@Jacqueline_Leher schrieb: Unabhängig davon haben Sie bereits heute die Möglichkeit in den Lohnprogramm Lohn und Gehalt oder LODAS die E-Mail-Adresse eines jeden Arbeitnehmers zu hinterlegen. Diese wäre uns dann in Arbeitnehmer online bekannt und kann künftig genau für Zwecke wie beispielsweise Versand der Einladung per Mail genutzt werden. Bekommen wir da noch ein offizielles Go von DATEV? Oder ist das wie mit SmartLogin und den 2 Codes, die DATEV auch nicht empfiehlt per E-Mail zu schicken? Nicht unerheblich, wenn man den eigenen Workflow weg von Papier 📜 und Post 🏣 hin zu durchgängig digital 🤓 gestalten will. Wobei - E-Mail wollen wir ja nicht mehr, weil uns das unflexibel und unglaubwürdig macht, wenn wir doch kanzlei.land als zentrales Tool verkaufen. Die DE-Mail für jeden Bürger verpflichtend - es hätte was werden können, wenn man sich drum gekümmert hätte. Aber bestimmt waren da Lobbyisten gegen, die dann überflüssig wären, wenn man alles vor Gericht gültige per DE-Mail bekäme 😅. @Jacqueline_Leher schrieb: Falls keine E-Mail Kontaktdaten bekannt sind, wird ein Servicebrief per Post versenden. Aber sicher ohne Hinweis, der da lautet: Dieses Schreiben hätten Sie auch digital erhalten können, wenn uns eine E-Mail Adresse bekannt gewesen wäre. Denn eine Kanzlei ohne E-Mail Adresse macht dann ANO in schick und mit 2FA? Okay. Da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz 🐈.
... Mehr anzeigen