Aktuell wird mir nur das fiktive Nettoengelt auf dem Antrag ausgewiesen, aber nicht das tatsächliche.
Dazu finde ich leider keine Informationen. Oder muss ich dies dann direkt mit der Krankenkasse klären?
Danke vorab!
Das fiktive ist das Korrekte in diesem Fall. Es ist nicht das Ziel bei dieser Konstellation identische Beträge mit der Abrechnung zu erreichen, daher bitte nicht "rumbasteln".
Für die Mitarbeiterin macht es aber einen größeren Unterschied beim Krankengeld, ob das fiktive oder das tatsächliche Nettoentgelt angegeben wird.
Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass die Mitarbeiterin weniger Krankengeld im Midijob erhält als wenn sie normal beitragspflichtig abgerechnet würde...
Bitte recherchieren Sie das ganze doch mal, es ist nicht zum Aussuchen und es ist einfach korrekt das fiktive Entgelt zur Berechnung heranzuziehen weil das die gesetzliche Regelung ist. Das Netto zu Veränderung wäre hier eine Manipulation.
Ich habe schon recherchiert, konnte aber nichts in Erfahrung bringen, dass bei Midijobbern ein anderes als das ausgezahlte Nettoentgelt berücksichtigt wird.
Hallo,
siehe hier:
Gruß Alma82
"Erstell" eine Verdienstbescheinigung im SV-Meldeportal und du erhältst eine lange Erklärung zu den anzugebenden Brutto- und Netto-Entgelten.
Ausfüllhinweis: Netto
[...]
Wenn eine beschäftigte Person im Abrechnungszeitraum
- [...]
- ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) erhält (Hierbei ist aus dem tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also oh-ne Berücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone – zu ermitteln. Hintergrund ist, dass die besondere Beitragsberechnung bei der Berechnung der Sozialleistung keine Berücksichtigung findet. Daher hat eine fiktive Nettoarbeitsentgeltberechnung auf der Basis der „normalen“ Beitragsberechnung zu erfolgen (§ 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V, § 46 Abs.1 Satz 2 SGB IX),
[...]
Vielen lieben Dank!
Damit kann ich etwas anfangen.
Obwohl es mich schon wundert, dass man beim Übergangsbereich einen Nachteil beim Krankengeldbezug hat. Aber dann ist es nun mal so. Die Mitarbeiterin wird sich bedanken...☺️
Viele Grüße