Guten Tag zusammen, es ist zwar schon eine Weile ruhig in diesem Thema, aber da ich derzeit vor dem selben Problem stehe, würde mich interessieren, ob es zu einer Verständigung mit der Agentur für Arbeit gekommen ist oder ob sich die Sichtweise der Agentur für Arbeit durchgesetzt hat und die Mandanten das KUG zurückzahlen mussten. Oder gibt es von der DATEV mittlerweile Hinweise, zu den rechtlichen Grundlagen auf die sie ihre Berechnung stützen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen! MfG
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