abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EPP - fehlende Mitarbeiter im Prüfprotokoll 08/2022

10
letzte Antwort am 19.09.2022 12:07:43 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NinaW
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
550 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

in meinem Prüfprotokoll sind nicht alle Arbeitnehmer aufgeführt die in 09/2022 eine EPP erhalten sollen - trotz gesetztem Kennzeichen? Ist das Richtig?

 

Und wie kann ich prüfen welche Mitarbeiter die am 01.09.2022 eingestellt worden sind unter Programmstand

< 11.87/11.93 angelegt wurden um evt. die Nebenbuchführung zu ändern?

 

NinaW_0-1662101218580.png

 

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe...

 

Grüße

 

ennoh
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 11
543 Mal angesehen

Guten Morgen!

 

Habe eben auch einen Beitrag zum gleichen Thema gestartet.

Da bin ich ja nicht allein und es liegt nicht an mir.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 11
490 Mal angesehen

@NinaW  schrieb:

 

 

Und wie kann ich prüfen welche Mitarbeiter die am 01.09.2022 eingestellt worden sind unter Programmstand

< 11.87/11.93 angelegt wurden um evt. die Nebenbuchführung zu ändern?

 

 

 

 


Für alle Abrechnungen, die seit dem 01.09.2022 über LODAS erfolgen müssen ALLE Mitarbeiter, die zum 01.09.2022 eingestellt werden, in der Nebenbuchführung erfasst werden.

 

Uwe_Lutz_0-1662109855595.png

aus Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen - DATEV Hilfe-Center

 

0 Kudos
NinaW
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
464 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

nur nochmal zur Sicherheit:

 

Da ich die Augustabrechnung erst heute zum 02.09. mache muss ich die EPP in der Nebenbuchführung für die LST August erfassen.

 

Hätte ich die Abrechnung bereits zum 31.8. gemacht wäre die EPP in der LST-Meldung berücksichtigt....

 

Kann ich das so verstehen?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
444 Mal angesehen

@NinaW  schrieb:

 

 

Kann ich das so verstehen?


Ja, so ist das zu verstehen.

 

NACHTRAG: Nur für Neueinstellungen zum 01.09.2022! Alle vorhandenen Mitarbeiter werden normal berücksichtigt.

 

 

 

 

@datev: Lässt sich das noch kurzfristig umsetzen, dass bei Probeabrechnungen, die jetzt erstellt werden, dies im Hinweis- und Fehlerprotokoll aufgenommen wird? 

 

 @Monique_Müller @Wolfgang_Stein @Nina_Schöneweis @Verena_Heinlein 

 

 

SAM_24
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 11
423 Mal angesehen

1. Ich habe heute eine Wiederabrechnung komplett f. August gemacht, weil ein Minijobber seinen Anspruch nachträglich bestätigt hatte.

2. Ich habe heute einen 2. Abruf gemacht für die Stundenlöhne.

 

In beiden Fällen waren alle Mitarbeiter nicht auf dem Hinweisprotokoll genannt für die Auszahlung.

Aber bei der Echtabrechnung sind die korrekten Beträge automatisch in der Lohnsteueranmeldung enthalten. Ich musste nichts über die Nebenbuchführung erfassen.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 11
413 Mal angesehen

@SAM_24  schrieb:

1. Ich habe heute eine Wiederabrechnung komplett f. August gemacht, weil ein Minijobber seinen Anspruch nachträglich bestätigt hatte.

2. Ich habe heute einen 2. Abruf gemacht für die Stundenlöhne.

 

In beiden Fällen waren alle Mitarbeiter nicht auf dem Hinweisprotokoll genannt für die Auszahlung.

Aber bei der Echtabrechnung sind die korrekten Beträge automatisch in der Lohnsteueranmeldung enthalten. Ich musste nichts über die Nebenbuchführung erfassen.


Das heißt, die Bestandsmitarbeiter werden korrekt berücksichtigt.

 

Nur Neueinstellungen zum 01.09.2022 müssen in der Nebenbuchführung erfasst werden.

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 11
402 Mal angesehen

@NinaW  schrieb:

 

Kann ich das so verstehen?


Ich sag mal, nein, das kann man so nicht verstehen.

 

Für Neueintritte ab 1.9. ja -> Nebenbuchführung

 

Was mit existierenden Mitarbeitern ist, ist absolut unklar laut Hinweisprotokoll, Hilfe-Center, ...

Man weiß es nach der Abrechnung oder vielleicht über die Abrechnungsvorschau.

NinaW
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
398 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 11
147 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. 


Im Fehler- und Hinweisprotokoll wird für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 1.09.2022 folgender Hinweis ausgegeben:


Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 01.09.2022 werden nicht automatisch für die 08/2022 Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt. Für diese Beschäftigten muss der Betrag der Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Senden Sie ggf. ergänzende Eingaben mit einer Wiederabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
140 Mal angesehen

@Kristin_Frohmeyer  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. 


Im Fehler- und Hinweisprotokoll wird für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 1.09.2022 folgender Hinweis ausgegeben:


Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 01.09.2022 werden nicht automatisch für die 08/2022 Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt. Für diese Beschäftigten muss der Betrag der Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Senden Sie ggf. ergänzende Eingaben mit einer Wiederabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat.

 

 


Hallo Frau Frohmeyer,

 

ja vielen Dank. Hatte ich inzwischen auch gesehen, dass der Hinweistext mittlerweile angepasst  bzw. ausgegeben wurde.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
10
letzte Antwort am 19.09.2022 12:07:43 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage