Vielen herzlichen Dank , so stand es beim Verband In einem Beitrag an die Mitglieder teilt der Verband mit, dass grundsätzlich auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die 300-Euro-Energiepauschale haben, sofern der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Weil das in der Zeit eines Krankengeldbezugs der Fall ist, haben auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die EPP. Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt. Der Hintergrund ist, dass das Krankengeld ab der sechsten Krankheitswoche von der jeweiligen Krankenkasse ausbezahlt wird – zusätzliche Posten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen die Kassen nicht. Daher wird auch die Energiepauschale von 300 Euro nicht von den Krankenassen überwiesen – Betroffene müssen laut Sozialverband selbst aktiv werden. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
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