Hallo zusammen, ich habe das gleiche Problem. Ich habe 09/2022 jetzt verarbeitet mit der EPP für diesen AN, also in der LStA III/22 abgezogen. Mit dem Haken "Einmalbezüge nach Austritt" funktioniert es (bei mir) leider nicht. Wenn ich den Haken in 10/2022 setze, rechnet er die EPP nicht ab, weil ausgetreten. Wenn ich den Haken in 09/2022 setze, rechnet er die EPP zwar ab, erstellt aber vermutlich keine neue LStB, da der Hinweis kommt "wurde bereits mit ... erstellt". Jetzt habe ich probeweise im Monat 09/2022 eine weitere Lohnart EPP angelegt (LODAS) mit StLA 203 und die Versteuerung auf 7 geändert (Schlüsselung wie EPP über StLA 799 auch), und dann im Monat 10/2022 eine Nachberechnung für 09/2022 erfasst mit der zweiten LA. Das sieht eigentlich soweit richtig aus (Steuer Jahrestabelle und sv-frei) und ich denke, dass die LStB dann hoffentlich auch richtig kommt (zumindest kommt keine Fehlermeldung, dass sie bereits mit ... erstellt wurde). Damit ist für den AG die Auszahlung Ende Oktober und muss nicht vorfinanziert werden und der AN bekommt auch sein Geld und muss es sich nicht über die EStE holen, die mein AN vermutlich gar nicht macht. Ich hoffe, dass damit allen geholfen ist (AN und AG) und das eine praktikable Lösung sein könnte... falls nicht, freue ich mich natürlich über eine Info. Viele Grüße A. Schneider
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