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Falsches Nettoentgelt in EEL-Meldung

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letzte Antwort am 25.06.2024 09:40:55 von lohnexperte
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simonefischer
Einsteiger
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Ich benötige eure Hilfe...

 

Bei einer EEL-Meldung wird das falsche Nettoentgelt ausgewiesen.

 

Da die Mitarbeiterin nur Gehalt bekommt und keinen weiteren Arbeitslohn, Zulagen oder Ähnliches ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie der Betrag zustande kommt.

 

Auf der EEL-Meldung müsste doch das Nettoentgelt mit dem auf der Lohnabrechnung übereinstimmen oder etwa nicht?

 

Danke vorab!

 

 

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DanaP
Einsteiger
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

 

ist der Mitarbeiter eventuell in einem Midijob? Dann wird das Netto fiktiv gerechnet. Siehe Dok. 1070307 unter 2.2 Arbeitsentgelt:

 

Auswertung 133: DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen - Erläuterungen für LODAS - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Güße

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Ja, tatsächlich handelt es sich um einen Midijob! Danke!

 

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simonefischer
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

nochmal eine Frage zu dem Sachverhalt.

 

Wo kann ich die "korrekten" Daten, d. h. beitragspflichtiges SV-Brutto und Netto eingeben, damit das Nettoentgelt auf dem AAG-Antrag dasselbe ist wie auf der Lohnabrechnung?  Aktuell wird mir nur das fiktive Nettoengelt auf dem Antrag ausgewiesen, aber nicht das tatsächliche.

 

Dazu finde ich leider keine Informationen. Oder muss ich dies dann direkt mit der Krankenkasse klären?

 

Danke vorab!

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Das fiktive ist das Korrekte in diesem Fall. Es ist nicht das Ziel bei dieser Konstellation identische Beträge mit der Abrechnung zu erreichen, daher bitte nicht "rumbasteln".

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simonefischer
Einsteiger
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Für die Mitarbeiterin macht es aber einen größeren Unterschied beim Krankengeld, ob das fiktive oder das tatsächliche Nettoentgelt angegeben wird. 

 

Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass die Mitarbeiterin weniger Krankengeld im Midijob erhält als wenn sie normal beitragspflichtig abgerechnet würde...

 

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 12
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Bitte recherchieren Sie das ganze doch mal, es ist nicht zum Aussuchen und es ist einfach korrekt das fiktive Entgelt zur Berechnung heranzuziehen weil das die gesetzliche Regelung ist. Das Netto zu Veränderung wäre hier eine Manipulation.

 

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Ich habe schon recherchiert, konnte aber nichts in Erfahrung bringen, dass bei Midijobbern ein anderes als das ausgezahlte Nettoentgelt berücksichtigt wird.

 

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alma82
Aufsteiger
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Hallo,

 

siehe hier:

 

alma82_0-1719234863372.png

 

Gruß Alma82

 

pogo
Experte
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Nachricht 10 von 12
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"Erstell" eine Verdienstbescheinigung im SV-Meldeportal und du erhältst eine lange Erklärung zu den anzugebenden Brutto- und Netto-Entgelten.

 

Ausfüllhinweis: Netto

[...]

Wenn eine beschäftigte Person im Abrechnungszeitraum

  • [...]
  • ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) erhält (Hierbei ist aus dem tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also oh-ne Berücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone – zu ermitteln. Hintergrund ist, dass die besondere Beitragsberechnung bei der Berechnung der Sozialleistung keine Berücksichtigung findet. Daher hat eine fiktive Nettoarbeitsentgeltberechnung auf der Basis der „normalen“ Beitragsberechnung zu erfolgen (§ 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V, § 46 Abs.1 Satz 2 SGB IX),

[...]

 

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Vielen lieben Dank! 

 

Damit kann ich etwas anfangen.

 

Obwohl es mich schon wundert, dass man beim Übergangsbereich einen Nachteil beim Krankengeldbezug hat. Aber dann ist es nun mal so. Die Mitarbeiterin wird sich bedanken...☺️

 

Viele Grüße 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 12 von 12
543 Mal angesehen
Hallo @simonefischer, ich teile Ihr Unverständnis. Meines Wissens wurde immer propagiert, dass man durch die Anwendung der Midijobregeln keinerlei Nachteile erleidet. Offenbar ist das aber nur bei der Rentenversicherung der Fall. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die aktuell geltenden Vorschriften zu einem Ergebnis führen, dass so ursprünglich gar nicht gewollt war bzw. keiner der Verantwortlichen auf dem Schirm bzw. in den abschießenden Konsequenzen durchschaut hatte. Vielleicht hat ja jemand hier Hintergründe zum Gesetzgebungsverfahren etc., aus denen man schlauer wird bzw. die zu unserem Verständnis beitragen. Viele Grüße und einen schönen Tag. PS: Ich habe Ihnen eine PN geschickt.
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letzte Antwort am 25.06.2024 09:40:55 von lohnexperte
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