Hallo, ich benötige mal Hilfe.
Zum Jahreswechsel hat mir ein Mitarbeiter ein Schreiben vom Finanzamt gegeben, in welchem er einen Kinderfreibetrag von 2,0 hat. Ich bekomme aber vom Finanzamt nur 1,5 zurück gemeldet. Nach einem Telefonat mit dem Finanzamt haben mir die bestätigt das auch 2,0 bei dem Mitarbeiter hinterlegt ist. Ich habe eine letzte Rückmeldung von Elstam von dem Mitarbeiter aus 12/2022. Neuere Daten werden bei einer Abfrage nicht hinterlegt. Wie kann ich hier vorgehen?
Danke für die Hilfe!
Viele Grüße
Moin @katjafuehrer ,
ich lehne mich jetzt mal ganz weit raus.. 💪
Ich vermute, dass die Daten, die das Finanzamt schriftlich bestätigt hat, noch nicht 'online' erfasst wurden bzw. noch nicht übermittelt sind. Da würde eine Abfrage der lohnsteuerrechtlichen Daten durch den AN selbst bei Elster sicher helfen. Sollten dort 2 Kinderfreibeträge erfasst sein, würde ich den AN einmal von Elstam abmelden und am nächsten Tag wieder anmelden.
Gruß Flitze
Guten Morgen, ist der KFB vielleicht erst später gültig (ab Februar, März...)?
Ich würde da erst einmal gar nix machen. Das Gehalt ändert sich dadurch nur im Bereich unter 10 Euro.
Als nächstes würde ich eine offizielle Anfrage an das zuständige FA stellen, auf den Fehler und das vorliegende Schreiben hinweisen und um Stellungnahme bitten.
Ist die Stellungnahme da - und sagt sicher aus das 2,0 richtig ist, würde ich rückwirkend umstellen und das so zu den Akten nehmen. Eventuell korrigiert sich das in der Zwischenzeit auch.
Hallo, also das Schreiben was der Mitarbeiter mir vorgelegt hat, hat den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024. Von daher müsste es passen.
Ok super, ja dann gehe ich den Weg und lege das zu den Akten. Vielen Dank!
Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?
Hallo, das nicht, aber wenn ich die 1,5 stehen lasse so wie das Finanzamt es mir zurückmeldet. Habe ich den Mitarbeiter als hier und er sagt es müssen aber 2,0 sein. Darf ich denn dann die 2,0 eintragen, wenn er mir das Schreiben mit seinen Lohnsteuermerkmalen gibt die 2,0 eintragen?!
In der Regel geht es doch dem AN darum, dass er denkt, er würde dadurch signifikant mehr Geld bekommen. Machen Sie einfach eine Probe mit den 2 KFB und dann zeigen Sie ihm, dass das nix oder nur ganz wenig ausmacht. Dann teilen Sie ihm mit, dass Sie hier auf die elektronische Rückmeldung warten müssen und das ggf. ein paar Monate dauern kann. Wenn er sieht, dass da maximal ein paar Cent rauskommen, wird er keine Wellen schlagen.
@katjafuehrer schrieb:Darf ich denn dann die 2,0 eintragen, wenn er mir das Schreiben mit seinen Lohnsteuermerkmalen gibt die 2,0 eintragen?!
Ich würde es nicht machen, sondern nur die ELSTAM-Daten verwenden. Wenn der Mitarbeiter meint, diese sind falsch, muss er sich mit dem FA in Verbindung setzen und dies klären.
Ok danke für die vielen Antworten.
@Thomas_Kahl schrieb:Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?
Gilt sicher nicht für alle Gehaltsklassen. Ich habe das aber mal Spaßeshalber getestet, das wirkt sich im Centbereich aus. Aber wer kennt sie nicht die Mitarbeiter denen es immer um jeden Cent geht...
@renek schrieb:
@Thomas_Kahl schrieb:Mal ganz pragmatisch: bevor Sie hier jetzt weiter Aufwand betreiben - wirkt sich der zusätzliche 0,5 KFB bei dem AN denn überhaupt aus?
Gilt sicher nicht für alle Gehaltsklassen. Ich habe das aber mal Spaßeshalber getestet, das wirkt sich im Centbereich aus. Aber wer kennt sie nicht die Mitarbeiter denen es immer um jeden Cent geht...
Der Kfb wirkt sich im LSt-Erhebungsverfahren nur auf die Kirchensteuer und -sofern entsprechender Verdienst vorliegt- auf den Solidaritätszuschlag aus.
Ja, das ist richtig. Nun wissen alle das ich noch immer in der Kirche bin, toll 😂😂