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Energiepreispauschale neue MitarbeiterInnen ab September

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letzte Antwort am 21.09.2022 13:19:50 von Bastian_F
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Cora81
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Im Dokument Dok.-Nr.: 1023852 steht folgendes:

 

Lohnsteuer-Anmeldung

Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer werden für die Lohnsteuer-Anmeldung August (bei monatlichen Anmeldezeitraum) automatisch berücksichtigt. Für jeden Arbeitnehmer wird ein Betrag von 300,00 Euro verrechnet.

 

Mit dem Service-Release Lohn und Gehalt und LODAS (voraussichtlich 04.08.2022) wird anhand der Stammdaten geprüft und automatisch vorbelegt, ob ein Arbeitnehmer

  • anspruchsberechtigt (= ja)

  • nicht anspruchsberechtigt (= nein)

  • zu prüfen

ist.

 

Frage:

 

Werden die neuen MitarbeiterInnen mit Eintritt zum 01.09.2022 hier auch berücksichtigt, wenn ich diese schon im August anlege? Natürlich mit dem richtigen Eintrittsdatum.

 

Ich lege neue MitarbeiterInnen für gewöhnlich nicht so früh an, deswegen bin ich mir unsicher, ob das so klappen würde.

 

Falls mir da jemand helfen kann, wäre das super. Danke schon mal.

 

 

MHoeft
Fortgeschrittener
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Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022. (§ 114 EStG)

mh
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Cora81
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Das ist mir klar.

 

Es geht mir darum, ob die neuen Mitarbeiter (ab 1.9.22) vom Programm in der Lohnsteuer Anmeldung August berücksichtigt werden, wenn ich sie schon im August anlege.

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nein, wird nicht berücksichtigt.

mh
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Uwe_Lutz
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@MHoeft  schrieb:

Nein, wird nicht berücksichtigt.


Und das schließen Sie woraus?

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jafrasch
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Laut BMF FAQ VI Nr. 5 gilt:

 

Da der Arbeitnehmer am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zum Arbeitgeber steht, hat der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Auszahlung hat in der Regel im September 2022 zu erfolgen. Kann die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022 erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die Auszahlung mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt.

Die Refinanzierung des Arbeitgebers erfolgt über eine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@jafrasch  schrieb:

 

Die Refinanzierung des Arbeitgebers erfolgt über eine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022.


Das ist mir durchaus bekannt. Wenn ich aber zum Zeitpunkt der August-Abrechnung schon weiß, dass ein neuer AN am 01.09.2022 anfängt, kann ich diesen doch gleich in der ursprünglichen LStA berücksichtigen und muss nicht später eine berichtigte Meldung abgeben.

jafrasch
Aufsteiger
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Naja, das ist halt die Sichtweise des BMF. Praktisch würde ich auch schon die Neueintritte (sofern schon bekannt) anlegen und bereits geltend machen. Mit dem Risiko das die neue / der neue AN auch eventuell nicht zum 01.09.2022 die Stelle antritt.

 

Was ich nicht weis, ob sich DATEV sklavisch an die Sichtweise des BMF hält, oder es technisch zulässt die Neueintritte zum 01.09. bereist mit dem Lauf 08/2022 zu berücksichtigen. Warten wir den 04.08.2022 ab.

 

Und mal Ernsthaft: Das Gesetz ist schon Mist. Wie sollen da erst die Feinheiten der Umsetzung laufen.

Cora81
Beginner
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Da ist jetzt auch nicht wirklich die Antwort auf meine Frage.

 

Er bekommt das Geld ja im September. Es geht mir nur darum, ob er in der Lohnsteuer Anmeldung berücksichtigt wird, wenn die Personaldaten schon im August anlege.

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Siehe DATEV-Hilfe unter Lohnsteueranmeldung.

 

Soweit ich es gesehen habe, wird die Energiekostenpauschale über Lohnsteuerdaten aus einer Nebenbuchführung erfasst ( Erfassen | Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Nebenbuchführung). Mit der Version vom 04.08. wird dort eine neue Kennziffer 35 eingefügt.

 

Hier geben Sie im September die nachzuberechnenden 300 Euro ein.

mh
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@MHoeft  schrieb:

Siehe DATEV-Hilfe unter Lohnsteueranmeldung.

 

Soweit ich es gesehen habe, wird die Energiekostenpauschale über Lohnsteuerdaten aus einer Nebenbuchführung erfasst ( Erfassen | Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Nebenbuchführung). Mit der Version vom 04.08. wird dort eine neue Kennziffer 35 eingefügt.

 

Hier geben Sie im September die nachzuberechnenden 300 Euro ein.


Das habe ich anders verstanden.

 

Es wird im Brennpunkt der neuen Version pro Mitarbeiter ein Feld Anspruchsberechtigung Ja/Nein geben. Und daraus wird dies in die LStA eingesteuert. Eine manuelle Erfassung über die Nebenbuchführung kann ich aus dem Hilfe-Text nicht rauslesen.

Cora81
Beginner
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So verstehe ich das eben auch.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


wird ein Arbeitnehmer mit Eintrittsdatum 01.09.2022 bereits im Bearbeitungsmonat August in den Personalstammdaten angelegt, wird dieser auch für die Lohnsteueranmeldung August 2022 berücksichtigt.


In der Nebenbuchführung können Werte im Bearbeitungsmonat 08/22 für Arbeitnehmer vorgegeben werden, die noch nicht im Abrechnungsprogramm angelegt wurden und in der Lohnsteueranmeldung August 2022 für die Energiepreispauschale berücksichtigt werden sollen.

 

Der Sachverhalt wird in unseren Hilfe-Dokumenten zum Thema Energiepreispauschale bis spätestens 04.08.2022 entsprechend erläutert.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
Cora81
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Vielen Dank

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powerixa
Beginner
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Hallo!

 

Ich habe bzgl. der Energiepreispauschale alles gemäß Vorgaben (Brennpunkte, neue AN ab 01.09. als "Ja" geschlüsselt) erledigt.

 

Gebe ich die Probeabrechnung aus, stehen die neuen AN (ab 01.09) aber nicht auf der Liste (Hinweise im Protokoll, hier werden die AN aufgeführt, die in die LstA f. 08. bei der Energiekostenpauschale berücksichtigt werden).

 

Werden diese nun berücksichtigt oder nicht? Handelt es sich um ein Fehler im Protokoll oder werden sie nun wirklich nicht berücksichtigt? Lt. Einstellungen in den Brennpunkten ist alles gut.

 

VG

Anja

AS1603
Einsteiger
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Hallo,

ich habe die gleiche Frage. Wir bekommen ab 1.9. sicher zwei neue Auszubildende und ich habe die beiden in Lohn und Gehalt bereits angelegt. Beide erhalten von Datev aber bei der Zuordnung ein "nein" bzgl. EPP-Berechtigung (vermutl. wegen Vorgaben...). Letztlich muss ich als Arbeitgeber den beiden aber doch die EPP auszahlen, deshalb würde ich die beiden gern gleich in die August-Lohnsteuer mitaufnehmen, um die Korrektur zu sparen. Reicht es wohl, wenn ich manuell die beiden auf "ja" setze? Werden dann die 3x300€ mit von der Lohnsteuer August mit abgezogen? Wäre die einfachste Lösung....

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TN
Fachmann
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Unserem Verständnis nach ja, denn sie waren vermutlich nur deswegen mit "nein" markiert, weil sie zum Zeitpunkt des Updates noch nicht hinterlegt waren.

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tax
Fortgeschrittener
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Hallo Datev,

 

warum werden AN, die zum 1.9. eintreten und Stammdaten erfasst sind, nicht auf dem Hinweisprotokoll August aufgeführt, dass sie in der aktuellen LSt-Anmeldung berücksichtigt werden?

 

 

VG

Tax

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TN
Fachmann
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Weil im Hinweisprotokoll

1. keine EPP-Daten stehen und sie 

2. im August nicht abgerechnet werden.

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tax
Fortgeschrittener
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Natürlich stehen im August Hinweisprotokoll die Namen der AN welche in LSt-Anmeldung für die EPP berücksichtigt werden. Nur der AN mit Eintritt 1.9. fehlt.

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TN
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Da habe ich mich wohl zu kurz ausgedrückt.

Der AN ab 01.09. steht nicht drin, weil er im August nicht abgerechnet wird.

pogo
Meister
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Ich kann nur beitragen, dass ich einen Mitarbeiter mit Eintritt 1.9. im August angelegt habe.

Der wurde dann berücksichtigt bei der LSt-Anmeldung und bei den Hinweisen bei der Probeabrechnung. 

 

Natürlich gab es andere Meldungen, dass es kein Eintrittsdatum im Abrechnungsmonat gibt, aber die hab ich mal ignoriert.

 

Es war nicht geplant, dass so zu machen. Aber es hat funktioniert.

Ob der von Datev beschriebene Weg (MA anlegen im September, EPP-Auszahlung Ja) wirklich funktioniert, weiß ich also auch nicht.

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tax
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Ich habe jetzt abgerechnet.

Auf dem rückübertragenen Hinweisprotokoll wird die Personalnummer bei der EPP mit aufgeführt.

Fehlt dann also nur bei der Probeabrechnung.

 

Schon schade das man alles selbst irgendwie austesten muss und es kein gutes Dokument dazu gibt.

 

 

VG

Tax

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anja,


Arbeitnehmer mit Eintritt 01.09.2022 werden auf den Fehler- und Hinweisprotokoll für August 2022 mit Personalnummer, aber ohne Namen ausgewiesen.

 

Diese werden für die Lohnsteueranmeldung berücksichtigt. 


Ist das bei Ihnen der Fall?


Sollte die Personalnummer komplett fehlen, wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir die Schlüsselungen entsprechend überprüfen können. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tax
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Frau Schön, es wäre sehr schön, wenn sie diese Info auch im Hilfe Center Dokument erwähnen.

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Sylvia1503
Beginner
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Hallo Frau Schön,

 

ich habe 2 neue Mitarbeiter ab September. Würde die beiden gerne schon mal im Bearbeitungsmonat August anlegen, damit diese auch bei der Abgabe der Lohnsteuer August für die EPP berücksichtigt werden.

 

Da mir noch etliche Daten von diesen beiden Mitarbeitern fehlen wie z. B. Identifikationsnummer reicht das aus, dass ich nur Name, Adresse eingebe? Oder muss ich alle Daten komplett zusammen haben?

 

Hoffe die Frage war jetzt nicht zu peinlich.

 

Schöne Grüße

Sylvia

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Hinweis wurde in unserem Hilfe-Dokument: Energiepreispauschale in LODAS abrechnen bereits unter Punkt 3.1 aufgenommen. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wicki04
Aufsteiger
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Ich habe bei einem Mandanten 2. Abrufe.

Im zweiten Abruf heute sind mehrere Minijobber und zwei neue Arbeitnehmer ( ein AN ab 01.08. und ein AN ab 01.09.22) zusätzlich angelegt worden und anspruchsberechtigt auf ja geschlüsselt worden. Drei neue Mitarbeiter ab 01.09.22 wurden von mir bereits im ersten Abruf angelegt und auf anspruchsberechtigt mit Ja geschlüsselt.
Ich habe eine Abrechnungsvorschau angefordert und es fehlen mir 4 Mitarbeiter in der Lohnsteuer Anmeldung 08/2022. Ich vermute es sind die Mitarbeiter mit Beginn ab 01.09.2022. 

Woran kann das liegen und kann bzw. muss ich diese 4 Mitarbeiter jetzt manuell über die Nebenbuchführung erfassen? Ich habe etwas Sorge, dass diese dann bei einer endgültigen Abrechnung mit dem zweiten Abruf  in der Lohnsteuer- Anmeldung dann doch enthalten sind.

Ich habe den ersten Abruf mit der LODAS Version 11.87 gemacht. Jetzt haben wir die vollständige Version 11.93 auf dem System. 

 

 

Bei allen anderen Mandanten mit nur einem Abruf hat es super mit der Anlage der neuen MA ab 01.09.  funktioniert und es wurde alles korrekt in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt. 

 

KOB
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Uwe_Lutz
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@wicki04  schrieb:

Ich habe bei einem Mandanten 2. Abrufe.

 

...

 

Bei allen anderen Mandanten mit nur einem Abruf hat es super mit der Anlage der neuen MA ab 01.09.  funktioniert und es wurde alles korrekt in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt. 

 


Bei Abrechnung in 2 Gruppen müssen Sie die neu eingestellten Mitarbeiter über die Nebenbuchführung erfassen:

 

Uwe_Lutz_0-1661972201084.png

(Auszug aus Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen - DATEV Hilfe-Center)

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

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wicki04
Aufsteiger
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super vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! 

KOB
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letzte Antwort am 21.09.2022 13:19:50 von Bastian_F
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