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Ende Krankengeldbezug - Beginn Arbeitslosengeld - Arbeitsbescheinigung erstellen

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letzte Antwort am 03.07.2025 18:25:51 von SusanV
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Blümchen2805
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

der Bezug von Krankengeld hat bei einer Mitarbeiterin am 23.05.2025 geendet. Sie soll im Anschluss Arbeitslosengeld beziehen, also ist eine Arbeitsbescheinigung erforderlich.

Folgendes habe ich bisher eingegeben:

  • Fehlzeit Krankengeld beendet zum 23.05.2025
  • neue Fehlzeit ab 24.05.2025 "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld"
  • Bei "Kündigung/Entlassung" habe ich noch nichts eingetragen.

Der Mai ist noch nicht abgerechnet.

 

Die Mitarbeiterin soll voraussichtlich nicht gekündigt werden. Die Agentur benötigt eine Arbeitsbescheinigung zur Berechnung vom Arbeitslosengeld. Ist es möglich eine Arbeitsbescheinigung über Lodas zu erstellen? Wenn ja, wie muss ich hier vorgehen.

 

Danke! 🙂 

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 8
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LODAS: Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln - 3.3.1 Fehlzeiten erfassen

 

Im Hilfe-Center ist der Fall beschrieben.

Du hast ja schon fast alles gemacht.

 

Der Mai muss abgerechnet sein, bevor die Bescheinigung verschickt werden kann.

Das geht auch per Vorwegabrechnung für diesen einen MA, wenn es ansonsten zu lange dauern würde, bis die nächsten Abrechnung ansteht.

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,


@pogo hat das Wichtigste schon beschrieben.


Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen:


• Es darf kein Ende-Datum in der Fehlzeit erfasst werden, wenn eine Arbeitsbescheinigung angefordert wird.
• Unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung muss nur im Register Zahlungen bei Austritt in der Liste Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nein geschlüsselt werden.
• Der Monat des Beginns der Fehlzeit muss abgerechnet sein.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Heidi2
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

ich habe eine Arbeitsbescheinigung erstellt für eine Mitarbeiterin. Krankengeldbezug vom 15.4.2024-1.6.2025.

Ab dem 2.6.2025 Ende Krankengeld/Beginn ALG

In der Bescheinigung werden nur die Zeiten von 05/2024 - 04/2025 bescheinigt. Natürlich mit 0,00€

Das Arbeitsamt benötigt aber die letzten 12 Monate vor Beginn Krankengeld, also 15.4.2023 - 14.4.2024.

Die Zeiten wurden lt. Arbeitsamt nicht bescheinigt. auch die Unterbrechungstatbestände (Punkt 2.2 der Arbeitsbescheinigung) stimmen nicht.

Hier wurde Krankengeld vom 5.1.2023 - 15.1.2023 bescheinigt. Das ist auch korrekt. Der Krankengeldbezug 15.4.2024 - 1.6.2025 wird nicht bescheinigt. Dafür wieder die Aussteuerung ab 2.6.2025

 

Wo liegt hier der Hase begraben? Irgendwie hakt es immer, wenn Daten aus dem Vorvorjahr benötigt werden. Das ist bei den Tatbeständen Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld leider oft der Fall

 

Viele Grüße, Heidi

SusanV
Beginner
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Nachricht 5 von 8
146 Mal angesehen

Hallo Heidi,

 

da klinke ich mich auch mal mit ein, ich habe gerade das gleiche Problem, dass in der Arbeitsbescheinigung nur die letzten 12 Monate mit 0 bescheinigt werden, und nicht die Monate davor.

 

Ich habe die Bescheinigung allerdings vor der Abrechnung des Monats, in dem der Krankengeldbezug beginnt, abgerufen und wollte es jetzt nochmal versuchen mit Vorwegabrechnung und dann Abruf der Bescheinigung.

 

Hattest du den Monat, in dem der Arbeitslosengeldbezug beginnt, bereits abgerechnet, als du die Bescheinigung abgerufen hast?

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Heidi2
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo SusanV,

 

genau wie Du: vor Abrechnung des Juni....

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Heidi2
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
124 Mal angesehen

Hallo SusanV,

 

ich hab es nochmal probiert. Es klappt semimäßig.

Bescheinigt werden jetzt die Monate 7/2023 - 1/2024. Das Arbeitsamt will aber die 12 Monate vor Krankengeld.

Aber 7 Monate haben wir ja schon mal.....

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SusanV
Beginner
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Nachricht 8 von 8
113 Mal angesehen

Ich habe es jetzt auch so hinbekommen. 7 Monate werden mit Betrag ausgegeben, genau, also insgesamt 24 Monate, was per se ja passt.

Wenn allerdings 12 Monate vor Krankengeldbezug gefordert werden, muss das wohl manuell über das SV-Meldeportal erstellt werden.

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letzte Antwort am 03.07.2025 18:25:51 von SusanV
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