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EPP bei vierteljährlicher LSt-Anmeldung und Austritt im September

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letzte Antwort am 05.10.2022 08:15:10 von susanne25
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Alex_N
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Hallo zusammen,

 

bei einem Mandanten habe ich folgende Konstellation, für die ich hier noch keine Lösung gefunden habe.

- vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung, also standardmäßig wird die EPP mit der Gehaltsabrechnung Oktober an die Arbeitnehmer ausgezahlt und mit der LSt-Anmeldung für das dritte Quartal die EPP vom Finanzamt erstattet.

- Eine Arbeitnehmerin tritt zum 30.09.2022 aus

 

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf die EPP, da sie zum ersten September beschäftigt ist und es sich um das Hauptbeschäftigungsverhältnis handelt (Steuerklasse I). Der Arbeitgeber möchte nicht einen Monat in Vorleistung gehen (es gibt noch mehr Arbeitnehmer mit Anspruch auf die EPP) und daher den Auszahlungsmonat nicht auf September vorverlegen.

 

Kann die EPP dann bei ihr trotzdem im Oktober abgerechnet werden mit einer Nachberechnung auf den September oder bekommt sie dann doch keine EPP und muss es über die Steuererklärung machen? Wie wird das bei DATEV/LODAS programmtechnisch gelöst?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise und Hilfe!

Alex N.

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boomboom
Meister
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@Alex_N 

interessanter Fall...

 

Bei L&G sieht es so aus:

EPP lässt sich nur für alle MA in einem Monat ansteuern.

Lohnart 5800 kann nicht separat abgerechnet werden, sondern nur über den EPP-Assistenten.

Sie kann auch nicht kopiert oder mit Kern EPP neu angelegt werden (exklusiv für den EPP-Assistenten).

Man braucht den Kern aber für den Großbuchstaben E auf der LSt-Besch.

Also geht es so nicht.

Dann verbleibt eigentlich nur die manuelle Storno u. Korrektur der LSt-Besch. und Abrechnung sowie Anpassung der LSt-Anmeldung mit Nebenbuchführung oder Austritt 1.10. mit Abrechnung der 300, sofern der Mitarbeiter damit einverstanden ist.

Keine Gewähr... alles Neuland ;-).

 

Ich habe meine Mandanten fast alle auf den September gedrängt.. erspart Erklärungen ggü. MA, weil Person XY hat die 300 schon.. tut den Mandanten meist nicht weh.. der MA kann das Geld nutzen.. ich kann es abhaken.. WIN/WIN/WIN 😉

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


auch in LODAS kann man, wie von @boomboom beschrieben, die Lohnart 799 nicht separat ansteuern.

Eine "Vorverlegung" der Auszahlung in den September für einen Mitarbeiter ist daher nicht möglich, auch nicht über eine Nachberechnung. 
Es bleiben die schon genannten Möglichkeiten oder der Mitarbeiter muss sich die Energiepreispauschale mit der Einkommenssteuererklärung holen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Alex_N
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OK,

vielen Dank für Ihre Antworten!

Dann werde ich versuchen den Arbeitgeber zu überzeugen, in Vorleistung zu gehen und die EPP bereits im September abzurechnen. Das ist wie @boomboom bereits geschrieben hat, wohl die schönste Lösung für alle, wenn es sich der Arbeitgeber leisten kann.

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Lila_Lohn
Einsteiger
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Hallo liebe EPP-Geplagten und liebe DATEV,

 

ich habe eine ähnliche Konstellation bei einem Mandanten, Austritt Mitarbeiter im Laufe des September, EPP bei vierteljährlicher Lohnsteueranmeldung im Oktober. (Der Mandant möchte in meinem Fall auch nicht die Auszahlung auf September vorziehen).

 

Im Dok. 1024623 wird mittlerweile unter 8.3 der Sachverhalt ja mit Auszahlung über die ESt gelöst.

 

Vom niedersächsischen Finanzministerium habe ich dazu heute die folgende Auskunft bekommen, dort beurteilt man den Sachverhalt anders:

"Ein Arbeitgeber mit vierteljährlicher Anmeldung hat kein Wahlrecht, auf die Auszahlung der EPP zu verzichten. Er ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die EPP auszuzahlen. Maßgeblich ist, dass am 1. September 2022 ein aktives erstes Dienstverhältnis bestand. Die Auszahlung der EPP kann wahlweise im September oder Oktober erfolgen, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer."

 

Ich mag den Bereich Lohnabrechnung wirklich total... 😬

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Thomas_Kahl
Meister
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Dann zahlen Sie doch im Oktober aus. Eigentlich müsste es funktionieren, wenn Sie den Haken bei "Einmalzahlungen nach Austritt berechnen" reinmachen. Da die EPP eine Einmalzahlung ist, sollte das funktionieren. Einfach mal ausprobieren - und dann bitte berichten.

MfG
T.Kahl
Lila_Lohn
Einsteiger
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Das würde ich liebend gerne versuchen, allerdings weigert sich der Mandant nach wie vor, in diesem Fall die EPP auszuzahlen.

 

Bei Einmalzahlung nach Austritt bestünde ja auch das Problem, dass nicht bekannt ist, wie der AN in 10/ beschäftigt ist (auf Kooperation kann ich da nicht hoffen, s.o.), so dass ich ja mit Steuerklasse VI abrechnen müsste - aber das ginge ja auch nicht, denn es wäre nicht das 1. Dienstverhältnis.

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m_brunzendorf
Fachmann
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@Lila_Lohn  schrieb:

Bei Einmalzahlung nach Austritt bestünde ja auch das Problem, dass nicht bekannt ist, wie der AN in 10/ beschäftigt ist (auf Kooperation kann ich da nicht hoffen, s.o.), so dass ich ja mit Steuerklasse VI abrechnen müsste - aber das ginge ja auch nicht, denn es wäre nicht das 1. Dienstverhältnis.


Achtung. Wenn ich das bisher nicht falsch verstanden habe, ist doch der 1. 9. maßgebend.

 

Meiner Meinung nach ist es doch vollkommen unerheblich, wie dann der Stand per 10/2022 ist.

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A-Schneider
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe das gleiche Problem. Ich habe 09/2022 jetzt verarbeitet mit der EPP für diesen AN, also in der LStA III/22 abgezogen. Mit dem Haken "Einmalbezüge nach Austritt" funktioniert es (bei mir) leider nicht. Wenn ich den Haken in 10/2022 setze, rechnet er die EPP nicht ab, weil ausgetreten. Wenn ich den Haken in 09/2022 setze, rechnet er die EPP zwar ab, erstellt aber vermutlich keine neue LStB, da der Hinweis kommt "wurde bereits mit ... erstellt".

Jetzt habe ich probeweise im Monat 09/2022 eine weitere Lohnart EPP angelegt (LODAS) mit StLA 203 und die Versteuerung auf 7 geändert (Schlüsselung wie EPP über StLA 799 auch), und dann im Monat 10/2022 eine Nachberechnung für 09/2022 erfasst mit der zweiten LA. Das sieht eigentlich soweit richtig aus (Steuer Jahrestabelle und sv-frei) und ich denke, dass die LStB dann hoffentlich auch richtig kommt (zumindest kommt keine Fehlermeldung, dass sie bereits mit ... erstellt wurde).

Damit ist für den AG die Auszahlung Ende Oktober und muss nicht vorfinanziert werden und der AN bekommt auch sein Geld und muss es sich nicht über die EStE holen, die mein AN vermutlich gar nicht macht.

Ich hoffe, dass damit allen geholfen ist (AN und AG) und das eine praktikable Lösung sein könnte... falls nicht, freue ich mich natürlich über eine Info.

 

Viele Grüße

A. Schneider

A-Schneider
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... OK, ich habe die Info zu LuG nicht komplett gelesen, man braucht auch den Großbuchstaben E..., war also nichts.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 14
1274 Mal angesehen

@A-Schneider  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe das gleiche Problem. Ich habe 09/2022 jetzt verarbeitet mit der EPP für diesen AN, also in der LStA III/22 abgezogen. Mit dem Haken "Einmalbezüge nach Austritt" funktioniert es (bei mir) leider nicht. Wenn ich den Haken in 10/2022 setze, rechnet er die EPP nicht ab, weil ausgetreten. Wenn ich den Haken in 09/2022 setze, rechnet er die EPP zwar ab, erstellt aber vermutlich keine neue LStB, da der Hinweis kommt "wurde bereits mit ... erstellt".

Jetzt habe ich probeweise im Monat 09/2022 eine weitere Lohnart EPP angelegt (LODAS) mit StLA 203 und die Versteuerung auf 7 geändert (Schlüsselung wie EPP über StLA 799 auch), und dann im Monat 10/2022 eine Nachberechnung für 09/2022 erfasst mit der zweiten LA. Das sieht eigentlich soweit richtig aus (Steuer Jahrestabelle und sv-frei) und ich denke, dass die LStB dann hoffentlich auch richtig kommt (zumindest kommt keine Fehlermeldung, dass sie bereits mit ... erstellt wurde).

Damit ist für den AG die Auszahlung Ende Oktober und muss nicht vorfinanziert werden und der AN bekommt auch sein Geld und muss es sich nicht über die EStE holen, die mein AN vermutlich gar nicht macht.

Ich hoffe, dass damit allen geholfen ist (AN und AG) und das eine praktikable Lösung sein könnte... falls nicht, freue ich mich natürlich über eine Info.

 

Viele Grüße

A. Schneider


Mit der Lösung werden Sie zwar steuerlich die richtigen Werte ermitteln, Ihnen fehlt dann aber das "E" für die ausgezahlte EPP auf der LSt-Bescheinigung. (hatten Sie ja schon selbst angemerkt...)

 

Haben Sie mal versucht, mit der Abrechnung 10/2022 eine Nachberechnung für 09/2022 mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 anzustoßen? Keine Ahnung, ob das funktioniert...

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A-Schneider
Beginner
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Danke, auch eine Idee, hat aber leider (bei mir) auch nicht funktioniert, da kommt gar nichts. Das kann natürlich auch daran liegen, dass mein AN ausgerechnet im September auch noch unbezahlten Urlaub hatte und keinen Bruttolohn bis zum Ausscheiden... Aber da man nicht ohne Frist aufhören kann (bis 31.08. ganz normal bezahlt), gab es noch 2 Wochen unbezahlt.

 

Vermutlich rechne ich es im Oktober über eine manuelle NB 09/22 ab und tippe die LStB dann ins Elster. Das Einzige, was sich ändert, ist ja der Großbuchstabe E.

 

Zum Thema "alle AN im September auszahlen" war mein AG auch nicht begeistert und würde diese Teile (Nettobetrag von den 300 EPP) erst Mitte Oktober überweisen, also nach dem 10.10.

 

Wirklich schade, dass es hier offenbar keine Datev-Lösung gibt - es sind ja doch ein paar Fälle...

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S_Winter
Beginner
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Bei mir hat die Lösung mit "Einmalzahlungen nach Austritt" funktioniert, allerdings habe ich das Austrittsdatum 30.09. erst in 10/22 erfasst.

Falls das Austrittsdatum schon in 09/22 erfasst ist, können Sie noch versuchen in 10/22 EUR 0,01 als Einmalzahlung abzurechnen.

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susanne25
Einsteiger
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Hallo,

 

bin ein bisschen traurig über Ihre doch so einfache Antwort. 

In den FAQ des Bundesfinanzministeriums steht:

 

VI Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber

 

3. "Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer am 1. September 2022 noch im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses beschäftigt ist, zahlt die EPP aus. Doppelzahlungen in den Fällen eines Arbeitgeberwechsels kann es somit nicht geben"

 

Ich kann in den FAQ nichts finden, dass der Arbeitnehmer dies dann in der Einkommensteuererklärung veranlagt.

 

LG

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letzte Antwort am 05.10.2022 08:15:10 von susanne25
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