Hallo Zusammen,
in meinem Prüfprotokoll sind nicht alle Arbeitnehmer aufgeführt die in 09/2022 eine EPP erhalten sollen - trotz gesetztem Kennzeichen? Ist das Richtig?
Und wie kann ich prüfen welche Mitarbeiter die am 01.09.2022 eingestellt worden sind unter Programmstand
< 11.87/11.93 angelegt wurden um evt. die Nebenbuchführung zu ändern?
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe...
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen!
Habe eben auch einen Beitrag zum gleichen Thema gestartet.
Da bin ich ja nicht allein und es liegt nicht an mir.
@NinaW schrieb:
Und wie kann ich prüfen welche Mitarbeiter die am 01.09.2022 eingestellt worden sind unter Programmstand
< 11.87/11.93 angelegt wurden um evt. die Nebenbuchführung zu ändern?
Für alle Abrechnungen, die seit dem 01.09.2022 über LODAS erfolgen müssen ALLE Mitarbeiter, die zum 01.09.2022 eingestellt werden, in der Nebenbuchführung erfasst werden.
aus Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen - DATEV Hilfe-Center
Hallo Herr Lutz,
nur nochmal zur Sicherheit:
Da ich die Augustabrechnung erst heute zum 02.09. mache muss ich die EPP in der Nebenbuchführung für die LST August erfassen.
Hätte ich die Abrechnung bereits zum 31.8. gemacht wäre die EPP in der LST-Meldung berücksichtigt....
Kann ich das so verstehen?
@NinaW schrieb:
Kann ich das so verstehen?
Ja, so ist das zu verstehen.
NACHTRAG: Nur für Neueinstellungen zum 01.09.2022! Alle vorhandenen Mitarbeiter werden normal berücksichtigt.
@datev: Lässt sich das noch kurzfristig umsetzen, dass bei Probeabrechnungen, die jetzt erstellt werden, dies im Hinweis- und Fehlerprotokoll aufgenommen wird?
@Monique_Müller @Wolfgang_Stein @Nina_Schöneweis @Verena_Heinlein
1. Ich habe heute eine Wiederabrechnung komplett f. August gemacht, weil ein Minijobber seinen Anspruch nachträglich bestätigt hatte.
2. Ich habe heute einen 2. Abruf gemacht für die Stundenlöhne.
In beiden Fällen waren alle Mitarbeiter nicht auf dem Hinweisprotokoll genannt für die Auszahlung.
Aber bei der Echtabrechnung sind die korrekten Beträge automatisch in der Lohnsteueranmeldung enthalten. Ich musste nichts über die Nebenbuchführung erfassen.
@SAM_24 schrieb:1. Ich habe heute eine Wiederabrechnung komplett f. August gemacht, weil ein Minijobber seinen Anspruch nachträglich bestätigt hatte.
2. Ich habe heute einen 2. Abruf gemacht für die Stundenlöhne.
In beiden Fällen waren alle Mitarbeiter nicht auf dem Hinweisprotokoll genannt für die Auszahlung.
Aber bei der Echtabrechnung sind die korrekten Beträge automatisch in der Lohnsteueranmeldung enthalten. Ich musste nichts über die Nebenbuchführung erfassen.
Das heißt, die Bestandsmitarbeiter werden korrekt berücksichtigt.
Nur Neueinstellungen zum 01.09.2022 müssen in der Nebenbuchführung erfasst werden.
@NinaW schrieb:
Kann ich das so verstehen?
Ich sag mal, nein, das kann man so nicht verstehen.
Für Neueintritte ab 1.9. ja -> Nebenbuchführung
Was mit existierenden Mitarbeitern ist, ist absolut unklar laut Hinweisprotokoll, Hilfe-Center, ...
Man weiß es nach der Abrechnung oder vielleicht über die Abrechnungsvorschau.
Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung
Hallo Herr Lutz,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Im Fehler- und Hinweisprotokoll wird für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 1.09.2022 folgender Hinweis ausgegeben:
Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 01.09.2022 werden nicht automatisch für die 08/2022 Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt. Für diese Beschäftigten muss der Betrag der Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Senden Sie ggf. ergänzende Eingaben mit einer Wiederabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat.
@Kristin_Frohmeyer schrieb:Hallo Herr Lutz,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Im Fehler- und Hinweisprotokoll wird für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 1.09.2022 folgender Hinweis ausgegeben:
Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 01.09.2022 werden nicht automatisch für die 08/2022 Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt. Für diese Beschäftigten muss der Betrag der Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Senden Sie ggf. ergänzende Eingaben mit einer Wiederabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat.
Hallo Frau Frohmeyer,
ja vielen Dank. Hatte ich inzwischen auch gesehen, dass der Hinweistext mittlerweile angepasst bzw. ausgegeben wurde.
Viele Grüße
Uwe Lutz