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Datev Personaldaten Online Sofortmeldung

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letzte Antwort vor 7 Stunden 14:30:31 von pogo
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RF96
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Ein sofortmeldepflichtiger Mandant meldet seine neuen Arbeitnehmer über Datev Personaldaten. Wie kann man dem Zoll bei spontanen Kontrollen nachweisen, dass die Sofortmeldungen erfolgt sind? 

Wie in vielen Beiträgen bereits lesbar, wird das notwendige DÜ-Protokoll bzw. die SV-Meldung erst erstellt, wenn die Personaldaten in das Abrechnungsprogramm importiert wurden bzw. die erste Abrechnung erstellt ist.

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 7
227 Mal angesehen

Der Zoll guckt doch online in der Datenbank der DRV nach.

Problematisch könnte also nur ein Besuch am ersten Arbeitstag sein, wenn DATEV noch nichts übermittelt oder die DRV es noch nicht verarbeitet hat. Andererseits sollte hier schon das Wort Sofort bedeuten, dass die Daten auch sofort zum Abruf bereitstehen, sobald man die Meldung gemacht hat.

Ansonsten steht ja in Personaldaten beim Mitarbeiter, wann die Sofortmeldung veranlasst wurde.

 

Vielleicht kann ja jemand sagen, wie sofort die Daten bei der DRV zur Prüfung zur Verfügung stehen, wenn man die Meldung über Personaldaten oder LODAS/LuG abgibt.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Daten, die aus DATEV Personaldaten gesendet werden, stehen den annehmenden Stellen nach Ende des jeweiligen Verarbeitungslaufs zur Verfügung.

 

Die Daten werden mehrmals täglich übermittelt.

 

Die detaillierten Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum finden Sie in unserem Dokument 0908200.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 7
170 Mal angesehen

@Astrid_Preuß  schrieb:

Die detaillierten Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum finden Sie in unserem Dokument 0908200.


Da muss ich aber doch mal fragen, @Astrid_Preuß: der Abschnitt 5.2.6 DATEV Personaldaten sagt, dass Samstag, Sonntag, an Feiertagen (warum sind das eigentlich drei Zeilen statt eine?) die Verarbeitung bis 19:00 veranlasst werden muss und dreimal am Tag stattfindet. Für die konkreten Zeiten wird auf die 5.2.1.1 Lohnverarbeitung verwiesen. Dort steht für Samstag aber, dass die Verarbeitung um 08:00, 12:00 und 15:00 stattfindet. Sonn- und Feiertage finden nicht statt. Wenn ich also Samstagabend die Verarbeitung bis 19:00 veranlasse, wann findet sie dann statt? Der Verarbeitungslauf um 15:00 ist ja schon durch, Sonntag gibt's keine, der nächste wäre am Montag um 06:00. Wenn der Zoll jetzt Samstagnacht eine Razzia macht, stehe ich ziemlich in der Suppe.

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mhaas
Fachmann
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Oder auch - gern bei Schaustellerbetrieben - am Sonntag!

Lang may yer lum reek
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SarahSpiering
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Guten Tag, ich habe das selbe Problem, der Mandant macht die Sofortmeldung selbst. z.b. jetzt am 24.07.2025 und hat kein Dokument, das er dem Mitarbeiter aushändigen kann.

 

Ich habe den Juli noch nicht abgerechnet, weil Beitragsschätzer, in meinen Mitarbeiterauswertungen kann ich die Sofortmeldung aber schon sehen.

 

Ist zwar schön, bringt dem Mandanten oder dem Mitarbeiter aber nichts, wenn ich es nicht per Mail hinschicke.

Das einzige was ich mir denken könnte ist, dass es keine Mitführungspflicht für die Sofortmeldung gibt.

 

Was es gibt (eben etwas im Internet recherchiert) ist die Mitführungspflicht der SV-Nummer und eines Ausweisdokuments. Ich nehme mal an, damit die Zollbeamten hier dann gem. dieser Unterlagen online nach der Sofortmeldung schauen können. Wenn dem so ist, kann ich es zwar aus der Theorie nachvollziehen, dass das so programmiert wurde, aber die Realität sieht ja eher so aus, das der SV-Ausweis meist nicht mitgeführt wird. 

 

So kann ich mir das nur herleiten. 

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pogo
Experte
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@SarahSpiering  schrieb:

 

Was es gibt (eben etwas im Internet recherchiert) ist die Mitführungspflicht der SV-Nummer und eines Ausweisdokuments. Ich nehme mal an, damit die Zollbeamten hier dann gem. dieser Unterlagen online nach der Sofortmeldung schauen können. Wenn dem so ist, kann ich es zwar aus der Theorie nachvollziehen, dass das so programmiert wurde, aber die Realität sieht ja eher so aus, das der SV-Ausweis meist nicht mitgeführt wird. 

 

Perso, Pass, etc. reicht.

zoll.de : Merkblatt zur "Sofortmeldepflicht" und zur "Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" 

 

 

Es gibt allerdings Betriebe, Baustellen, ... bei denen der Auftraggeber Zutritt nur mit Sofortmeldung erlaubt.

Da ist es wirklich ein Problem, dass es nicht sofort eine Auswertung über die Übermittlung gibt.

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letzte Antwort vor 7 Stunden 14:30:31 von pogo
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