Hallo, ich habe das Problem, das ich im Mai23 eine Korrekturabrechnung für okt22, Nov.22, Dez.22, Jan 23 und 16.03 bis 31.03.23 machen muss. Ein Mann vom Finanzamt hat mir gesagt, es gilt das Zuflussprinzip und die Korrekturen müssen als sonstige Bezüge in den Monat, wo die Zahlung erfolgt. Durch ein Gerichtsvergleich hat sich alles so verzögert. Der Mitarbeiter war eigentlich zum 12.10.22 ausgetreten, das Austrittsdatum habe ich wieder raus genommen und die Monate alle rückgerechnet als laufende Bezüge. Das müsste ja auch für die Sozialabgaben so richtig sein. Aber ich weiß einfach nicht, wie ich die steuerliche Regelung noch dazu richtig hinterlegen soll. BITTE, ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE Der vom Finanzamt sagte mir, ich solle den AN für 31.05.23 bis 31.05.23 über die elektronische Lohnsteuerkarte anlegen, aber ich verstehe nicht wie. Ich kann im Mai einen sonstigen Bezug (allle Beträge von Okt. bis Jan zusammenfassen und im Mai abrechnen, aber das geht doch nicht mit den Sozialversicherungsabgaben. Ich würde mich sehr über eine kurzfristige Anwort bzw. Hilfestellung freuen. VG WOLF
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