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EPP / Energiepreispauschale - Abrechnung zum Anfang des Monats

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letzte Antwort am 03.09.2022 13:58:14 von Uwe_Lutz
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Happy__Lohn
Beginner
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Liebe DATEV-Community,

 

bzgl. der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) stellt sich mir die Frage, ob die Auszahlung im September 2022 oder mit dem Lohnzahlungszeitraum September 2022 stattfindet.

 

Ich habe Mandanten, die ich am 01.09.2022 mit der August-Abrechnung abrechnen werde. Muss die Auszahlung bereits in den August 2022 oder in den September 2022? 

 

Ich kann ja die Eintritte vom September 2022 gar nicht im August auszahlen. Muss ich die Personen dann im Oktober 2022 mit dem September 2022 auszahlen? 

 

Vielleicht hat sich bereits jemand diese Frage gestellt oder die Problematik bereits gelöst. Danke vorab für eine Rückmeldung!

björn
Experte
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Nachricht 2 von 19
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Wenn der Mandant eine monatliche Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, dann ist die EPP mit der Lohnabrechnung September auszuzahlen. D. h. wird der Lohn für September erst Anfang Oktober erstellt dann erfolgt da auch erst die Abrechnung.

Simone1
Beginner
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Die EPP soll bei Mandanten mit monatlicher Lohnsteueranmeldung bis 10.9. abgesetzt werden. Heisst doch dann: Abrechnung mit August-Lohn und aber Auszahlung erst im September. (Unabhängig davon wann der Lohn ausgezahlt wird) Wenn z.B. der Arbeitnehmer erst am 1.9. mit der Tätigkeit im Unternehmen beginnt, erfüllt er zwar am 1.9. die Vorraussetzungen um die EPP zu erhalten, aber die Lohnsteueranmeldung bis 10.9. ist dann durch. Diese Frage beschäftigt uns auch gerade. 

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Gizmo
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

auch wir bekommen neue Mitarbeiter zum 01.09.2022. Dann ist die Lohnsteueranmeldung / Löhne August durch. 

Da bin auch ich gespannt auf die Lösung wie es funktioniert.

 

Gruß in die Runde und einen guten Wochenstart!

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STBMT
Aufsteiger
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Habe hier ein ähnliches Problem, Abrechnung erfolgt im Folgemonat, LSt.-Anmeldung noch mal einen Monat verschoben.

 

Lohn 07/2022 - > Abrechnung/Auszahlung 08/2022 -> LSt.-Anmeldung 09/2022 (für 07/2022).

 

Habe versucht telefonisch jemanden beim BMF zu erreichen - keine Chance, ich solle doch bitte per Mail anfragen, was ich dann auch gemacht habe.

 

Habe dann heute folgende Antwort erhalten:

 

 

...

 

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen.

 

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Aufgabenstellung es vom Umfang her leider nicht möglich macht, detaillierte Auskunft- und Beratungsersuchen zu Einzelfällen zu beantworten.

 

Wir bitten Sie daher sich an Ihr zuständiges Landesfinanzministerium oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog

STBMT_0-1658133116120.jpeg

 

Bundesministerium der Finanzen

Referat L B 3|Ka Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

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Happy__Lohn
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Hallo Simone, da bin ich auch gespannt. Da muss Datev mit einer Lösung um die Ecke kommen. Das muss man ja bereits im Voraus irgendwie schlüsseln können. Das bleibt aber erstmal noch in den Sternen geschrieben, wie das wirklich aussieht. Bis dahin frohes Schaffen in diesem ganzen Chaos 🙂 

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Gizmo
Einsteiger
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Vielleicht lösen sich alle unsere Fragen mit dem Update vom 04.08. auf 😀 (Blöd nur wenn man am 03.08. in den Jahresurlaub geht).

Es gibt sicher auch Unternehmen, wo zu den August-Löhnen noch nicht feststeht ob am 01.09. noch jemand anfängt. 

...sind das dann die, die sich die EPP selber in der Steuererklärung am Jahresende holen? 


Ich versuche mir mal bis zur Datev-Lösung keinen Kopf mehr zu machen...zumindest nur ein klein wenig.

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Gizmo
Einsteiger
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Gizmo_0-1658137561932.png

Das klingt an dieser Stelle (aus den FAQ des BFM) nicht dramatisch und wird in dem Datev-Update bestimmt umgesetzt 🙂 

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Simone1
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Ich habe gerade mit unserem örtlichen Finanzamt gesprochen.  Sie können auch nur auf diese FAQ des BMF verweisen. Mehr Infos haben sie auch nicht. Also müssen wir wohl abwarten welche Lösung Datev dazu anbietet.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

der Sachverhalt zur Lohnsteuer-Anmeldung bei einer vorschüssigen oder nachschüssigen Zahlungsweise wird noch geprüft.

Im Thread Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den Lohn! halten wir Sie mit allen Informationen zur Energiepreispauschale auf dem Laufenden.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sieger1956
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Arbeitnehmerin ist seit 8 Monaten krank , darf ihr Firmenfahrzeug nutzen mit 1% Regelung. Fallen keine Kosten an.

Darf ich dieser die € 300 im September auszahlen ? Finde nur widersprüchliche Antworten. Danke

 

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Bekommt die Arbeitnehmerin Krankengeld und somit Lohnersatzleistungen? Wenn ja, dann bekommt sie auch die EPP.

Simone1
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Hallo, ja, dann hat sie Anspruch auf die Auszahlung der EPP. Wenn am 1. September ein noch aktives Dienstverhältnis besteht. Sie FAQ des BMF unter VI. Nr 13.

Sieger1956
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Vielen herzlichen Dank   , so stand es beim Verband

In einem Beitrag an die Mitglieder teilt der Verband mit, dass grundsätzlich auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die 300-Euro-Energiepauschale haben, sofern der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Weil das in der Zeit eines Krankengeldbezugs der Fall ist, haben auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die EPP. Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt.

 

Der Hintergrund ist, dass das Krankengeld ab der sechsten Krankheitswoche von der jeweiligen Krankenkasse ausbezahlt wird – zusätzliche Posten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen die Kassen nicht. Daher wird auch die Energiepauschale von 300 Euro nicht von den Krankenassen überwiesen – Betroffene müssen laut Sozialverband selbst aktiv werden. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.

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Happy__Lohn
Beginner
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Hallo Sieger1956,

 

die Antwort ist unten angehängt. Der Arbeitgeber muss die EPP über den Lohn auszahlen. Ich weiß nicht woher Sie die Information haben, dass er das nicht auszahlen darf - aber diese These ist falsch.

 

LG

Sieger1956
Beginner
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Vielen Dank für ihre Bemühungen

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AST-W-
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Bedeutet das, das wenn ein Unternehmen erst ab 01.09.22 besteht, das die AN die Auszahlung der EPP auch um 1 Monat nach hinten schiebt? Also bei der Septemberabrechnung die Werte für die EPP für die Lohnsteueranmeldung September hinterlegt, dann im Oktober die Pauschale über den Lohn ausgezahlt wird? Ich habe einen Betriebsübergang zum 01.09.22 an einen anderen Pächter und weiß nicht wie ich es mit der EPP machen muss. Vielleicht kann mir jemand helfen. 

Vielen Dank im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


über LODAS kann zwar die Auszahlung der Energiepreispauschale eingestellt werden, aber eine Berücksichtigung in der LST-Anmeldung September ist nicht möglich, da das Finanzamt dies ausschließlich mit der Anmeldung August erstattet.
Bitte klären Sie mit dem Finanzamt, ob hier ein anderer Weg der  Erstattung möglich ist. 
Ansonsten müssen hier die Mitarbeiter die Energiepreispauschale über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@AST-W-  schrieb:

Bedeutet das, das wenn ein Unternehmen erst ab 01.09.22 besteht, das die AN die Auszahlung der EPP auch um 1 Monat nach hinten schiebt? Also bei der Septemberabrechnung die Werte für die EPP für die Lohnsteueranmeldung September hinterlegt, dann im Oktober die Pauschale über den Lohn ausgezahlt wird? Ich habe einen Betriebsübergang zum 01.09.22 an einen anderen Pächter und weiß nicht wie ich es mit der EPP machen muss. Vielleicht kann mir jemand helfen. 

Vielen Dank im Voraus.


Vorschlag:

 

Klären Sie mit dem FA, ob dort die Abgabe für das III. Quartal 2022 möglich ist und ab 10/2022 dann monatlich. Dann könnten Sie die Erstattung der EPP in die LStA für das III. Quartal 2022 aufnehmen.

 

 

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letzte Antwort am 03.09.2022 13:58:14 von Uwe_Lutz
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