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Falsche Elstam Daten

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letzte Antwort am 02.03.2023 12:47:07 von renek
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katjafuehrer
Beginner
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Nachricht 1 von 14
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Hallo, ich benötige mal Hilfe. 

 

Zum Jahreswechsel hat mir ein Mitarbeiter ein Schreiben vom Finanzamt gegeben, in welchem er einen Kinderfreibetrag von 2,0 hat. Ich bekomme aber vom Finanzamt nur 1,5 zurück gemeldet. Nach einem Telefonat mit dem Finanzamt haben mir die bestätigt das auch 2,0 bei dem Mitarbeiter hinterlegt ist. Ich habe eine letzte Rückmeldung von Elstam von dem Mitarbeiter aus 12/2022. Neuere Daten werden bei einer Abfrage nicht hinterlegt. Wie kann ich hier vorgehen? 

 

Danke für die Hilfe!

 

Viele Grüße

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 14
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Moin @katjafuehrer ,

ich lehne mich jetzt mal ganz weit raus.. 💪

Ich vermute, dass die Daten, die das Finanzamt schriftlich bestätigt hat, noch nicht 'online' erfasst wurden bzw. noch nicht übermittelt sind. Da würde eine Abfrage der lohnsteuerrechtlichen Daten durch den AN selbst bei Elster sicher helfen. Sollten dort 2 Kinderfreibeträge erfasst sein, würde ich den AN einmal von Elstam abmelden und am nächsten Tag wieder anmelden.

Gruß Flitze

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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NinaJ
Aufsteiger
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Guten Morgen, ist der KFB vielleicht erst später gültig (ab Februar, März...)?

 

 

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renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 14
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Ich würde da erst einmal gar nix machen. Das Gehalt ändert sich dadurch nur im Bereich unter 10 Euro.

 

Als nächstes würde ich eine offizielle Anfrage an das zuständige FA stellen, auf den Fehler und das vorliegende Schreiben hinweisen und um Stellungnahme bitten.

 

Ist die Stellungnahme da - und sagt sicher aus das 2,0 richtig ist, würde ich rückwirkend umstellen und das so zu den Akten nehmen. Eventuell korrigiert sich das in der Zwischenzeit auch.

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katjafuehrer
Beginner
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Nachricht 5 von 14
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Hallo, also das Schreiben was der Mitarbeiter mir vorgelegt hat, hat den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024. Von daher müsste es passen. 

 

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katjafuehrer
Beginner
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Nachricht 6 von 14
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Ok super, ja dann gehe ich den Weg und lege das zu den Akten. Vielen Dank!

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Thomas_Kahl
Meister
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Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?

MfG
T.Kahl
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katjafuehrer
Beginner
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Nachricht 8 von 14
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Hallo, das nicht, aber wenn ich die 1,5 stehen lasse so wie das Finanzamt es mir zurückmeldet. Habe ich den Mitarbeiter als hier und er sagt es müssen aber 2,0 sein. Darf ich denn dann die 2,0 eintragen, wenn er mir das Schreiben mit seinen Lohnsteuermerkmalen gibt die 2,0 eintragen?!

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 9 von 14
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In der Regel geht es doch dem AN darum, dass er denkt, er würde dadurch signifikant mehr Geld bekommen. Machen Sie einfach eine Probe mit den 2 KFB und dann zeigen Sie ihm, dass das nix oder nur ganz wenig ausmacht. Dann teilen Sie ihm mit, dass Sie hier auf die elektronische Rückmeldung warten müssen und das ggf. ein paar Monate dauern kann. Wenn er sieht, dass da maximal ein paar Cent rauskommen, wird er keine Wellen schlagen.

MfG
T.Kahl
oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 14
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@katjafuehrer  schrieb:

Darf ich denn dann die 2,0 eintragen, wenn er mir das Schreiben mit seinen Lohnsteuermerkmalen gibt die 2,0 eintragen?!


Ich würde es nicht machen, sondern nur die ELSTAM-Daten verwenden. Wenn der Mitarbeiter meint, diese sind falsch, muss er sich mit dem FA in Verbindung setzen und dies klären.

katjafuehrer
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Ok danke für die vielen Antworten. 

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renek
Fachmann
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Nachricht 12 von 14
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@Thomas_Kahl  schrieb:

Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?


Gilt sicher nicht für alle Gehaltsklassen. Ich habe das aber mal Spaßeshalber getestet, das wirkt sich im Centbereich aus. Aber wer kennt sie nicht die Mitarbeiter denen es immer um jeden Cent geht...

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 14
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@renek  schrieb:

@Thomas_Kahl  schrieb:

Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?


Gilt sicher nicht für alle Gehaltsklassen. Ich habe das aber mal Spaßeshalber getestet, das wirkt sich im Centbereich aus. Aber wer kennt sie nicht die Mitarbeiter denen es immer um jeden Cent geht...

 

 


Der Kfb wirkt sich im LSt-Erhebungsverfahren nur auf die Kirchensteuer und -sofern entsprechender Verdienst vorliegt- auf den Solidaritätszuschlag aus.

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renek
Fachmann
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Nachricht 14 von 14
303 Mal angesehen

Ja, das ist richtig. Nun wissen alle das ich noch immer in der Kirche bin, toll 😂😂

13
letzte Antwort am 02.03.2023 12:47:07 von renek
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