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Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte am 01.10.2022

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letzte Antwort am 19.10.2022 12:57:07 von PeterPiper
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Bonita66
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Guten Morgen Community,

guten Morgen DATEV,

 

beim Durchlesen der Anschreiben bzgl. Anpassung der o.g. Regelungen ist mir aufgefallen dass dort im Anschreiben an den Mandant folgendes steht:

Vers.pfl.Beschäftigte von 450,01 Euro bis 520,00 Euro bleiben auf Grund des Bestandsschutz bis Dez,2023 vers.pflichtig in der KV/PV/AV. In der Rentenvers. gilt kein Bestandsschutz.

Anschreiben an den Mitarbeiter:

Aufgrund des Bestandsschutzes bleiben Sie in Ihrer Beschäftigung bis zum 31.Dez.2023 vers.pflichtig in der KV/RV/PV/AV.

Die RV - Pflicht fällt doch raus ? Oder habe ich da was falsch verstanden.

 

Viele Grüße

 

Thomas_Kahl
Meister
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Öhm. Da wäre auch mal interessant, wie das umgesetzt werden soll.

MfG
T.Kahl
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JosefB
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@Bonita66 

 

JosefB_0-1663655164809.png

https://magazin.minijob-zentrale.de/faq-520euro/

 

Grundsätzlich besteht ja bei jedem Mini-Job auch Rentenversicherungspflicht ausser der AN legt dem AG den Befreiungsantrag vor. Auch wenn er bis 30.09.2022 z. B. 500 Euro verdient hat und Midi-Job war und ab 01.10.2022 Mini-Job wäre läuft die RV-Pflicht mal weiter. Der Beitrag wird halt dann mit 15% AG-Anteil und 3,6 % AN-Anteil berechnet. Er hat aber natürlich die Möglichkeit sich zu befreien lassen.

 

Hoffe ich hab das so richtig aufgefasst..?

 

JosefB_1-1663655649279.png

 

 

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Bonita66
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Ich habe es so verstanden, dass für die RV die Minijob-Zentrale zuständig ist.

 

Grüße

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JosefB
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@Bonita66 

 

Soweit ich das rausgelesen habe werden für solche Mini-Jobber (früher Midi-Jobs) 2 Einzugsstellen relevant also auch zwei Beitragsnachweise; eine an die Krankenkasse wo er Krankenversichert ist und für die Rentenversicherung die Bundesknappschaft.

 

Wird dann wohl auch notwendig sein der Bundesknappschaft einen LS-Einzug zu geben falls man bisher bei so einer Konstellation nichts mit der Bundesknappschaft zu tun hatte und keine typischen Mini-Job-Beschäftigten hatte.

 

JosefB_0-1663656197698.png

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob/bestandschutzregelungen-fuer-midijobber_78_562852.html

 

 

 

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Bonita66
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Hallo Josef,

 

vielen Dank für die Info. Seh es auch so. Werde da im Anschreiben nochmal  drauf hinweisen.

 

Viele Grüße

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_JuliaBorowski_
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Hallo in die Runde,

 

ich habe einen Altersvollrentner, der bisher 500 € erhalten hatte. Kann mir jemand sagen wie ich den Rentner mit dem Bestandsschutz schlüssel? Normalerweise ist ja der Altersvollrentner mit dem Personengruppenschlüssel 119 geschlüsselt wurde. Wie sieht das jetzt unter dem Bestandsschutz aus? Ich habe leider lauter Fehlermeldungen erhalten und weiß jetzt nicht, wie es richtig ist.

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PeterPiper
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Hallo,

das Problem, das JuliaBorowski anspricht, liegt mir auch auf der Herzen! Falls ich zu PGS 109 wechsle, wird ein Befreiungsantrag für der RV notwendig?

 

Viele Grüße,

Peter

_JuliaBorowski_
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@PeterPiper  haben Sie den Rentern mit 109 geschlüsselt? Ich habe das auch probiert, aber da kamen wie gesagt, relativ viele Fehlermeldungen.

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PeterPiper
Beginner
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Ich habe es noch nicht abgerechnet weil ich noch nicht sicher bin ob es richtig ist so. Ich habe allerdings keine Fehlermeldungen bekommen nach dem ich es umgestellt habe.

Peter

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PeterPiper
Beginner
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Wichtig bei Benutzung der Bestandsschutzreglung ist, glaube ich, der Schlüssel "Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte" auf 2 zu stellen. (Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Allgemeines).

Ich hoffe, ich kann jemanden anders damit helfen.

 

Peter

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AST-W-
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Hallo,

ich habe bei Midijob Bestandsschutz vorher Personengruppenschlüssel 119 im Fehlerprotokoll fokgendes stehen: Das Entgelt wurde mit 20% pauschal versteuert und noch eine Fehlermeldung bekommen mit Pauschalierung der Lohnsteuer mit 2% für Minijobs nur zulässig, wenn AG Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Diese Angabe soll geprüft werden. Aber sind 20% pauschal versteuert nicht falsch? Oder muss ich die 2% aus Personaldaten-Steuerkarte rausnehmen? Bei der Probeabrechnung ist das Nettoentgelt genauso wie im Vormonat.

Kann mir da vielleicht jemand helfen?

VG Andrea 

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TN
Fachmann
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Vermutlich haben Sie den Arbeitnehmer-Typ nicht aktualisiert.

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AST-W-
Beginner
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Arbeirnehmertyp 5 geringf. Beschäft.(Ang.) ggf. Pauschalierung.

Wurde doch bei Brennpunkte Midijob Bestandschutzregelung automatisch hinterlegt. Oder meinen Sie etwas anderes?

VG Andrea 

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PeterPiper
Beginner
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Vielleicht hilft ihn der Beitrag "Übergangsregelung/Bestandsschutz 450 - 520 - wie geht das?"

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PeterPiper
Beginner
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Was steht in Feld Personaldaten / Steuer / Steuerkarte / Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer: / Pauschalsteuer berechnen?

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letzte Antwort am 19.10.2022 12:57:07 von PeterPiper
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